Ein solider Vertrag als Basis für das Gründen

Ein fixer Bestandteil von jeder Gründung: Die Vertragsunterschriften, beispielsweise bei einem Gesellschaftsvertrag, sind essenziell. | Foto: Pixabay
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  • Ein fixer Bestandteil von jeder Gründung: Die Vertragsunterschriften, beispielsweise bei einem Gesellschaftsvertrag, sind essenziell.
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Der Gesellschaftsvertrag als wichtiger Schritt der Unternehmensgründung.

Jedes Jahr werden in Österreich rund 40.000 neue Unternehmen gegründet. 
Bei der Gründung einer GmbH gibt es einiges zu bedenken. Rechte der Gesellschafter, Verkaufsrechte, Erbrechte und vieles mehr sind Punkte, die in einem Gesellschaftsvertrag zu vereinbaren sind. Das wichtigste Merkmal einer GmbH ist das Stammkapital, das durch die Gesellschafter der Gesellschaft zur Verfügung gestellt wird. Das Stammkapital für eine GmbH beträgt 35.000 Euro, wovon zumindest die Hälfte tatsächlich einbezahlt werden muss. Um eine Gründung zu erleichtern, hat der Gesetzgeber 2013 die "GmbH-light" eingeführt, die 2014 zur gründungsprivilegierten GmbH wurde. In diesem Fall ist ein Stammkapital von 10.000 Euro vorgesehen. Innerhalb von zehn Jahren muss das Stammkapital auf das einer „normalen“ GmbH aufgezahlt werden. Für die Erstellung von Gesellschaftsverträgen schlagen je nach Ausgestaltung 2.500 bis 5.000 Euro zu Buche. Diese Kosten können bereits vom Stammkapital der Gesellschaft bezahlt werden.

Der Gesellschaftsvertrag

Ein Gesellschaftsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Unternehmenseigentümer und welchen Einfluss diese auf das Unternehmen selbst beziehungsweise auf den oder die Geschäftsführer nehmen. Im Nachhinein können die Gesellschafter einstimmig auch abweichend von diesem Vertrag Beschlüsse fassen. Es empfiehlt sich aber, schon bei der Erstellung des Vertrages möglichst alle Eventualitäten zu berücksichtigen, denn bei Uneinigkeit zählt, was im Vertrag steht. Gerade bei Start-ups ist es oft der Fall, dass mit Fortschritt der Gesellschaft Unternehmensanteile verkauft werden. Wichtige Punkte dazu sind im Gesellschaftsvertrag das Vor- sowie das Mit-Verkaufsrecht. Einfach ausgedrückt regelt das Vorkaufsrecht, dass bestehende Gesellschafter immer vor einem Dritten Gesellschaftsanteile von einem verkaufenden Gesellschafter erwerben dürfen. Wird auf das Vorkaufsrecht verzichtet und der verkaufende Gesellschafter hat einen Käufer für seine Anteile, so können die übrigen Gesellschafter durch Anwendung des Mit-Verkaufsrecht darauf bestehen, dass der Käufer auch ihre Anteile erwirbt. Üblicherweise werden Gewinne im Verhältnis der Anteile am Unternehmen an die Gesellschafter ausgeschüttet (lineare Gewinnausschüttung). Abweichend davon kann auch eine a-lineare Gewinnausschüttung vereinbart werden. So kann ein Gesellschafter, der 25 Prozent am Unternehmer hält, mehr oder weniger als 25 Prozent vom Gewinn erhalten. Das sind aber nur einige der wichtigsten Punkte eines Gesellschaftsvertrages.

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Rechte und Pflichten

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Erbrecht, in dem geregelt wird, was mit den Anteilen eines Gesellschafters nach dessen Ableben passiert. Auch das Thema Gesellschafterversammlung wird geregelt. Auch die Beschlussfassung ist zu klären. Hier wird im Gesellschaftsvertrag niedergeschrieben, wie viel Anteile des Unternehmens notwendig sind, um einen Beschluss zu fassen. Auch die Befugnisse der Geschäftsführung müssen klar sein. Diese können im Gesellschaftsvertrag oder einem separaten Vertrag geregelt werden. Jedenfalls muss geregelt sein, was ein Geschäftsführer alleine entscheiden kann und wofür dieser eine Beschlussfassung der Gesellschafter einzuholen hat.
Da ein Gesellschaftsvertrag die Grundlage jeder Gesellschaftsentscheidung in der Zukunft ist, sollte man diesem Thema nicht zu wenig Aufmerksamkeit schenken. Unterstützung bei Gesellschaftsverträgen bieten Anwälte und Unternehmensberater. Increstment bietet Jungunternehmen ein kostenloses Erstgespräch zum Thema Gesellschaftsvertrag.


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