Service für WählerInnen
Interaktive Karte zu Wahlsprengeln

DI Ekkehard Ranninger präsentiert Bürgermeister Georg Willi die Webapplikation mit der neuen interaktiven Karte zu den Wahlsprengeln.  | Foto: IKM/Ullmann
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Eine interaktive Karte, die die Innsbrucker Wahlsprengel und die Standorte der Wahllokale darstellt, soll Wählen noch einfacher machen. Rechtzeitig zu den Nationalratswahlen am 29. September wurde diese vom Geografischen Informationssystem (GIS) des Stadtmagistrats online gestellt. 

Unter www.innsbruck.gv.at/wahllokale können Innsbrucks BürgerInnen schnell und einfach nachschauen, welches Wahllokal für sie zuständig ist. Gibt man in der interaktiven Karte seine Wohnadresse ein, bekommt man durch einen Klick auf die Hausnummer sofort Standort, Name und Anschrift des zuständigen Wahllokals angezeigt und ob dieses barrierefrei zugänglich ist.

„Heutzutage haben die meisten Zugang zum Internet, egal ob über Computer oder Smartphone. Die Webapp ist also eine zeitgemäße Möglichkeit sich rasch und unkompliziert zu informieren und zu orientieren“, zeigt sich Bürgermeister Georg Willi erfreut. „Wir wollen unseren BürgerInnen keine Hindernisse in den Weg legen, der Weg zur Wahlurne soll so einfach und klar wie möglich nachvollziehbar sein. Schließlich wollen wir, dass möglichst viele InnsbruckerInnen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.“

Bei den kommenden Nationalratswahlen sind allein in den 150 Innsbrucker Wahlsprengeln 86.625 Personen wahlberechtigt. Für diese ist die neue interaktive Karte gedacht, aber auch für alle, die am 29. September mittels Wahlkarte in Innsbruck wählen möchten und ein Wahllokal in ihrer Nähe suchen.

Wichtige Fristen

Wahlberechtigte können Wahlkarten persönlich, online oder per Post beantragen. Das Wahlkartenbüro (Rathaus, 6. Stock, Zimmer 6.102) ist ab Donnerstag, 29. August 2019, jeweils werktags Montag bis Donnerstag durchgehend von 8:00 bis 17:00 Uhr und am Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Dort kann unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises die Wahlkarte persönlich bis spätestens Freitag, 27. September, 12:00 Uhr, beantragt werden. Mit einer Wahlkarte kann in jedem Wahllokal oder per Briefwahl gewählt werden.

Unter www.innsbruck.gv.at beziehungsweise www.wahlkartenantrag.at stehen Formulare bereit, über die eine Wahlkarte online mit der hochgeladenen Kopie eines gültigen Lichtbildausweises oder mittels Handysignatur bis spätestens Mittwoch, 25. September beantragt werden kann. Eine Anleitung zum richtigen Ausfüllen befindet sich direkt auf den Wahlkarten. Damit die Wahlkarten berücksichtigt werden können, müssen diese bis spätestens Sonntag, 29. September, 17:00 Uhr, direkt im Rathaus einlangen beziehungsweise im Wahllokal abgegeben werden. Alle Informationen unter: www.innsbruck.gv.at à BürgerInnen | Politik à Wahlen | Volksbefragung à Wahlkarte.

Die Wahlberechtigten

Die Wahllokale haben am Tag der Nationalratswahl von 8:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Wählen dürfen alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Österreichische StaatsbürgerInnen, die am Stichtag (9. Juli 2019) ihren Hauptwohnsitz im Ausland hatten und zum 8. August 2019 in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen waren, sind ebenfalls zur Wahl zugelassen.

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