Corona-Virus
Auf dem Weg in die neue Normalität

Bundesregierung, Land Tirol (hier im Bild) und Stadt Innsbruck informieren laufend über die aktuelle Entwicklung. | Foto: zeitungsfoto.at
2Bilder
  • Bundesregierung, Land Tirol (hier im Bild) und Stadt Innsbruck informieren laufend über die aktuelle Entwicklung.
  • Foto: zeitungsfoto.at
  • hochgeladen von Georg Herrmann

INNSBRUCK. Am Faschingsdienstag wurden die zwei ersten Coronavirus-Fälle in Innsbruck bekannt. Am 13.3. hat Tirol 170 bestätigte Fälle, wobei die ersten zwei Patienten wieder genessen sind. Aktuell befindet sich auch kein Patient im Pflegebereich der Intensivstationen der Tiroler Kliniken. Mit zahlreichen Schutz- und Vorbeugemaßnahmen soll die Virusübertragung eingedämmt werden, im Mittelpunkt dabei das "Social Distancing", die weitgehend möglichste Einschränkung der körperlichen sozialen Kontakte. Bitte beachten Sie den Hinweis auf die Verwendung der Notrufnummer in unserem Beitag.

Einschränkungen

Neben den in den vergangenen Tagen getroffenen Maßnahmen, hat die Regierung weitere Punkte präsentiert. Unternehmer wurden aufgefordert, die Möglichkeiten des "Homeoffice" für die Mitarbeiter intensiv zu nutzen. Besondere Regelungen wurde für den Handel und die Gastronomie getroffen. Hier ein erster Überblick auf die betroffenen Bereiche. (Quelle WOK):

Einschränkung Gastronomie sowie Handels- und Dienstleistungsbereich ab 16.3.2020
1. Welche Betriebe sind betroffen?
Von der Einstellungsmaßnahme ist der Kundenverkehr in Geschäftslokalen des Handels- und Dienstleistungsbereiches betroffen.

Ausnahmen bestehen insbesondere in folgenden Bereichen:
Lebensmittelhandel
Drogerien
Apotheken
Medizinische Produkte und Heilbehelfe
Gesundheits- und Pflegedienstleistungen
Verkauf von Tierfutter
Agrarhandel
Tankstellen
Sicherheits- und Notfallprodukte & Wartung
Banken
Post & Telekommunikation
Lieferdienste
Reinigung / Hygiene
Öffentlicher Verkehr
Trafiken & Zeitungskioske
Wartung kritische Infrastruktur
Notfall-Dienstleistungen
Etc.

Nicht erfasst von dieser Maßnahme sind produzierende Betriebe.

Für die Gastronomie bestehen Sonderregelungen.

Ab 15.00 Uhr gilt für folgende Gastgewerbearten eine Sperrzeit:

  • Gasthaus, Gasthof, Hotel, Rasthaus,mit Ausnahme der Gästebeherbergung Restaurant, Speisehaus, Bierstube, Branntweinstube, Weinstube, Eisdiele/Eissalon
  • Cafe, Cafe-Restaurant, Kaffeehaus, Tanzcafe
  • Bar, Diskothek, Nachtklub (Betrieb mit varieteartigen Darbietungen oder Animierlokal, jeweils ohne Publikumstanz)
  • Buffet, Cafe-Konditorei, Espresso und alle übrigen Gastgewerbebetriebe

Für die bloße Gästebeherbergung ist keine Sperrzeit festgelegt. Die Verabreichung von Speisen ist dort erlaubt. Lieferservice ohne Kundenverkehr im Geschäftslokal ist weiterhin zulässig

2. Wie lange gilt diese Maßnahme?
Laut Verkündung vom 13.3. 2020 gelten die Einschränkungen vorübergehend von 16. bis 22.3.2020.

Städtische Maßnahmen

„Wir appellieren weiter an die Bevölkerung sich zu keinen Versammlungen zu treffen und die Vorsorgemaßnahmen einzuhalten. Damit demonstrieren wir alle Solidarität“, ersuchen Bürgermeister Georg Willi und Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc um Mithilfe und Unterstützung.

Neue Maßnahmen
· die Stadtteilbüchereien werden analog zur Stadtbibliothek geschlossen
· das Stadtmuseum Innsbruck und das Museum Goldenes Dachl haben ab morgen, Samstag, 14. März, geschlossen

Bereits getroffene städtische Maßnahmen
· Schließung der Stadtbibliothek und der Galerie Plattform6020
· Absage Innsbrucker Osterferienzug
· Schließung der Jugendzentren der Innsbrucker Sozialen Dienste (ISD)
· Schließung aller städtischen Sportanlagen, Sportplätze, Turnhallen, Kegelbahnen, die Anlagen der Sillside (Leichtathletikhalle, Skatehalle, Kletterzentrum), die Sportstätten der Olympiaworld und des Landessportcenter sowie die Bäder der Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB)

Recyclinghof

Der Recyclinghof in der Roßaugasse 4 a wird ab Samstag, den 14. März 2020, ab 8.00 Uhr bis auf Weiteres geschlossen. Die IKB bittet, allfällige Abfälle (z. B. Sperrmüll, Wertstoffe, Problemstoffe), die üblicherweise zum Recyclinghof geliefert werden, zu sortieren und in den eigenen Räumlichkeiten zwischenzulagern.  Für Fragen zur Abfallentsorgung steht Ihnen ab Montag, 16. März 2020, das Kundenservice der IKB unter der kostenlosen Hotline 0800 500 502 zur Verfügung.

Die reguläre Abfallabholung („Müllabfuhr“) von zu Hause (Restmüll, Biomüll, Altpapier und Leichtverpackungen/Plastik) findet weiterhin wie gewohnt statt.

Der Betrieb der öffentlichen Wertstoffinseln für Metallverpackungen/Dosen und Altglas/Flaschen bleibt gleichfalls unverändert. Wir bitten jedoch alle Bürger/-innen, die Wertstoffinseln sauber zu halten und ausschließlich für die Sammlung der jeweiligen Wertstoffe zu nutzen.

Informationen

Gesicherte Informationen erhält man auf den offiziellen Social Media Kanälen der Stadt Innsbruck und des Landes Tirol sowie auf folgenden Webseiten:
www.ibkinfo.at/dossier-covid-19
www.tirol.gv.at/coronavirus
www.sozialministerium.at
www.ages.at/themen/krankheitserreger/coronavirus

Kostenlose 24-Stunden-Hotline des Landes Tirol: 0800 80 80 30
Telefonische Gesundheitsberatung: 1450 (bitte nur bei auftretenden Symptomen)
Kostenlose 24-Stunden-Hotline der AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit): 0800 555 621

Weitere Nachrichten aus Innsbruck finden Sie hier

Bundesregierung, Land Tirol (hier im Bild) und Stadt Innsbruck informieren laufend über die aktuelle Entwicklung. | Foto: zeitungsfoto.at
Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.