Gewinn für alle Beteiligten
Mit dem Handwerkerbonus konnte eine jahrelange Forderung des Wirtschaftsbundes erfolgreich umgesetzt werden.
Mit 1. Juli ist der so genannte Handwerkerbonus in Kraft getreten. Offiziell versteuerte Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit Renovierung, Erhaltung und Modernisierung von Wohnraum im Inland werden vom Staat mit 20 Prozent gefördert. Dazu zählen zum Beispiel der Austausch von Fenstern oder Bodenbelägen, die Erneuerung von Wandtapeten sowie Malerarbeiten bei diesen Gebäudeteilen. Bis zu 3.000 Euro (exklusive Umsatzsteuer) können geltend gemacht und somit bis zu 600 Euro vom Staat zurückgeholt werden. Wichtig dabei: Es werden nur Arbeitsleistungen nicht aber Materialkosten gefördert und Eile ist geboten, denn die Aktion ist mit zehn Millionen Euro im Jahr 2014 und mit 20 Millionen im Jahr 2015 begrenzt.
Aus Sicht von Wirtschaftsbund-Bezirksobmann Jochen Pack ist das Pilotprojekt Handwerkerbonus das richtige Instrument zur Ankurbelung der heimischen Wirtschaft: Für die die Kunden werden die Sanierungs- und Renovierungsarbeiten leistbarer gemacht, hochwertige Arbeitsplätze in der regionalen Bauwirtschaft werden abgesichert und der Staat lukriert durch die Legalisierung von Arbeitsleistung nicht nur zusätzliche Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge sondern schafft auch Beschäftigungsanreize.
„Der Handwerkerbonus ist aber auch ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung der Schattenwirtschaft vor allem in der Baubranche, die in unserer Grenzregion aktuell zunehmend unter der Konkurrenz aus den Nachbarländern zu leiden hat“, so Wirtschaftskammer-Regionalstellenobmann Herbert Spitzer.
Ins selbe Horn stößt Gerhard Grollegg, Dachdecker- und Spenglermeister in Seibersdorf bei Grafendorf: „Für die Kunden lohnt sich der Fachbetrieb auf jeden Fall, denn „Pfuscher“ sind letztendlich meist nicht billiger. Es gibt keine Garantie und Gewährleistungen werden meist nicht eingefordert wenn Schäden auftreten.“
Förderanträge können seit 1. Juli online, per Post oder bei allen Banken, die zum Vertriebsnetz der Bausparkassen gehören, eingebracht werden. Die Vergabe der Förderungen erfolgt in der Reihenfolge der einlangenden Förderansuchen, bis die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind.
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