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ERWIN, DEIN OMBUDSMANN
Frist für Eintrag ins Gesundheitsberuferegister endet am 30. Juni – die AK Tirol hilft

AK Präsident Erwin Zangerl: „Gemeinsam schaffen wir‘s!“  | Foto: AK Tirol
  • AK Präsident Erwin Zangerl: „Gemeinsam schaffen wir‘s!“
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  • hochgeladen von Laura Sternagel

Ob im Krankenhaus, bei Ärzten oder in Seniorenheimen: Ohne die tausenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in verschiedensten Gesundheitsberufen die Patienten betreuen, würde nichts laufen. Bis 30. Juni läuft die Frist zur Registrierung für das Gesundheitsberuferegister.

„Und diese Berufsgruppe wird immer wichtiger, wenn man bedenkt, dass der Anteil der älteren Menschen in Tirol steigt“, betont Ombudsmann Erwin Zangerl. „Deshalb hat die AK Tirol ein eigenes Referat Gesundheit und Pflege eingerichtet. Hier finden die Mitglieder optimale Unterstützung und viele kostenlose Angebote für ihre Fort- und Weiterbildung.“

Der Countdown läuft

Außerdem führt die AK Tirol im Auftrag von Nationalrat und Bundesrat die Eintragung der Tiroler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Gesundheitsberuferegister durch, die in Gesundheits- und Krankenpflegeberufen sowie in gehobenen medizinisch-technischen Diensten tätig sind. Für alle, die am 1. Juli 2018 in einem dieser Berufe gearbeitet haben, endet bald eine wichtige Frist: Denn bis 30. Juni 2019 müssen sie bei der AK ihren Antrag auf Registrierung eingereicht haben. Diätologin Cornelia plagt deshalb das schlechte Gewissen. „Ich weiß, ich hätte das längst erledigen können. Aber durch den Wechsel meines Arbeitsplatzes war ich ziemlich eingespannt. Kann ich mir in der AK noch dabei helfen lassen? „Natürlich, das Team der AK Tirol steht allen betroffenen Beschäftigten helfend und beratend zur Seite“, betont Zangerl.

Online oder persönlich

Wer seinen Antrag noch nicht eingereicht hat, kann sich selbst online auf tirol.arbeiterkammer. at/gbr registrieren (Handysignatur, Bürgerkarte) oder elektronisch einen Termin für eine persönliche Antragstellung vereinbaren. Anlaufstellen wurden im BFI Tirol in Innsbruck sowie in den AK Bezirkskammern in Imst, Kitzbühel, Kufstein, Landeck, Lienz, Reutte, Schwaz, Telfs und in der AK Wörgl eingerichtet. Die Berufsausweise werden kostenlos zur Verfügung gestellt.

Gut zu wissen

Die Registrierung ist Voraussetzung für die Ausübung des jeweiligen Berufes. Wer nach dem 30. Juni 2019 seinen Antrag auf Registrierung noch nicht eingereicht hat und trotzdem weiter in einem Gesundheitsberuf arbeitet, besitzt laut Gesetz keine aufrechte Berufsberechtigung. Zusätzlich müssen Berufsangehörige sowie Dienstgeber mit Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro rechnen. Bisher gingen in der AK Tirol mehr als 15.000 Anträge ein. Mehr als 13.600 der insgesamt rund 16.000 Tiroler Berufsangehörigen sind auch schon ins öffentliche Register eingetragen. Damit werden Qualifikationen wie Fort- und Weiterbildungen sowie Spezialisierungen sichtbar. Das öffentliche Register finden Sie unter https://gbr-public.ehealth.gv.at

Kontakt

AK Tirol, Tel.: 0800/225522– 1650
E-Mail: gbr@ak-tirol.com
Mehr auf tirol.arbeiterkammer.at/gbr

Mehr dazu auf meinbezirk.at/ombudsmann

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