400.000 Euro
Wahlkampfkostenobergrenze für Grazer Wahlkampf beschlossen

- Im kommenden Wahlkampf wird bereits die Kostenobergrenze von 400.000 Euro für alle Grazer Parteien gelten.
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Künftig werden sich Grazer Parteien im Wahlkampf an eine Obergrenze von 400.000 Euro halten müssen, der Beschluss fiel heute im Unterausschuss Petitionen des Landtag Steiermark.
GRAZ. Im Unterausschuss Petitionen des Landtag Steiermark wurde nun die künftige Wahlkampfkostenobergrenze von 400.000 Euro im Grazer Wahlkampf beschlossen. Auch eine automatische Valorisierung ist ausgeschlossen. Seitens der Oppositionsparteien begrüßt man den Schritt. "Dieses Gesamtpaket ist eine pragmatische, realpolitische Entscheidung mit historischem Erfolg", so Grünen-Kontrollsprecher und Vorsitzender des Petitionsausschusses Lambert Schönleitner.

- Der Beschluss zur Gesetzesänderung ist im Unterausschuss Petitionen des steirischen Landtags gefallen.
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SPÖ-Klubobmann Hannes Schwarz betont unterdessen: "Mit der Wahlkampfkostenobergrenze setzen wir ein klares Zeichen gegen überteuerte Materialschlachten und für Chancengleichheit. Dass die Valorisierung fällt, ist besonders wichtig – das schützt die Grenze vor Aufweichung." "Dass es jetzt gelungen ist, eine fixe Grenze ohne Valorisierung einzuziehen, ist ein großer Erfolg und in Zeiten massiver Teuerungen ein wichtiges Signal: Die Politik muss bei sich selber sparen!", ist auch KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler überzeugt.
Mehr Rechte für Kontrollorgan
Neben der Obergrenze wird auch das Kontrollorgan der Stadt, das zu "Kontrollamt der Stadt Graz" umbenannt wird, mit mehr Rechten ausgestattet und unter anderem als Organ unabhängig gestellt und mehr Rechte gegenüber dem Stadtsenat verfügen. "Insofern ist die Symbolpolitik in Form eines Namenstausches zwar unverständlich, aber verschmerzbar", so die drei Parteien in einer gemeinsamen Aussendung.
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