Kommentar: Überwacht die Überwacher!

Es gilt die Unschuldsvermutung.“ Wer diesen Satz für eine Floskel hält, sollte besonders gut über die geplante Vorratsdatenspeicherung nachdenken (siehe eigene Story unter Chronik: "Via Handy spioniert der Staat seine Bürger aus"). Denn diese essentielle Grundlage des österreichischen Rechtssystems könnte mit dem geplanten Gesetz aufgeweicht werden, sensible Daten unbescholtener Bürger ohne ein Recht auf Löschung gespeichert werden.
Die Aufzeichnung dieser Daten gibt es schon. Auch die Behörde kann längst darauf zugreifen. Aber: Es braucht dafür immer eine richterliche Genehmigung, die es eben nur bei „begründetem Verdacht“ gibt. Ein „vorsorgliches“ Überwachen ist derzeit in Österreich nicht möglich. Im neuen Gesetz wurde nun aber die Frage, wer wann auf diese heiklen Daten zugreifen darf, nur unzureichend formuliert. Das wird mangels klarer Definition den Fall der Fälle zur Auslegungssache machen.
Alles, was technisch machbar ist, ist der Politik zur „Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung“ genehm. Dass dabei Grundrechte jedes einzelnen Bürgers verletzt werden, fällt unter die Kategorie „tragisches Einzelschicksal“ – allein dieser Umstand ist bedenklich. Wer überwacht die Überwacher in Zeiten von Korruption und Bestechung? Ist das am Ende gar unerwünscht? Auch hier gilt aber – die Unschuldsvermutung.

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