Schuljahr 2021/22
Einschreibung in städtische Mittelschulen und PTS

Von Dienstag, 16. Februar, bis Donnerstag, 18. Februar 2021 ist die Einschreibung in den 9 städtischen Mittelschulen und der Polytechnische Schule (PTS, Viktor-Franz-Hess-Straße 9) möglich. | Foto: Pixabay
  • Von Dienstag, 16. Februar, bis Donnerstag, 18. Februar 2021 ist die Einschreibung in den 9 städtischen Mittelschulen und der Polytechnische Schule (PTS, Viktor-Franz-Hess-Straße 9) möglich.
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INNSBRUCK. Die Einschreibung in die 9 städtischen Mittelschulen (MS) und in die Polytechnische Schule (PTS) findet an der jeweiligen Schule im Zeitraum von Dienstag, 16. Februar, bis Donnerstag, 18. Februar 2021, von 8.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 17.00 Uhr (auch am Faschingsdienstag) statt.

Zur Einschreibung, die persönlich und unter Einhaltung der derzeit gültigen Hygienerichtlinien möglich ist, ist die Schulnachricht der 4. Klasse Volksschule im Original und in Kopie und die Sozialversicherungskarte (E-­card) erforderlich. Nacheinschreibungen sind bis Freitag, 26. Februar 2021, möglich.

Verschiedene Schwerpunkte

Die Stadt Innsbruck verwaltet an 9 Standorten Mittelschulen (MS) mit unterschiedlichen Schwerpunkten sowie die Polytechnische Schule (PTS, Viktor-Franz-Hess-Straße 9). Diese Bildungsstätten für die fünfte bis achte Schulstufe gehen damit auf die individuellen Fähigkeiten der zehn- bis vierzehnjährigen Schüler ein. Die PTS bereitet Schüler der fünften Schulstufe insbesondere auf das Berufsleben vor und qualifizieren sie für den Einstieg ins Berufsleben oder für den Übertritt an weiterführende Schulen.

Weitere Information

Alle wichtigen Informationen zu den Schwerpunkten oder zur Nachmittagsbetreuung stehen auf der Webseite der jeweiligen Schule bereit. Einen detaillierten Überblick bieten auch die Infobroschüre „Die Mittelschule 2021/22“ bzw. der Infofolder „Polytechnische Schule Innsbruck“ als PDF zum Download unter www.innsbruck.gv.at (Bildung > Schulen). Erziehungsberechtigte, die der Einschreibungspflicht ihrer schulpflichtigen Kinder nicht nachkommen, begehen eine strafbare Übertretung des Schulpflichtgesetzes.

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