Update nach Fliegerbombenalarm
Entwarnung am Hauptbahnhof

Lokale Sperren und Fahrverbot im Bahnhofsbereich  | Foto: Stadt Innsbruck
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Gegen 22.15 Uhr konnte Entwarnung gegeben werden. Kontaminationsmaterial inklusive Metallsplitter ausgelöst durch einen Bombeneinfall haben angeschlagen und machten die Maßnahmen erforderlich. 

INNSBRUCK. Vorsorglich wurden Sperren in der Nacht von Montag, 18. März, auf Dienstag, 19. März, Sperren im Bereich des Hauptbahnhofes veranlasst. Im Vorfeld von Bauarbeiten an der Kreuzung Südtiroler Platz/Brixner Straße wurde bei Bodenuntersuchungen eine Anomalie registriert. Diese könnten auf ein Kriegsrelikt hindeuten. Experten des Entminungsdienstes waren für die Untersuchungs- und Grabungsarbeiten vor Ort und konnten gegen 22:15 Uhr Entwarnung geben. Kontaminationsmaterial inklusive Metallsplitter haben den Alarm ausgelöst.

Polizeimeldung

Am 18.03.2024 wurde bei einem Geoscreening am Südtiroler Platz in Innsbruck im Erdreich ein verdächtiger Gegenstand festgestellt, wobei von einem Kriegsmaterialfund ausgegangen werden musste. Aufgrund dessen wurden durch allen beteiligten Organisationen, betroffenen Infrastrukturbetreibern, der Sicherheitsbehörde und dem Stadtmagistrat Innsbruck Vorbereitungen für entsprechende Maßnahmen, inklusive möglicher Evakuierungen, getroffen. Ab 20.25 Uhr wurde unter der Aufsicht des Entminungsdienstes des Bundesministeriums für Landesverteidigung mit Grabungsarbeiten begonnen. Im Bahnhofsbereich kam es zu lokalen Fahrverboten für den KFZ-Verkehr und Sperren für Fußgänger. Um 22:10 Uhr wurden die Grabungsarbeiten ohne Zwischenfall abgeschlossen. Sämtliche Personen- und Fahrzeugsperren wurden zurückgenommen. Die angeführten Maßnahmen wurden durch den Behördenleiter mit 22:13 Uhr für beendet erklärt. Auslöser für das ursprüngliche Messergebnis war eine Kontamination des Erdreiches durch als ungefährlich eingestufte Metallsplitter einer Fliegerbombe.

Erstmeldung

Am heutigen Montagabend, um 20 Uhr, beginnen unter Aufsicht von Expertinnen und Experten der Polizei die Grabungsarbeiten. Im Bahnhofsbereich kommt es daher voraussichtlich zu lokalen Fahrverboten für den KFZ-Verkehr und Sperren für Fußgängerinnen und Fußgängern. Erst nach Freilegung der Anomalie kann beurteilt werden, welche weiteren Maßnahmen notwendig sind. Diese können bis hin zu möglichen Evakuierungen der Umgebung reichen. Alle wesentlichen Einsatzorganisationen stehen für den Ernstfall bereit.

Vorbereitungen für Evakuierung

Direkte Anrainerinnen und Anrainer der Kreuzung Südtiroler Platz/Brixner Straße werden ersucht, Vorbereitungen für eine kurzfristige Evakuierung zu treffen. Zudem werden alle Autofahrerinnen und -fahrer, die ihr Fahrzeug im Nahbereich des Hauptbahnhofes abgestellt haben, dringend aufgefordert, dieses zu entfernen.

Die IKB und die TIGAS errichten am Bozner Platz ein neues Grundwassernetz und verlegen Fernwärmeleitungen, um zukünftig umweltfreundliche Wärme und Kälte bereitzustellen. Rund um den Bozner Platz wird daher in mehreren Bauphasen gearbeitet, die Baufelder reichen vom Bozner Platz über die Brixner Straße bis zum Innsbrucker Hauptbahnhof.

Am Südring konnte 2021 der Entminungsdienst nach Bergung der Bombe Entwarnung geben. (Archivfoto) | Foto: zeitungsfoto.at(Archivfoto)
  • Am Südring konnte 2021 der Entminungsdienst nach Bergung der Bombe Entwarnung geben. (Archivfoto)
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Gefährdungseinschätzung

Laut § 42 Abs. 5a Waffengesetz entsprechend der Gefährdungseinschätzung wird bei einer zündfähigen Bombe eine entsprechende Verordnung festgelegt. So wurde beim Bombenfund am Südring u. a. ein Verbot im Radius von 0 bis 200 Meter um die Fundstelle festgelegt. Alle in diesem Umkreis befindlichen und nicht an der Sicherung oder Vernichtung eingesetzten Personen haben diesen Bereich sofort zu verlassen und wird das Betreten dieses Bereiches ab sofort untersagt. Der Aufenthalt innerhalb dieser Zone ist auch innerhalb von Gebäuden nicht gestattet. Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, jedermann aus den Gefahrenbereichen zu weisen. Zu diesem Zwecke dürfen sie Grundstücke und Räume betreten. § 50 Sicherheitspolizeigesetz idgF. gilt. Ein Zuwiderhandeln gegen diese Verordnung stellt eine Verwaltungsübertretung gem. § 51 Abs. 1 Z. 11 Waffengesetz idgF. dar und kann mit bis zu EUR 3600,-- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Wochen bestraft werden. Der Versuch ist strafbar.

Die Bilanz der Evakuierung
70 Einsatzfahrzeuge von Polizei, Rettung, Feuerwehr und anderen Organisationen sowie 207 Einsatzkräfte waren 2021 beim Bombenfund im Einsatz. (Archiv) | Foto: zeitungsfoto.at (Archiv)
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