Stromvertragskündigungen
IKB verweist auf günstigen Neutarif, AK bietet Beratung

Stromvertragskündigungen: Insgesamt wurden Anfang Dezember 37.000 Schreiben versendet; das bedeutet, dass zirka 40 Prozent der IKB-Kundinnen und -Kunden ein Schreiben bekommen haben.  | Foto: BezirksBlätter
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  • Stromvertragskündigungen: Insgesamt wurden Anfang Dezember 37.000 Schreiben versendet; das bedeutet, dass zirka 40 Prozent der IKB-Kundinnen und -Kunden ein Schreiben bekommen haben.
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Insgesamt wurden Anfang Dezember 37.000 Schreiben versendet; das bedeutet, dass zirka 40 Prozent der IKB-Kundinnen und -Kunden ein Schreiben bekommen haben. Die IKB betont den neuen günstigen Tarif. Die AK-Tirol bietet eine AK-Strom-Hotline zur Beratung. Außerdem empfiehlt die AK entweder den Neuvertrag anzunehmen, da dieser deutlich günstiger als der bisherige Vertrag ist, oder einen Alternativanbieter zu wählen. GR Depaoli spricht von einem Skandal.

INNSBRUCK. TIWAG und IKB verweisen in ihrem Kündigungsschreiben auf diverse österreichweit laufende Gerichtsverfahren, welche die Kündigung zur Schaffung einer notwendigen Rechtssicherheit erforderlich machen würde. „Wenn die TIWAG gewollt hätte, hätte man rechtssichere, deutlich kundenfreundlichere Lösungen finden können“, so AK Präsident Erwin Zangerl unter Hinweis auf diverse regionale Stromanbieter, die ihre Kundeninnen und Kunden in Bestandsverträgen behalten haben. Betroffene Kundinnen und Kunden von TIWAG und IKB erreichen die  AK Strom-Hotline unter 0800 225522 2000 von Mo. bis Fr. von 8 bis 18 Uhr (außer Feiertag). Die wichtigsten Fragen und Antworten hat die BezirksBlätter-Redaktion in diesem Beitrag zusammengefasst. Vorab wurde bei den IKB nachgefragt.

BEZIRKSBLÄTTER: Was bedeuten diese Kündigungsschreiben?
IKB:
Seit April 2023 bietet die IKB ihren Stromkundinnen und -kunden (Privatkunden) ein neues Stromprodukt namens IKB-comfort plus an. Dieses neue Produkt zählt zu den günstigsten in Tirol und Österreich. Und zwar deshalb, weil der Preis ab 1. Jänner 2024 nochmals gesenkt wird auf 15,24 Cent/kWh inklusive USt. IKB-comfort plus enthält darüber hinaus eine Preisgarantie bis 31. Dezember 2024 (wird fix nicht erhöht) und die Kundinnen und Kunden können ihren Stromliefervertrag jederzeit kündigen (Keine Vertragsbindung). Jene Kundinnen und Kunden , die das Schreiben gerade bekommen haben, sind bisher noch nicht auf IKB-comfort plus umgestiegen. Im Schreiben bieten wir ihnen das Neuprodukt nochmals an und machen auf die Vorteile aufmerksam. Die Kundinnen und Kunden können das Angebot sofort und unkompliziert annehmen. Für das alte Produkt IKB-comfort gibt die IKB im Zeitraum von 1. Jänner 2024 bis 31. März 2024 eine Preisgarantie für den Arbeitspreis von 21,72 Cent/kWh inkl. USt. Wichtig ist, dass das „alte“ Stromprodukt IKB-comfort zum 31. März 2024 eingestellt wird. Damit Kundinnen und Kunden ab 1. April 2024 weiterhin mit Strom beliefert werden, ist es nötig, dass sie bis spätestens 31. März 2024 einen neuen Stromliefervertrag abschließen. Wir hoffen sehr und würden uns freuen, wenn sie der IKB weiterhin ihr Vertrauen schenken. Die Kundinnen und Kunden haben natürlich auch die Möglichkeit, einen anderen Stromanbieter zu wählen.

Erhalten die Kunden nach der Kündigung keinen Strom der IKB?
Für Kundinnen und Kunden , die das Angebot nicht annehmen, endet die Lieferung von Strom durch die IKB mit 31. März 2024. Sollte bis zum 31. März 2024 kein neuer Liefervertrag (mit IKB oder einem anderen Lieferanten) vorliegen, so ist die IKB als Netzbetreiberin gesetzlich verpflichtet, eine Abschaltung vorzunehmen. Der Stromliefervertrag ist – einfach formuliert – die gesetzliche Basis für die aufrechte Stromversorgung. Deshalb ist es auch so wichtig, einen neuen Stromliefervertrag abzuschließen. Wir werden auf jeden Fall 2024 nochmals eine Erinnerung aussenden, umfassend informieren und alles unternehmen, damit es gar nicht erst zu Abschaltungen kommt. Leider ist die rechtliche Situation in Sachen Preisanpassungen bei Strom in Österreich derart komplex und widersprüchlich, dass wir diese Schritte jetzt setzen müssen. Wir versichern, dass sich der Umstieg auf das günstigere Neuprodukt IKB-comfort plus jedenfalls lohnt: Niedrigere Stromkosten, Preisgarantie bis zum 31. Dezember 2024 sowie volle Flexibilität ohne Vertragsbindung. Die Allgemeinen Lieferbedingungen bleiben unverändert.

Die AK-Tirol bietet eine AK-Strom-Hotline zur Beratung. Außerdem empfiehlt die AK entweder den Neuvertrag anzunehmen, da dieser deutlich günstiger als der bisherige Vertrag ist, oder einen Alternativanbieter zu wählen. | Foto: panthermedia/Teamarbeit
  • Die AK-Tirol bietet eine AK-Strom-Hotline zur Beratung. Außerdem empfiehlt die AK entweder den Neuvertrag anzunehmen, da dieser deutlich günstiger als der bisherige Vertrag ist, oder einen Alternativanbieter zu wählen.
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Gegen Massenkündigungen

„Wir haben uns immer strikt gegen Massenkündigungen ausgesprochen“, erklärt AK Präsident Erwin Zangerl. "Hätte die TIWAG für ihre Bestandskunden die gesetzlichen Regelungen bezüglich der notwendigen Transparenz in Sachen Strompreis eingehalten, müsste sie nun keine Kündigungen durchführen, um Rechtssicherheit zu erlangen. Denn das war der Grund für uns, überhaupt Klage einbringen zu müssen!“ Es geht bei den Kündigungen auch nicht nur darum, Rechtssicherheit für die Kundinnen und Kunden zu schaffen, wie ebenfalls in den Kündigungsschreiben suggeriert wird. Vielmehr will die TIWAG die Preise jederzeit einseitig anpassen können, nur weil es der Markt zulässt, ohne die entsprechende Notwendigkeit aufgrund gestiegener Kosten. Daher laufen auch die AK Klagen vor Gericht weiter, wie AK Präsident Erwin Zangerl noch erklärt: „Es geht darum, den Landesenergieversorger gerichtlich dazu zu verpflichten, seinen Kundinnen und Kunden den Strompreis transparent darzustellen. Nur so kann langfristig ein fairer Strompreis im Sinne der Tirolerinnen und Tiroler gewährleistet werden.

Fragen und Antworten

Kann ich gegen die Kündigung vorgehen? Muss ich diese akzeptieren?
Einer Kündigung muss nicht zugestimmt werden, die Kündigungsfrist für den Energieversorger muss jedoch mindestens 8 Wochen betragen. Diese Mindestfrist wurde eingehalten, solange die Kündigungen vor dem 4.2.2024 zugestellt werden, da alle Kündigungen von TIWAG/IKB erst mit 31.3.2024 wirksam werden.

Darf die TIWAG/IKB mir den Strom abdrehen, wenn ich nicht reagiere?
Ihnen droht nach Ablauf der Kündigungsfrist die Abschaltung des Stromes, falls Sie nicht in das angebotene Tarifmodell oder zu einem anderen Anbieter gewechselt sind oder sich auf die Grundversorgung berufen (letzteres bringt jedoch keinen finanziellen Vorteil).
 Die Abschaltung des Netzzugangs erfolgt durch den Netzbetreiber (TINETZ, IKB oder regionale Netzbetreiber), welcher Sie vor einer Abschaltung nochmals informieren muss.

Soll ich auf den Neuvertrag (das angebotene Tarifmodell „Comfort privat“) umsteigen? Was empfiehlt mir die AK Tirol?
Die AK empfiehlt entweder den Neuvertrag anzunehmen, da dieser deutlich günstiger als der bisherige Vertrag ist, oder einen Alternativanbieter zu wählen.

Wie viel Geld erspare ich mir durch Umstieg auf den Neuvertrag (Tarifmodell „Comfort privat“) im Vergleich zum bisherigen Vertrag (Tarifmodell „comfort+“)?

Ein Durchschnittshaushalt (mit 3.500 kWh) erspart sich nach Wegfall der Strompreisbremse des Bundes (voraussichtlich mit 30.6.2024) mit dem Neuvertrag der TIWAG/IKB ca. 220 € pro Jahr.

Aktuelles aus der Stadtpolitik im Polit-Ticker der BezirksBlätter

"Drohung ein Skandal"

„In diesen Tagen erhalten tausende Stromkunden ein Schreiben der IKB, in welchem ihnen der Vorstand der IKB Thomas Gasser und der Geschäftsbereichsleiter für den Strom-Vertrieb Walch unverhohlen damit drohen, dass der Stromliefervertrag mit 31.März 2024 gekündigt und die Stromversorgung eingestellt wird, sollten sie bis dahin keinen Neuvertrag unterzeichnen. Damit die Stromkunden weiterhin mit Strom beliefert werden, ist es jedenfalls erforderlich, bis spätestens 31. März 2024 einen neuen Liefervertrag mit der IKB oder einem anderen Stromlieferanten abzuschließen!“, erklärt GR Gerald Depaoli in einer Aussendung. „Es ist ein Skandal, dass die Innsbrucker Kommunalbetriebe tausenden Kunden mit der Stromabschaltung droht, nur weil sie keinen neuen Stromliefervertrag, aus welchen Gründen auch immer, unterzeichnen wollen." „Das Gerechte Innsbruck wird diesen IKB-Skandal im Gemeinderat thematisieren, und die tausenden von der Stromabschaltung betroffenen Innsbruckerinnen und Innsbrucker nicht im Stich lassen!“, so Depaoli abschließend.

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Stromvertragskündigungen: Insgesamt wurden Anfang Dezember 37.000 Schreiben versendet; das bedeutet, dass zirka 40 Prozent der IKB-Kundinnen und -Kunden ein Schreiben bekommen haben.  | Foto: BezirksBlätter
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