Heizkostenzuschuss: Antrag ab 20. Oktober
Entlastung beim Heizen: Land Steiermark unterstützt einkommensschwache Menschen mit 1,46 Millionen Euro.
Auch heuer werden Menschen mit geringem Einkommen wieder die Möglichkeit haben, einen einmaligen Heizkostenzuschuss zu beantragen. Dies hat die Landesregierung in der letzten Sitzung beschlossen: Der Zuschuss, der ab Dienstag, 20. Oktober 2015, beantragt werden kann, beträgt für ölbefeuerte Anlagen 120 Euro, für alle anderen werden 100 Euro pro Saison 2015/16 ausbezahlt.
„All jene, die auf Hilfe der öffentlichen Hand angewiesen sind, sollen diese auch erhalten. Der Heizkostenzuschuss, der ab morgen, dem 20. Oktober 2015, beantragt werden kann, ist eine wichtige Maßnahme zur Unterstützung von Menschen mit geringerem Einkommen in unserem Land“, unterstreicht die zuständige Soziallandesrätin Doris Kampus. Im Vorjahr erhielten knapp 11.000 Haushalte diesen Zuschuss.
Wie und wo beantragen:
Die Antragsformulare für die Aktion, die von 20. Oktober 2015 bis 21. Dezember 2015 läuft, liegen in den Gemeinden bzw. in den Bezirksämtern (Graz) auf. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die seit dem 1.10.2015 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark und keinen Anspruch auf die Wohnbeihilfe NEU haben. Das Haushaltseinkommen ist mit folgenden Obergrenzen festgelegt:
Alleinstehende Personen: € 1.018,--
Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 1.526,--
für AlleinerzieherInnen: € 1.018,--
Erhöhungsbeitrag pro Familienbeihilfe beziehendem Kind: € 157,50,--
Weitere Infos gibt es hier.
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