Wieder Wirbel um das neue Veranstaltungsgesetz

Ausgenommen: Messen und messeähnliche Veranstaltungen fallen ins Gewerberecht. | Foto: Wiesner
  • Ausgenommen: Messen und messeähnliche Veranstaltungen fallen ins Gewerberecht.
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In Sachen neues Veranstaltungsgesetz gehen die Wogen wieder einmal hoch. "Wenn es neue Spielregeln für uns gibt, akzeptiert man das. Aber die sollen dann bitte auch für alle gelten", wettert ein Grazer Veranstalter. Er ist einer von denen, die eine unfaire Behandlung wittern. Denn: Nicht für alles, was man im Alltag schnell als "Veranstaltung" bezeichnet, gilt auch das neue, verschärfte Gesetz.
"Ausgenommen sind laut Erlass von der Landesregierung etwa Messen und messeähnliche Veranstaltungen sowie Märkte wie Flohmärkte. Dadurch sind sie natürlich bevorzugt", zeigt Andreas Köhler vom Referat für Veranstaltungen auf. Auch politische Veranstaltungen fallen nicht in die neue Regelung. Eine Ausnahme gilt aber auch für sie: Sobald ein Unterhaltungselement auftaucht, kommt das Gesetz doch zum Zug.

Grauzone
Man nehme etwa die Grazer Frühlingsmesse her. Auf den Ausstellungsflächen gilt, sollte etwas passieren, das Gewerberecht. Auf einer Musikbühne, die mitten in einer der Hallen steht, das Veranstaltungsgesetz. Wandert ein fröhlicher Musikant singend in Richtung Ausstellerflächen, wird die Situation zum Grenzfall. Wobei Köhler betont: "Sobald sich ein Veranstalter in einer Grauzone bewegt, wenden wir konsequent das Veranstaltungsgesetz an."
Dennoch: Dass die Verwirrung um die neue Regelung, die seit 1. November gilt, groß ist, kann nicht abgestritten werden. "Ein neues Gesetz wirft viele Fragen auf. Aber wir bemühen uns, sie alle zu beantworten", betont der Experte. In den letzten Monaten hat er alleine acht Vorträge zu dem Thema gehalten, anschließende Fragestunden dauern schnell eineinhalb Stunden. Trotzdem glaubt er, dass sich die Verwirrung seitens der "Betroffenen" in den nächsten Monaten legen werde. Aber: "Wirklich langweilig wird es in unserem Referat trotzdem nicht so schnell."

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