AK warnt: Rechtliche Probleme mit dem Maturaball

- <b>Die Maturaball</b>-Organisation kann zu Problemen führen.
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Die Ausrichtung von Maturabällen führt zu Schwierigkeiten, wenn die Schüler noch minderjährig sind.
Das Schuljahr hat gerade erst begonnen und die Vorbereitungen auf die diesjährige Maturaballsaison laufen in den einzelnen Schulen auf Hochtouren. Dass derartige Großereignisse meist von minderjährigen Schülern ausgerichtet werden und spezielle rechtliche Vorgaben dafür gar nicht bestehen, kann, wie die AK zeigt, für das Ballkomitee zur Herausforderung werden. "Wie weit das Maturaballkomittee für sich selbst und andere Verträge abschließen kann, ist fraglich. Ein rechtswirksamer Vertragsabschluss ist nämlich nur dann möglich, wenn alle im Komitee volljährig sind", sagt AK Konsumentenschützerin Bettina Schrittwieser.
Unwirksame Verträge
Ein Komitee könne nicht andere Leute verpflichten oder verbindliche Verträge für alle abschließen, wie ein aktueller Fall zeigt, bei dem eine minderjährige Schülerin Musik für den Ball bestellt hat, die aber viel zu teuer war.
"Der Vertrag ist unwirksam, da das Mädchen keine 18 Jahre alt war. Wäre sie volljährig gewesen, wäre der Vertrag rechtswirksam geworden und Mädchen würde für alle Risiken einstehen", klärt AK-Bildungsexpertin Karin Hochstrasser auf. Daher warnt sie davor, dass einzelne Schüler einen Vertrag abschließen.
"Ein Lösungsansatz wäre, dass für den Schulball die gesamte Gemeinschaft miteinbezogen wird. Darüber hinaus wäre zu empfehlen, einen bestehenden Rechtsträger, wie den Elternverein, einzuspannen."
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