finanzielle Hilfe für Opfer von Gewalttaten

Obwohl es bereits seit 2005 Hilfe für Opfer von Gewalttaten gibt, ist dies bis heute kaum bekannt geworden. Dank der Hartnäckigkeit unserer SelbshilfegruppenLeiterin Christine Deutschmann durften wir dies in Erfahrung bringen und luden Frau Seebacher vom Bundessozialamt (kurz BSB) zu uns in die Gruppe ein. Sie gab uns ausführliche Antworten auf all unsere Fragen und ermutigte uns das Formular zur Antragstellung auf Unterstützung auszufüllen. Einigen von uns Betroffenen wurde bereits finanzielle Hilfe zugesprochen.

Doch worum geht es dabei überhaupt und wer hat einen solchen Anspruch auf Hilfe?

StaatsbürgerInnen der EU und des EWR, seit 1.7.2005 auch alle Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich, die durch eine

*) mit mehr als 6 Monaten Freiheitsstrafe bedrohte rechtswidrige und vorsätzliche Handlung (Tat)
*) eine Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung erlitten haben oder
*) als Hinterbliebene oder Träger der Bestattungskosten, wenn die Tat den Tod des Opfers verursacht hat

Welcher Art sind die Leistungen für die Opfer?

*) Ersatz des Verdienstentganges
*) Einkommensabhängige Zusatzleistung
*) Heilfürsorge (zum Beispiel Kosten einer Psychotherapie)
Orthopädische Versorgung
*) Ersatz von beschädigten Hilfsmitteln (zum Beispiel Brillen oder Zahnprothesen)
*) Maßnahmen der beruflichen, sozialen und medizinischen Rehabilitation
Pflege- oder Blindenzulage

Worauf können Hinterbliebene hoffen?

*) Ersatz des Unterhaltsentganges
*) Einkommensabhängige Zusatzleistung
*) Heilfürsorge (zum Beispiel Kosten einer Psychotherapie) und Orthopädische Versorgung
*) Bestattungskostenersatz

Der Antrag für Geldleistungen (zum Beispiel Verdienstentgang) muss innerhalb von sechs Monaten nach der Tat eingebracht werden, damit Leistungen ab dem Tatzeitpunkt in Anspruch genommen werden können. Für andere Leistungen gibt es eine Antragsfrist von zwei Jahren. Für Psychotherapiekosten besteht keine Antragsfrist.

Die verschiedenen Anträge kann man sich ganz praktisch auf folgender Seite des Bundessozialamtes herunterladen:

http://www.bundessozialamt.gv.at/basb/Renten_&_Entschaedigungen/Verbrechensopfer

In jedem Bundesland Österreichs gibt es mindestens eine Bürostelle des Amtes. In Tirol befindet es sich in Innsbruck und Landeck.
In Innsbruck sind sie unter der Telefonnummer: 0512/563 101 oder per Email an: bundessozialamt.tirol1@basb.gv.at zu erreichen. Österreichweit zum Ortstarif ist das Bundessozialamt unter folgender Nummer zu erreichen: 05 99 88

Viele weitere Informationen und alle anderen Landesstellen und Kontaktdaten sind auf der Homepage zu fingen:

http://www.bundessozialamt.gv.at/basb/

Ein Jeder / eine Jede, der oder die zum Opfer wurde und verschiedene ärztliche Hilfe oder Therapien in Anspruch nehmen mussten, wissen nur zu gut wie sehr das die Geldtasche und das Nervenkostüm belastet. Kaum jemand kann es sich über Jahre leisten in Behandlung zu sein, zumal die Krankenkassen immer weniger bezahlen. Ich hoffe, dass ich mit meinem Beitrag einigen Betroffenen ihr Leid ein klein wenig verringern konnte.

Wo: Bundessozialamt, Herzog-Friedrich-Straße 3, 6020 Innsbruck auf Karte anzeigen
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