Test in Graz: Trafikanten pfeifen auf den Jugendschutz

- <b>Rauchen ist</b> mittlerweile erst ab 18 Jahren möglich. In Grazer Trafiken haben 17-jährige Jugendliche dennoch Zigaretten erhalten.
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WOCHE-Test zeigt: In zahlreichen Grazer Tabak-Verkaufsstellen kommen Unter-18-Jährige zu Zigaretten.
Österreichs Jugendliche liegen, was den Konsum von Zigaretten angeht, im europäischen Vergleich stets im Spitzenfeld. Sicherlich mit ein Grund, warum mit Jahresbeginn Verschärfungen eingetreten sind: Das neue Jugendgesetz sieht nämlich unter anderem vor, dass Burschen und Mädchen statt mit 16 erst mit 18 Jahren zum Glimmstängel greifen dürfen. Im Rahmen einer großen Umfrage, die die WOCHE gemeinsam mit dem Jugendressort Steiermark und dem renommierten Meinungsforschungsinstitut „m(Research“ gestartet hat, gaben unter anderem fast 97 Prozent der Befragten an, dass sie über die neuen Regelungen Bescheid wissen (siehe auch Statistik links). In der Praxis hat das neue Jugendgesetz aber vor allem für 17-Jährige Auswirkungen: Konnten sie bis Jahresende 2018 noch legal rauchen, bleiben die Zigaretten für die Altersgruppe zwischen 16 und 18 seit 1. Jänner ausgedämpft. Inwiefern die Tabak-Verkaufsstellen das neue Jugendgesetz auch bereits ernst nehmen, hat die WOCHE nun getestet und zwei 17-jährige Schüler in Graz zum Zigarettenkauf geschickt.

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Schlechte Bilanz
Das Ergebnis ist einigermaßen ernüchternd: Bei insgesamt neun besuchten Trafiken ist es unseren Testpersonen gleich sechsmal gelungen, dass eine Schachtel Zigaretten über den Ladentisch wandert. Teilweise wurde das Risiko, abgestraft zu werden, einfach in Kauf genommen. Lapidarer Satz eines Verkäufers: „Na gut, ich hoffe, ihr seid nicht von einer Kontrolle.“ Teilweise wurde der Verkaufsvorgang aber auch kommentarlos abgewickelt. Nur viermal wurden die beiden Schüler überhaupt nach einem Ausweis gefragt. In einem Fall wurden die 17-Jährigen mehrmals aufgefordert, sich auszuweisen. Nachdem das Duo der Aufforderung aber nicht Folge leisten konnte, erhielten sie dennoch die Möglichkeit, ein Packerl „Tschick“ zu kaufen.
Die Frage nach dem Alter
Die stichprobenartige Auswahl an Trafiken, die quer über das Grazer Stadtgebiet verstreut liegen, zeigt, dass hinsichtlich der Informationspflicht also noch Aufholbedarf besteht. Über den Kamm scheren darf man die Ergebnisse allerdings nicht, schließlich gibt es auch positive Beispiele. So haben unsere Testpersonen häufig angegeben, dass sie bereits 19 Jahre alt wären. Pflichtbewusste Verkäufer haben ohne die Vorlage eines Ausweises dann wie folgt geantwortet: „Tut mir leid, dann kann ich wirklich keine Zigaretten verkaufen.“


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