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Budgetbegleitgesetzes 2025
Ausweitung der Grunderwerbsteuerpflicht

Mag. Rein und Partner Steuerberatung | Foto: Peklar
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Im aktuellen Begutachtungsentwurf des Budgetbegleitgesetzes 2025 ist eine Ausweitung der Grunderwerbsteuerpflicht vorgesehen. Das Ziel ist eine steuerliche Anpassung von Asset Deal und Share Deal bei Immobilientranskationen.

Derzeit wird GrESt-Pflicht bei der Übertragung oder Vereinigung von 95 Prozent der Gesellschaftsanteile ausgelöst, wenn die Gesellschaft Immobilien hält. Diese Grenze soll auf 75 Prozent gesenkt werden.

Strengere Regelungen

Nach der aktuellen Rechtslage gilt für Personengesellschaften eine strengere Regelung. Werden innerhalb von fünf Jahren zumindest 95 Prozent der Anteile auf neue Gesellschafter übertragen, wird GrESt ausgelöst. Neben der Absenkung der Schwelle auf 75 Prozent wird der Tatbestand nunmehr auch auf Kapitalgesellschaften erweitert sowie der Betrachtungszeitraum von fünf auf sieben Jahre verlängert. Auch mittelbare Anteilserwerbe sollen in Zukunft die Steuerpflicht auslösen. Eine deutliche Erhöhung der Bemessungsgrundlage gilt in Zukunft für sog. „Immobiliengesellschaften“, das sind Gesellschaften, deren Schwerpunkt in der Veräußerung, Vermietung oder Verwaltung von Grundstücken liegt. Die neuen Bestimmungen sollen mit 1.7.2025 in Kraft treten. Es bleibt daher nur mehr wenig Zeit, um Transaktionen noch nach der derzeit geltenden Rechtslage durchzuführen.

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