Rechtsanwalt
Oberster Gerichtshof -Alles für die Katz!
Nachdem die Frau beim Auszug den gemeinsamen Kater mitgenommen hatte, musste sich der Oberste Gerichtshof mit der Frage befassen, wem der Kater zusteht. Dabei schloss sich dieser der Meinung des zuständigen Bezirksgerichtes an, dass der Kater in diesem Fall dem Mann zusteht, weil dieser die stärkere gefühlsmäßige Beziehung zum Tier gehabt hat.
Das in zweiterer Instanz zuständige Landesgericht hatte die Sache anders gesehen. Nach seiner Ansicht müsste noch geklärt werden, zu welchem Ehegatten der Kater selbst die stärke emotionale Bedingung gehabt hat. Dem widersprach der OGH.
Damit musste nicht gerichtlich geklärt werden, wen der beiden ehemaligen „Herrl“ der Kater lieber hat und es wurde auch nicht auf die Frage eingegangen, ob er nicht schon deswegen zum Mann zurück müsse, weil dort die zurückgebliebene Katze (seine Freundin) noch lebte. Eine sohin für Außenstehende banal wirkende Frage, musste somit juristisch gar nicht einfach bis zur letzten Instanz geklärt werden. Nicht nur beim Streit ums Haustier unterstützt Sie in Ihren rechtlichen Angelegenheiten gerne die Rechtsanwaltskanzlei.
Informationen
Mag. Martin Baumgartner
Fabriksgasse 3
8280 Fürstenfeld
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