Anfragebeantwortungen
Aufklärung über Ladezonen und Warten auf E-Carsharing

 Im Sommer 2023 wird eine Konzeptstudie zum E-Carsharing vorliegen.  | Foto: wissenschaft.de
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Zwei Anfragebeantwortungen bieten Einblick auf die aktuelle Situation rund um Ladezonen in Innsbruck und die einem stationärem E-Carsharing in Innsbruck. Die Details: Es gibt derzeit 199 Ladezonen auf das gesamte Stadtgebiet von Innsbruck verteilt. Jede verordnete Ladezone ist auch als solche beschildert. Im Sommer 2023 wird eine Konzeptstudie zum E-Carsharing vorliegen.

INNSBRUCK. GR Julia Seidl hat im Gemeinderat eine Anfrage zum Thema E-Carsharing eingebracht: "Ich habe bereits seit 2018 mehrere Anträge betreffend die Einführung eines E-Carsharing Modells in Innsbruck gestellt. Bis dato wurde keiner vom Stadtsenat angenommen oder umgesetzt. Im Mai 2022 hat der Stadtsenat dennoch einstimmig befürwortet, die Umsetzung eines stationären E-Carsharings auszuschreiben und ein Vergabeverfahren durchzuführen. Mittlerweile ist ein Jahr vergangen und über den Verlauf des Ausschreibungsverfahrens ist nichts bekannt."

Vergabeverfahren

Die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB) halten dazu fest: Der Stadtsenat der Stadt Innsbruck hat mit Beschluss vom 18.05.2022 die IVB beauftragt, ein Vergabeverfahren für 25 E-Carsharing Fahrzeuge entsprechend der Förderrichtlinien des Landes Tirol durchzuführen.

Bei diesem Beschluss wurde nicht angegeben, in welchem Umfang die Stadt Innsbruck eine finanzielle Bedeckung für die geforderte Ausschreibung vorsieht und welche Standorte hierfür zur Verfügung stehen.

In Vorbereitung auf eine mögliche Ausschreibung hat die IVB daher im Juni 2022 eine Markterkundung betreffend E-Carsharing gestartet, um die Größenordnung für den Finanzbedarf dieser Ausschreibung abschätzen zu können. Das Ergebnis der Markterkundung wurde der Stadt Innsbruck am 14.07.2022 übermittelt. Die Stadt Innsbruck hat über den Stadtmagistrat in der Zwischenzeit mögliche Standorte für ein E-Carsharing im Stadtgebiet ermittelt. Zudem hat die IVB zwischenzeitlich in Abstimmung mit der Stadt Innsbruck auch die ÖBB-Personenverkehr AG mit der Erstellung einer Konzeptstudie beauftragt. Die Konzeptstudie soll unter anderem Carsharing-Standorte mit hohem Nutzerinnen- und Nuzer-Potential im Stadtgebiet aufzeigen, aber auch die Frage klären, wie Flächen auf öffentlichem Grund der Nutzung als Standplätze für Carsharing vorbehalten werden können. Die Ergebnisse der Konzeptstudie sollten im Sommer 2023 vorliegen.

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Ausschreibung

Eine Ausschreibung seitens der IVB ist dann möglich, wenn seitens der Stadt Innsbruck geeignete Standorte für E-Carsharing bereitgestellt werden können, der Aufwand für die infrastrukturelle Ausstattung der Standort sowie der finanzielle Bedarf für den laufenden Betrieb kalkulierbar sind und dann die Bedeckung für alle Positionen durch die Stadt Innsbruck zugesagt wird. Nach Abschluss der genannten vorbereitenden Arbeiten und Beschlussfassung der Stadt Innsbruck zur Finanzierung des Projektes kann dann der weitere zeitliche Ablauf abgeschätzt werden.

Standorte

Zur Frage der Standorte wird in der Anfragebeantwortung festgehalten: Die bisher vorgeschlagenen Standorte orientieren sich daran, dass die Grundstücksflächen in städtischem Besitz (bzw. im Besitz der städtischen Beteiligungsgesellschaften) verfügbar sind und mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie per Fahrrad gut erreichbar sind. Von Vorteil wird ein präsenter Standort gesehen. Eine konkrete Auswahl soll nach Auslotung der Nutzerinnen- und Nutzer-Potenziale als Ergebnis der Konzeptstudie erfolgen.


Und auf die Frage: "Wann wird es für die Innsbrucker BürgerInnen endlich möglich sein, ein E-Carsha-ring in der Stadt zu nutzen?" folgt die Antwort: "Der Zeitpunkt kann derzeit nicht abgeschätzt werden."

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Ladezonen

"In Innsbruck gibt es mutmaßlich Ladezonen, welche aufgrund der Absiedelung von Betrieben gemäß den gesetzlichen Vorschriften keine Ladezonen mehr sein dürften. Ebenso sollen Ladezonen wider gesetzlicher Voraussetzungen verordnet werden", erklärt GR Gerald Depaoli in seiner Anfragebeantwortung. Es gibt derzeit 199 Ladezonen auf das gesamte Stadtgebiet von Innsbruck verteilt. Jede verordnete Ladezone ist auch als solche beschildert. Die Lage der Ladezonen kann nur planlich dargestellt werden. Zur Rechtmäßigkeit wird vom Amt festgehalten: "Verordnete Ladezonen müssen nicht auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden, da es für die Verordnung von Ladezonen gesetzliche Voraussetzungen gibt sowie ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren einzuhalten ist. Daher wurde auch keine Ladezone aufgrund von Rechtswidrigkeit aufgehoben."

Derzeit laufen die gesetzlich vorgeschriebenen Ermittlungs- und Anhörungsverfahren für zwei Ladezonen (Josef-Wilberger-Straße, Igler Straße). | Foto: BezirksBlätter Innsbruck
  • Derzeit laufen die gesetzlich vorgeschriebenen Ermittlungs- und Anhörungsverfahren für zwei Ladezonen (Josef-Wilberger-Straße, Igler Straße).
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Neue Ladezonen

Derzeit laufen die gesetzlich vorgeschriebenen Ermittlungs- und Anhörungsverfahren für zwei Ladezonen (Josef-Wilberger-Straße, Igler Straße). Eine Zahl der Abschleppungen aus Ladezonen kann nicht ermittelt werden. "Es werden keine Statistiken zu Abschleppungen aus Ladezonen geführt." und zum Thema Kosten: "Die Vorschreibung der Kosten für Fahrzeugentfernungen erfolgt unabhängig von einem allfälligen Verwaltungsstrafverfahren. Die Abschleppkosten sind tarifmäßig festgelegt und erhält diese zur Gänze das Abschleppunternehmen. Die Stadt Innsbruck lukriert hier keine Einnahmen."

Zur abschließende Frage "Ist die Errichtung einer Ladezone in einer Begegnungszone rechtlich überhaupt möglich, zumal alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt sind?" teilt das Amt mit: "Antwort: Ja."

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