St. Johann in der Haide
Die Sonnenkraft auf dem Prüfstand

Die Gemeinde St. Johann ist mit mehr als 50 Hektar PV-Freiflächenanlagen von der Verordnung betroffen.
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Die Gemeinde St. Johann in der Haide lud zur Bürgerinnen- und Bürgerversammlung zum Thema „Verordnete Vorrangzonen für PV Freiflächenanlagen durch das Land Steiermark“. Das Interesse war riesig.

ST. JOHANN IN DER HAIDE. Zahlreiche Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde St. Johann in der Haide folgten der Einladung zur Bürgerinnen- und Bürgerversammlung zum Thema „Verordnete Vorrangzonen für PV Freiflächenanlagen durch das Land Steiermark“ in die Raiffeisen Kultur- und Sporthalle.

Sind Sie dafür, dass Photovoltaik-Großflächenanlagen auf der grünen Wiese errichtet werden?

Überörtliche Vorgaben

Zur Ausgangslage: Die Steiermärkische Landesregierung will aufgrund des dringenden Bedarfs an Energie aus erneuerbaren Quellen überörtliche Vorgaben für den Ausbau erlassen.

Die Gemeinde St. Johann ist mit mehr als 50 Hektar PV-Freiflächenanlagen von der Verordnung betroffen.
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Aus diesem Grund werden für die Errichtung von großen Photovoltaik-Freiflächenanlagen Vorrangzonen, Ausschlusszonen und weitere Vorgaben für die örtliche Raumplanung definiert. Der Entwurf sieht steiermarkweit 37 Vorrangzonen in 34 Gemeinden mit einer Gesamtfläche von 824,55 Hektar vor. Die Gemeinde St. Johann ist mit zwei Flächen im Ortsteil St. Johann (25,25 Hektar) und zwei Flächen im Ortsteil Schölbing (25,60 Hektar) sehr stark betroffen.

Stellungnahme in Vorbereitung

„Der Gemeinderat wird eine Stellungnahme zum Verordnungsentwurf abgeben, die Versammlung dient dazu das gemeinsame Vorgehen zu besprechen“, so Bgm. Günter Müller, der in seiner Einleitung betonte, dass die Gemeinde kein Mitspracherecht bei der Auswahl der Flächen hatte.

Bgm. Günter Müller lud zur Versammlung.
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Ziel von Bgm. Müller: „Wir wollen zumindest jene zwei Flächen, die in unmittelbarer Nähe von bewohntem Gebiet liegen aus der Verordnung herausbringen.“
Kammerobmann Herbert Lebitsch betonte in seiner Stellungnahme, dass Enteignungen rechtlich nicht möglich sind und dass die Grundeigentümer über das weitere Vorgehen entscheiden. „Ich kann jedem nur raten, dass Beratungsangebot der Kammer in Anspruch zu nehmen.“

Noch viel Verbesserungsebedarf

Großer Ärger herrscht beim früheren Kammerobmann Johann Reisinger, als Landwirt in Schölbing selbst einer der Betroffenen: „Hier wird versucht etwas unter dem Tisch durchzuwinken.“

Kammerobmann a.D. Johann Reisinger ist selbst Betroffener.
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Reisinger rechnete vor, dass auf 50 Hektar Ackerfläche Brotgetreide für knapp 13.000 Menschen geerntet werden kann. Seine Alternative: „Vorher PV-Anlagen auf Dächern, erst in Folge auf Minderertragsflächen und dann in Höhenlagen, aber auf keinen Fall auf wertvollen Ackerflächen.“
Für LAbg. Hubert Lang gibt es im vorliegenden Entwurf noch viel Verbesserungsbedarf. „Die Flächen dürfen nicht zu nahe an bebautes Gebiet heranreichen, der PV-Ausbau darf für die Landwirte nicht existenzgefährdend sein.“

Nicht alles hinnehmen

Die Gemeinde wird die vorgebrachten Argumente jetzt gemeinsam mit Raumplaner Architekt Anton Handler und einem Rechtsanwalt in die Stellungnahme einarbeiten und bis spätestens 24. März an die Landesregierung übermitteln.

Das Interesse an der Versammlung war riesig.
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Gleichzeitig soll in persönlichen Gesprächen mit den zuständigen Landesräten Ursula Lackner und Johann Seitinger auf die Problematik hingewiesen werden. „Wir werden sicher nicht alles ohne Widerspruch hinnehmen“, so der allgemeine Tenor nach der Versammlung.

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