"Bella Ciao" im Minutentakt
Keine rechtliche Grundlage gegen unerlaubte Straßenmusik

Ein Einschreiten der MÜG oder Exekutive ist aufgrund der fehlenden rechtlichen Grundlagen nicht möglich. | Foto: BezirksBlätter
2Bilder
  • Ein Einschreiten der MÜG oder Exekutive ist aufgrund der fehlenden rechtlichen Grundlagen nicht möglich.
  • Foto: BezirksBlätter
  • hochgeladen von Georg Herrmann

Straßenmusiker sorgen in den Innsbrucker Straßen durchaus für Abwechslung. Vor allem junge Musikerinnen und Musiker, mit starker Stimme und viel Engagement begeistern die Einheimischen ebenso wie die Touristinnen und Touristen. Aber es gibt auch Ausnahmen und dabei scheint die Stadt an ihre Grenzen zu kommen. Es gibt keine rechtliche Grundlage, um gegen StraßenmusikeriInnen und Straßenmusiker, die sich nicht an die Regelungen (Standorte, Zeiten, Verbot Akustikverstärker,…) halten, vorzugehen.

INNSBRUCK. Sachverhalt: Sonntag in der Altstadt vor dem Café Katzung. Am frühen Nachmittag spielt ein Straßenmusiker mit Verstärker. Nach Angaben eines Kellners im benachbarten Lokal seit 10 Uhr Vormittag. Jedes dritte Lied ist dabei "Bella Ciao“, wird der BezirksBlätter-Redaktion mitgeteilt. "Auch vor der Annasäule kommt es zuletzt immer wieder zu längeren „Auftritten“ von Straßenmusikanten, ebenfalls mit Verstärkern". Das musikalische Angebot sorgt dabei nicht nur für Wohlwollen, vielmehr fühlen sich manche von dem gleichbleibenden musikalischen Angebot gestört.

Regelungen

Über 200 Beschwerden sollen 2023 zum Thema Straßenmusiker bei der Stadt eingegangen sein. "Wollen Sie in Innsbruck auf der Straße musizieren, müssen Sie sich dafür anmelden. Sie dürfen nur an bestimmten Plätzen zu ausgewählten Zeiten Straßenmusik ausüben und müssen sich an Regeln halten. Pro Tag können insgesamt maximal sieben Anmeldungen erfolgen. StraßenmusikerInnen haben sich im Zuge einer Kontrolle durch Organe der öffentlichen Aufsicht auszuweisen, um durch Feststellung ihrer Identität eine Überprüfung der Anmeldung zu ermöglichen." So lautet die Beschreibung auf der Homepage der Stadt Innsbruck. Bei der Anmeldung zu einer Tages- oder Wochenkarte muss die Einhaltung der Regelungen nochmals bestätigt werden. Kosten für die sogenannte Platzkarte entstehen nicht.

Aktuelles aus der Stadtpolitik im Polit-Ticker der Bezirksblätter

Wo und Wann?

Wo gespielt werden darf, ist ebenfalls klar geregelt. Acht Standorte stehen für die musikalische Unterhaltung zur Verfügung. Maria-Theresien-Straße: Nordseitig vor der Annasäule, Maria-Theresien-Straße: vor der Spitalskirche (nicht zwischen 18 und 19 Uhr), Altstadt: vor dem Stadtturm, Altstadt: Kreuzung Kiebachgasse/Seilergasse, Altstadt: Franziskanerplatz, Waltherpark, Begegnungszone Rennweg (Leopold-Brunnen; nicht zwischen 20 und 21 Uhr) und Wiltener Platzl (nicht am Samstag von 11 bis 12 Uhr, nicht am Sonntag). Ebenfalls klar geregelt sind die Spielzeiten. Dienstag bis Freitag von 11 bis 12, 14 bis 15, 16 bis 17 und 18 bis 19 und 20 bis 21 Uhr. Samstag und Sonntag von 11 bis 12, 14 bis 15, 16 bis 17 und 18 bis 19 Uhr. Ein Standortwechsel ist nach jeder Stunde erforderlich.

Standorte für Straßenmusik | Foto: Stadt Innsbruck
  • Standorte für Straßenmusik
  • Foto: Stadt Innsbruck
  • hochgeladen von Georg Herrmann

Was ist erlaubt?

Saiteninstrumente, Holzblasinstrumente, Tasteninstrumente, Digeridoos, Guiros, Maracas und Rasseln sind als Instrumente erlaubt. Blechblas- und Schlagwerkinstrumente, Podeste und sonstige Aufbauten sowie akustische Verstärker dürfen nicht verwendet werden.

Keine Handhabe

Wer sich an das Regelwerk der Stadt Innsbruck nicht halten will, hat aktuell nichts zu befürchten. Ein Einschreiten der MÜG oder Exekutive ist aufgrund der fehlenden rechtlichen Grundlagen nicht möglich. Straßenmusiker fallen nicht unter das eigentlich zuständige Veranstaltungsgesetz des Landes. Das städtische Kulturamt zeigt sich gemeinsam mit dem Amt "Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen" bemüht, die Straßenmusiker für die Problematik zu sensibilisieren und weiter Fakten für die politische Beurteilung der Situation zu sammeln. "Bis 31. Mai 2024 wird eine Informations- und Erhebungskampagne zur Straßenmusik in Innsbruck durch. Im Zuge derer werden Mitarbeitende beider Ämter in zivil, Verstöße gegen die aktuelle Regelung dokumentieren und auch auf den aktuellen Straßenmusik-Folder des Kulturamtes hinweisen."

Weitere Nachrichten aus Innsbruck finden Sie hier

Ein Einschreiten der MÜG oder Exekutive ist aufgrund der fehlenden rechtlichen Grundlagen nicht möglich. | Foto: BezirksBlätter
Standorte für Straßenmusik | Foto: Stadt Innsbruck
Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.