Verkehrskonzept Rudersdorf: zurück an den Start?

Graz ist "City of Design"

Im Frühjahr 2008 hat mich meine erste offizielle Einladung als frisch angelobter Bezirksrat in das Brauhaus Puntigam geführt, zu einer Besprechung bzgl. Verkehrskonzept Rudersdorf. Die Stadt Graz war durch Fr. VzBgm. Lisa Rücker, die Gemeinde Feldkirchen durch Bgm. Pellischek vertreten. Fr. Rücker war entschlossen, eine Verkehrserhebung durchführen zu lassen um zuverlässige Zahlen für die weitere Planung zu bekommen. Bgm. Pellischek wiederum betonte, daß die Ortsdurchfahrt in Feldkirchen ohnehin rückgebaut werde und sich daraus von selbst eine Verringerung des Verkehrs in der Rudersdorfer Straße, insbesondere des Durchzugsverkehrs, ergeben würde. Bei diesem ersten Treffen waren keine Bürger, auch keine Bürgerinitiativen, eingeladen.
Bereits am 30. September 2008 wurde eine BürgerInneninformationsveranstaltung durchgeführt, das Verkehrsplanungsbüro "verkehrplus" sowie die Stadt Graz waren durch je 2 Verkehrsplaner vertreten. In der Folge fanden 2 Workshops statt, Bedingung für die Teilnahme war "Interesse und Zeit haben."
Frühzeitig wurden auch die Bedingungen genannt, wie die Stadt zu den Grundstücken für die Gehsteige kommt: bei unbebauten Flächen "...sind diese unentgeltlich und lastenfrei abzutreten", bei bebauten Flächen kann die Gemeinde den Grundeigentümer "...zum Ersatz der Kosten für die erstmalige Herstellung eines Gehsteiges bis zu einer Breite von 2,0m verpflichten"!
Interessant auch die Rahmenbedingungen:
- keine neuen Knotenpunkte an der Puntigamer Straße
- Anbindung Lagergasse nicht umsetzbar, weder als Unter- noch als Überführung. Begründung: technische Probleme bzw. stadtplanerische Aspekte.

Die Mehrkammer-Systeme:
Um den von verkehrplus festgestellten Durchzugsverkehr von 40 Prozent zu verhindern, wurden verschiedene Verkehrskammern-Systeme (bis zum 5-Kammern-System) angedacht. Davon sollte nach einigem Hin und Her das 4-Kammern-System umgesetzt werden. Buslinien, Einsatzfahrzeuge, Straßenerhalter und Radfahrer wären demnach zum Durchfahren berechtigt, jeglichem anderen Verkehr würde die Durchfahrt durch die Rudersdorfer Straße verboten werden.

"Verkehrsmaßnahmen jeder Art werden nicht grundsätzlich freudig begrüßt, es gibt praktisch immer Befürworter und Gegner einer bestimmten Maßnahme."

Kritikpunkte:
Der vierspurige Ausbau der Triesterstraße, von mir liebevoll "Stadtautobahn mit Druckknopfampel" genannt, ist leider ohne jede Berücksichtigung der Situation in Rudersdorf, überwiegend sogar sehr nachteilig für die Rudersdorfer, erfolgt. Ebenso erscheint die Vorgabe für die Puntigamer Straße: keine neuen Knoten gegenüber den Puntigamerinnen und Puntigamern unfreundlich. Ist hier "nur" Durchzugsverkehr erwünscht und Puntigam soll benachteiligt werden, obwohl die Puntigamer Straße Puntigam zur Gänze in Ost-West-Richtung durchschneidet?
Zurück zur Triester Straße: zwischen Puntigamer Straße und Feldkirchen gibt es eine einzige ampelgeregelte Einbindung von Rudersdorf in die Triester Straße, die ein Abbiegen in beide Richtungen ermöglicht: in der Verlängerung der Unterführung Gradnerstraße. Das dazugehörige Straßenstück ist lt. meinem Wissensstand noch nicht kommissioniert. Die Siedlung am Gadollaweg ist verkehrsmäßig zweigeteilt: Anbindung an die Rudersdorfer Straße ODER an die Triester Straße. Jener Teil der Siedlung am Gadollaweg mit dem Zugang zur Triester Straße kann beim direkten Zugang nur rechts (stadteinwärts) abbiegen, einen Kreisverkehr in der Nähe zum Umdrehen gibt es nicht. Der Verkehr in Richtung Süden ist dzt. durch die Bauarbeiten in Feldkirchen zeitlich begrenzt benachteiligt. Nach Fertigstellung der Bauarbeiten in der Ortsdurchfahrt Feldkirchen ist diese Strecke geringer belastbar als bisher. In den letzten Jahren wurden also bereits mehrere Verkehrswege von und nach Rudersdorf in ihrer Leistungsfähigkeit reduziert.

Wie wird ein bezirksübergreifendes Verkehrsvorhaben bei der Fachabteilung 18E (FA18E) des Landes Steiermark gesehen? Ich habe diesbezüglich bei LR Dr. G. Kurzmann angefragt und von seiner Fachabteilung folgende Antwort bekommen:
*****
Die Gemeinden Graz und Feldkirchen haben sich betreffend die Erlassung von Fahrverboten im Gebiet Rudersdorf an die Steiermärkische Landesregierung gewandt, da diese nach do Wunsch in den zwei politischen Bezirken Graz und Graz-Umgebung erlassen werden sollten.
Dieses Anliegen wurde sorgfältig geprüft und wurde ein verkehrstechnisches Gutachten eingeholt. Dieses Gutachten vom 12.10.2010 hat ergeben, dass die Erlassung von Fahrverboten wie von den Gemeinden vorgeschlagen, derzeit nicht zu begründen ist. Nach diesem Gutachten ist bei dem gegebenen Verkehrsaufkommen keine hörbare Reduktion des Verkehrslärms zu erwarten. Verkehrssicherheitsbedingt besteht nach Meinung des Sachverständigen derzeit ebenfalls kein Handlungsbedarf. An dieser Situation hat sich nichts geändert.
Zu berücksichtigen ist auch, dass bei derartigen Verordnungen rechtlich immer das gelindest mögliche Mittel zur Anwendung zu bringen ist und Fahrverbote dem gegenüber einen Eingriff darstellen, der besonders schwerwiegender Gründe bedarf, die hier derzeit nicht gegeben sind.
Wenn nun seitens der Stadt Graz Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverbote angedacht werden, so ist dies auf Grund der Zuständigkeitsregeln der Straßenverkehrsordnung allein für den politischen Bezirk Graz möglich. Sie muss dabei allerdings die rechtlichen Rahmenbedingungen einhalten, die aus Sicht des Landes derzeit wie ausgeführt fragwürdig sind.
Bei der Erlassung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten hat jedoch die Stadt Graz ihre Entscheidungen selbst zu verantworten und hat der Verkehrsreferent der Steiermärkischen Landesregierung keinerlei Weisungsbefugnis.
***** Dieser Text wurde 1:1 der Antwort (email) entnommen. *****

Die Einladung zur straßenpolizeilichen Verhandlung am 17.08.2011 wurde an 21 Adressaten verteilt, darunter auch die Bezirksvorstehung Graz XVII. Die beabsichtigten Schritte sowie die Folgen wurden sachlich besprochen und die Maßnahmen wurden abgelehnt. Ein diesbezüglicher einstimmiger Beschluß (inkl. Lösungsvorschlag!) des Bezirksrates Puntigam war eines der Mosaikstücke dazu.

Die schwarz-grüne Stadtregierung müsste sich darüber freuen, denn dadurch bleiben die 2008 paktierten Leitziele - zumindest in Rudersdorf - erhalten, siehe Auszüge aus dem Koalitionsvertrag ÖVP/GRÜNE:
6.1.1 Leitziele
…Daraus ergibt sich das Leitbild einer „Stadt der kurzen, barrierefreien Wege“.
6.5.1 Leitziele
• Die ... Stadt der kurzen, barrierefreien Wege, ... sind zentrale Punkte.

Wozu wurde ein deutlich 5-stelliger Euro-Betrag ausgegeben?
* Wir wissen nun wirklich sicher, dass wir in Rudersdorf ein Verkehrsproblem haben. Das Problem ist jedoch weiterhin ungelöst.
Sollten wir einfach auf Bgm. Pellischek und den Rückbau der Ortsdurchfahrung in Feldkirchen vertrauen?

Meine ganz persönliche Meinung: die überzogene Forderung nach einem 4-Kammern-System, welches nichts anderes ist als ein Fahrverbot für Rudersdorfer in Rudersdorf, hat sowohl zur Ablehnung seitens der eingeladenen Interessensvertreter, als auch zur Ablehnung in der Bevölkerung geführt. Die Herrgottwiesgasse war auch eine Raser-Strecke, sie ist es durch verschiedene Maßnahmen nicht mehr und trotzdem in beiden Richtungen befahrbar!

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