Halloween
Halloween-Nacht unter Polizeikontrolle
INNSBRUCK. Während Kinder sich über "Süsses oder Saures" von den Nachbarn freuen, ist die etwas ältere Generation eher auf Halloween-Partys anzutreffen. Diese sind heuer unter besonderer Beobachtung der Polizei. Kindern wird der Verzicht auf den Nachbarbesuch empfohlen.
Verzicht
Das traditionelle „von Haus zu Haus gehen“ von Kindern und Jugendlichen zählt nicht als Veranstaltung im rechtlichen Sinn und betrifft ja oftmals – zumindest zum Zeitpunkt der Übernahme der Süßigkeiten – vorwiegend den privaten Bereich. Trotzdem wird empfohlen, heuer darauf zu verzichten. Angemerkt wird außerdem, dass nicht alles, was als „harmloser Streich“ gedacht ist, auch erlaubt ist. Das Verunstalten oder Beschmieren von Häusern oder Autos, Beschädigen von Briefkästen, Zerstören von Mülltonnen, die Bedrohung von Menschen oder die Begehung von Diebstählen stellen Straftaten dar.
Veranstaltungen
Darauf hingewiesen wird, dass aufgrund der derzeit geltenden Corona-Regelungen Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze (also eine typische Halloweenfeier) für bis zu maximal sechs Personen (Indoor) und bis zu maximal zwölf Personen (Outdoor) zulässig sind.
"In allen Gebäuden bzw. Räumen, die nicht unmittelbar für Wohnzwecke bestimmt sind, wozu Kellerräume, Garagen, Carports, Scheunen, Werkstätten, Städel, Ställe und dergleichen zählen, gelten ebenso diese Veranstaltungsbestimmungen, welche auch kontrolliert werden."
Kontrollen
Die Polizei wird heuer zu Halloween die Präsenz daher deutlich erhöhen, wobei sich der Fokus neben den üblichen Kontrollen verstärkt auf allfällige, illegale Veranstaltungen und Zusammenkünfte richten wird. Der Landespolizeidirektor ersucht daher die Bürgerinnen und Bürger um Einhaltung dieser Bestimmungen, um Infektionen möglichst zu vermeiden.
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