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Tipps vom Rechtsexperten
"Isolierung im Heim war nicht zulässig"

Beratung, Begleitung, Vorsorge: Rechtsanwalt Mag. Martin Baumgartner und Rechtsanwaltsanwärterin Mag. Michaela Mühl beraten Sie gerne in allen Rechtsfragen. | Foto: KK
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  • Beratung, Begleitung, Vorsorge: Rechtsanwalt Mag. Martin Baumgartner und Rechtsanwaltsanwärterin Mag. Michaela Mühl beraten Sie gerne in allen Rechtsfragen.
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Der Fürstenfelder Rechtsanwalt Martin Baumgartner und sein Team kämpfen für Ihr Recht. In unserer WOCHE-Kolumne, gibt er Tipps in verschiedensten Rechtsfragen.

FÜRSTENFELD. Im kürzlich entschiedenen Fall des OGH wurde eine demente Bewohnerin eines Heims zehn Tage lang in einem Zimmer abgesondert. Die Bewohnerin wünschte den Kontakt zu anderen und es lagen negative COVID-19-Testergebnisse vor. Dennoch wurde der Dame infolge der wegen COVID-19 erlassenen Aufnahmeregeln von den Heim-Mitarbeitern erklärt, dass sie die zehn Tage in ihrem Zimmer zu bleiben hat, was eine Freiheitsbeschränkung iSd Heimaufenthaltsgesetzes darstellt.

Unerheblich ist es, ob die Dame auch wirklich das Zimmer verlassen will bzw. ob sie bei dem Versuch physischen daran gehindert werden würde. Dass sich die Heimbewohnerin an die Regel hält, ist nicht als Einwilligung zu werten. Diese Art der Freiheitsbeschränkung ist u.a. nur zulässig, wenn ein Kausalzusammenhang zwischen der psychischen Krankheit oder geistigen Behinderung der Bewohnerin und der Eigen- bzw. Fremdgefährdung besteht.

Kanzlei Mag. Martin Baumgartner berät Sie gerne

Die Isolierung war unzulässig: Einerseits ging von der Dame weder eine über das allgemeine Maß hinausgehende Ansteckungsgefahr aus, anderseits bestand auch kein Kausalzusammenhang zwischen ihrer Demenz und dem Ansteckungsrisiko für die anderen. In diesen und weiteren Rechtsgebieten berät Sie gerne die Kanzlei Mag. Martin Baumgartner.

Kontakt:

Rechtsanwaltskanzlei Baumgartner
Fabriksgasse 3
8280 Fürstenfeld
T: [urlnt=phoneto:03382 52944]03382 52944[/urlnt]
E: office@ra-baumgartner.at
W: www.ra-baumgartner.at

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