Moserfeldweg
Nutzungskonflikte und Verkehrschaos

- Die schmale Zufahrt im Osten des Moserfeldweges vom Exerzierweg kommend.
- Foto: Liste Fritz
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INNSBRUCK. Täglich entstehen gefährliche Situationen mit spielenden Kindern, mit Radfahrern und Fußgängern und den Autofahrer am Moserfeldweg. Eine Anfrage mit 88 Fragen an Bürgermeister Willie rund um die "Nutzungskonflikte und dem Verkehrschaos" Moserfeldweg der Liste Fritz soll Aufklärung bringen.
Fehlendes Verkehrskonzept
„46 Gartenhäuschen auf knapp 7.000 Quadratmetern hat die Innsbrucker Stadtregierung dem ÖVP-Klubobmann Appler am Moserfeldweg in Innsbruck genehmigt. Dazu gibt es nur 23 Parkplätze, ein Verkehrskonzept fehlt komplett. Für das Geschäft des einen, zahlen die anderen die Zeche! Die Situation ist ein Paradebeispiel, dass sich diese Stadtregierung nicht um eine vernünftige Raumordnung kümmert. Projekte werden genehmigt, die Verkehrssituation wird im Nachhinein analysiert", hält die Liste Fritz fest.
Anrainerbeschwerden
"Für die betroffenen Anwohner und Anrainer ist das ein Schildbürgerstreich! Sie fühlen sich im Stich gelassen, wenn an schönen Tagen das Verkehrschaos vor Ort ausbricht. Der Moserfeldweg ist ein Feldweg, schmal und nicht ausgelegt für die vielen verschiedenen Nutzungsinteressen. Die Bauern nützen den Weg, um zu ihren Feldern zu kommen, die Mitglieder des Gemeinschaftsgartenvereins nützen den Weg, um zu ihren Gärten zu kommen. Dazu kommen alte Schrebergärten, neue Schrebergärten, Anrainer, Spaziergänger, die ins Naherholungsgebiet Kalvarienberg wollen, und Radfahrer. Alles zusammen auf einem engen Weg, auf dem gerade einmal ein Auto Platz findet. Das führt zu gefährlichen Situationen und zig Konflikten. Sobald sich ein Auto und ein Radfahrer begegnen, muss einer der beiden Verkehrsteilnehmer stehen bleiben oder in die benachbarten Felder ausweichen. Obwohl Bürgermeister Willi zugibt, die Verkehrskapazität sei ausgeschöpft, hat die grüne Verkehrsstadträtin Schwarzl den Moserfeldweg im ´Masterplan Radverkehr 2030` als eine ´regionalen Radroute` vorgesehen. Absurd, bei diesem schmalen Weg, mit jetzt schon erheblichem Verkehrsaufkommen kann sich das nicht ausgehen!“, erklären Liste Fritz-Landtagsabgeordneter Markus Sint und Liste Fritz Innsbruck Gemeinderat Thomas Mayer.

- Markus Sint und Tom Mayer mit Anrainern und Mitgliedern des Urban Gardening Vereins
- Foto: Liste Fritz
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Verkehrslösung
Für die Liste Fritz stehen Bürgermeister Willi und die Stadtregierung in der Pflicht. Es braucht eine ordentliche, gesamthafte Verkehrslösung für die Anwohner, Anrainer und Nutzungsberechtigten. Weitere Gartenhäuser sind nur mehr dann zu genehmigen, wenn es ein echtes und taugliches Verkehrskonzept gibt.

- Richtung Westen fotografiert und zeigt links die neuen und im Hintergrund rechts die bereits bestehenden Schrebergärten/Gartenhäuser.
- Foto: Liste Fritz
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Lokalaugenschein
„Die Anwohner und Anrainer teilen uns beim Lokalaugenschein ihre Sorge mit, dass sich das Verkehrschaos im Sommer noch ausweitet. Statt mit dem Rad fahren viele Schrebergartenbesitzer mit dem Auto. Täglich entstehen gefährliche Situationen mit spielenden Kindern, mit Radfahrern und Fußgängern. Die Bauern vor Ort sind verständlicherweise sauer, weil die Autos teilweise in ihren Feldern parken. Wir als Liste Fritz haben uns die Situation vor Ort angesehen und setzen uns für die Anwohner und Anrainer ein. So haben wir eine umfassende Anfrage an Bürgermeister Willi im Gemeinderat eingebracht, er muss Antworten auf unsere 88 konkreten Fragen zur Situation am Moserfeldweg liefern. Wir wollen wissen wie es sein kann, dass die Stadt zuerst so eine Gartenanlage errichtet und sich erst danach überlegt, wie das mit dem Verkehr funktionieren soll. ÖVP-Gemeinderat Appler hat den Nutzen mit dem Verkauf und der Vermietung dieser Gartenhäuschen, alle anderen Zahlen jetzt die Zeche dafür. Das ist nicht fair, das ist nicht solidarisch. Da muss die Stadtregierung einschreiten!“, halten Liste Fritz-Landtagsabgeordneter Markus Sint und Liste Fritz Innsbruck Gemeinderat Thomas Mayer abschließend fest.

- (v.l.n.r.): Markus Sint, Brigitte Lang (Anrainerin), Gabriele Ebner (Urban Gardening), Tom Mayer.
- Foto: Liste Fritz
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Die Anfrage
Die Kleingartenanlage Arzl/Moserfeld besteht seit den 1990er Jahren und war bis zuletzt mit ungefähr 120 Schrebergärten ausgestattet. Ein privater Gemeinschaftsgarten zum Anbau verschiedenster Kräuter sowie Obst- und Gemüsesorten rundete das Angebot ab. Seit dem vergangenen Jahr erweitert nunmehr jedoch ÖVP-Stadtparteiobmann Christoph Appler diese Anlage um eine 7.000 Quadratmeter große „Gartensiedlung“ mit 46 Schrebergartenhäusern (KG 81103 Arzl, GST-Nr. 839). Aus diesem Sachverhalt ergeben sich folgende Fragen:
1.) Mit 31. März 2020 ist das im Innsbrucker Gemeinderat mit einer Mehrheit von GRÜNE, FÜR INNSBRUCK, ÖVP inkl. Seniorenbund, SPÖ gegen die Stimmen von FPÖ, NEOS, FRITZ, ALI und GERECHT beschlossene Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO 2.0) gemäß Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 als übergeordnetes Planungsinstrument für die künftige Entwicklung der Stadt Innsbruck in Kraft getreten. Das ÖROKO richtet sich in seinen Rechtswirkungen nach innen an die Stadtpolitik und die Verwaltung und gibt so der Gemeinde einen Rahmen für künftige Entscheidungen bei raumplanerischen Themen vor. Es ist auf einen Planungszeitraum von zehn Jahren ausgerichtet und enthält Festlegungen: zur baulichen Entwicklung und zur Grün- und Sportflächenentwicklung innerhalb des Siedlungsgebietes, zur Infrastrukturentwicklung (Gemeinbedarfseinrichtungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung) sowie zu den Freihalteflächen.
Für den Bereich Arzl/Moserfeld haben Sie folgende Maßnahme getroffen: Unter der LfNr. ÖROKO 2.0 „Gö 25“ haben Sie die Maßnahme „Neuanlage Grünverbindung Arzler Gießen – Moserfeld“ verankert. Mit der Anmerkung: „Fußwegeverbindung mit bachseitigem naturnahem Uferschutzstreifen, im Zuge der Kleingartenplanung Moserfeld (Gg 03), Puffer zum geschützten Landschaftsteil Kalvarienberg“. Wie kam es zu dieser Maßnahme und wie soll diese Maßnahme konkret aussehen? (Bitte um detaillierte Beschreibung)
2.) Wann werden Sie diese Maßnahme plangemäß umsetzen?
3.) Aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes wäre es sinnvoll, diese Maßnahme in Richtung Süden bis zum Moserfeldweg auszuweiten. Warum haben Sie sich dagegen entschieden?
4.) Unter LfNr. ÖROKO 2.0 „Gg 03“ haben Sie die Maßnahme „Erweiterung Kleingartenanlage Arzl/Moserfeld“ verankert. Mit der Anmerkung: „Kleingartenanlage mit gesamthafter Planung u. Erschließung / Alternativangebote Urban Gardening / Gemeinschaftsgärten“. Wie kam es zu dieser umfangreichen Maßnahme und wie soll diese Maßnahme konkret aussehen? (Bitte um detaillierte Beschreibung)
5.) Welches konkrete Verfahren bzw. welche konkrete Herangehensweise gibt es für diese Erweiterungsmaßnahme?
6.) Gibt es zu dieser Maßnahme eine Stellungnahme der Stadtplanung?
7.) Wenn ja, wie lautet diese? (Bitte um Übermittlung der Stellungnahme)
8.) Wenn nein, warum nicht?
9.) Gibt es hiezu eine Stellungnahme betreffend Natur- und Umweltschutz? (Vgl. Frage 3)
10.) Wenn ja, von wem und wie lautet diese? (Bitte um Übermittlung der Stellungnahme)
11.) Wenn nein, warum nicht?
12.) Stellt diese umfangreiche Maßnahme der Erweiterung der Kleingartenanlage eine Gefahr für das angrenzende Schutzgebiet dar?
13.) Wenn ja, wer hat dies festgestellt?
14.) Wenn ja, wie haben Sie darauf reagiert?
15.) Wenn nein, wer hat dies festgestellt?
16.) Wenn nein, warum nicht?
17.) Den Verlust der ökologischen Werte dieser Flächen und des bisherigen Ackerlandes nehmen Sie in Kauf. Warum?
18.) Wann werden Sie diese Maßnahmen plangemäß umgesetzt haben?
19.) Was verstehen Sie konkret unter einer „gesamthaften Planung und Erschließung“?
20.) Wann wird diese der Umsetzung der Maßnahme vorauszugehende „gesamthafte Planung und Erschließung“ abgeschlossen sein?
21.) Haben Sie bereits mit dieser Planung begonnen?
22.) Wie soll der Mix aus Kleingartenanlage, Urban Gardening und Gemeinschaftsgärten konkret aussehen? (Bitte um detaillierte Beantwortung)
23.) Betreffend einen Punkt, nämlich die Erweiterung der Kleingartenanlage haben Sie interessanterweise vergangenes Jahr bereits teilweise Fakten geschaffen. Sie haben die 7.000 Quadratmeter große „Gartensiedlung“ mit 46 Schrebergartenhäusern von ÖVP-Stadtparteiobmann Christoph Appler genehmigt. Mitten in dem beschriebenen „ÖROKO-Maßnahmengebiet“ (Siehe Markierung im folgenden Bild, KG 81103 Arzl, GST-Nr. 839). Ohne gesamthafte Planung und Erschließung. Warum? (Bitte um konkrete Beantwortung)
24.) Seit wann waren Sie über das Projekt der „Gartensiedlung“ mit 46 Schrebergärten von Christoph Appler informiert?
25.) Wie lief hier konkret die Projektierungsphase ab?
26.) Wie waren Sie in diese Projektierungsphase miteingebunden?
27.) Wann konkret hat Christoph Appler um Genehmigung seiner „Gartensiedlung“ angesucht?
28.) Wie war der konkrete Ablauf der behördlichen Genehmigungsphase? (Bitte um detaillierte Beantwortung)
29.) Was wurde konkret geprüft?
30.) Welche Unterlagen standen Ihnen in dieser Zeit und für diese Prüfungen zur Verfügung? (Bitte um Übermittlung der Unterlagen)
31.) Haben Sie eine verkehrsrechtliche bzw. verkehrstechnische Prüfung dieses Projektes veranlasst?
32.) Wenn ja, wann und zu welchem Ergebnis kam das Gutachten? (Bitte um Übermittlung des Gutachtens)
33.) Wenn nein, warum nicht?
34.) Aktuell wird die gesamte Kleingartenanlage Arzl/Moserfeld, so auch die „Gartensiedlung“ von Christoph Appler, sowohl von Osten als auch von Westen über den Moserfeldweg erschlossen. Dieser Weg ist öffentliches Gut, als Straßenverkehrsanlage ausgewiesen, und steht im Eigentum der Stadt Innsbruck. Auf einem Gutteil seiner Länge, also vor allem im Bereich der jetzigen Felder und Kleingärten ist der Weg im Sinne eines Weges zur landwirtschaftlichen Bringung konzipiert. Er ist schmal, einspurig, ohne Ausweich- und Wendemöglichkeiten. Die mittels ÖROKO versprochene gesamthafte Planung und Erschließung gibt es (noch) nicht. Haben Sie dieses Faktum im Genehmigungsprozess berücksichtigt bzw. welche Rolle spielte es?
35.) Wie konnten Sie trotzdem die „Gartensiedlung“ von Christoph Appler genehmigen?
36.) Wie viele Parkplätze muss Christoph Appler auf dem Gelände seiner „Gartensiedlung“ für die 46 Gartenhäuser bereitstellen?
37.) Bei einem Parkplatz pro Gartenhaus bzw. noch weniger, halten Sie diese Vorgabe wirklich für realistisch?
38.) Wie haben Sie konkret diese Zahl berechnet?
39.) Wie werden die Besitzer der Gartenhäuser, deren Familien und Freunde Ihrer Überlegung zu Folge anreisen?
40.) Wie werden Sie reagieren, wenn die vorgeschriebene Anzahl an Parkplätzen nicht ausreicht und andere Flächen zu Unrecht verparkt werden? Kurzum, wie werden Sie reagieren, wenn ein absehbares Verkehrschaos am Moserfeldweg ausbricht?
41.) Welche weiteren Bauprojekte, abgesehen von der „Gartensiedlung“, sind Ihnen im Bereich Moserfeld bereits bekannt?
42.) Wie werden Sie damit verfahren?
43.) Am östlichen Ende des Moserfeldweges sind Parkplätze für Spaziergänger für das Naherholungsgebiet Kalvarienberg situiert. Diese werden nun auch von den Besitzern der Schrebergartenhäuser in Anspruch genommen werden. Ist dies in Ihrem Sinne?
44.) Wenn ja, warum?
45.) Wenn nein, was werden Sie dagegen tun?
46.) Die im Osten an die Kleingartenanlage anschließende Wohnsiedlung „Moserfeld“ wird durch die an Spitzentagen hunderten Fahrtbewegungen der Kleingärtner massiv negativ betroffen sein. Bereits jetzt, vor endgültiger Fertigstellung und Inbetriebnahme der neuen „Gartensiedlung“ ist ein enormer Verkehrsanstieg zu bemerken. Wie konnten Sie dies zulassen?
47.) Der Moserfeldweg ist in seiner derzeitigen Ausführung verkehrstechnisch überlastet und absolut nicht für noch mehr Autoverkehr ausgelegt. Wie schaut das begleitende Verkehrskonzept zu den geplanten Projekten aus?*
48.) Wie können die Anrainer und Kinder in diesem Bereich geschützt werden?*
49.) Welche verkehrstechnischen Maßnahmen können bereits jetzt umgesetzt werden, um die Verkehrssituation zu entschärfen? Wäre es möglich, das bewohnte Anrainergebiet Moserfeldweg 60-71 vom Kleingartenareal verkehrstechnisch durch eine Sackgassenbildung abzutrennen?*
50.) Quer durch das Moserfeld und entlang des nunmehr stark frequentierten Moserfeldweges führt der Gießen (Bach). Die Oberflächenwässer der Straße rinnen auch in dieses Gewässer ab. Die Verschmutzung wird zunehmen. Haben Sie aus diesem Grunde eine wasserrechtliche Prüfung des Projektes „Gartensiedlung“ veranlasst?
51.) Wenn ja, wann und zu welchem Ergebnis kam das Gutachten? (Bitte um Übermittlung des Gutachtens)
52.) Wenn nein, warum nicht?
53.) Wie wird für die Reinhaltung der Böden und Gewässer Sorge getragen?*
54.) Wann haben Sie schlussendlich das Projekt „Gartensiedlung“ von Christoph Appler genehmigt? (Bitte auch um Übermittlung des Bescheides)
55.) Gibt es für die „Kleingartenanlage Arzl/Moserfeld“ eine Kleingartenordnung?
56.) Wenn nein, warum nicht?
57.) Wenn ja, wie lautet diese? (Bitte um Übermittlung der Kleingartenordnung)
58.) Gilt diese Ordnung auch für die private „Gartensiedlung“ von Christoph Appler?
59.) Wenn nein, warum nicht?
60.) Wenn nein, was gilt dann für diesen Bereich?
61.) Wie stellen Sie die Einhaltung der Bestimmungen gemäß Kleingartenordnung sicher?
62.) Wie stellen Sie sicher, dass auf dem Gelände der Kleingartenanlage keine illegalen Freizeitwohnsitze entstehen?
63.) Ihr Masterplan Radverkehr 2030 sieht nun auch noch auf demselben schmalen einspurigen und an sich für landwirtschaftliche Bringungen ausgelegten Moserfeldweg eine „Regionale Radroute“ „Schrebergartensiedlung“ vor. Der Radwegbau soll im Jahr 2024 starten. Angesichts der beschriebenen Verkehrsumstände, der Anrainer, der hunderten Klein- und
Gemeinschaftsgärtner, der landwirtschaftlichen Bringungen, wie soll hier auch noch eine Benützung als Radweg sinnvoll und vor allem sicher von Statten gehen? (Bitte um konkrete Beantwortung, zum Zeitpunkt der Erstellung Ihres Masterplans Radverkehr waren sie ja über alle nunmehrigen Gegebenheiten bzw. Unstimmigkeiten aufgeklärt)
64.) Welche Kosten sind für den „Bau“ dieser neuen „Regionalen Radroute“ „Schrebergartensiedlung“ veranschlagt?
65.) Wie hoch werden die hiefür zu lukrierenden Fördergelder sein?
66.) Von wem kommen diese Fördergelder?
67.) Überprüfen die Fördergeber auch die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme oder vertrauen diese auf Ihre Kompetenz? (Der künftige „Regionale Radweg“ „Schrebergartensiedlung“ unterliegt ja bereits jetzt einer überbordenden Verkehrsbelastung)
68.) Am 07. April 2021 haben Sie einer betroffenen Anrainerin zu dieser gegenständlichen Gesamtthematik folgende Informationen übermittelt: „[M]ittlerweile sind die Stellungnahmen von den befassten Fachdienststellen eingelangt und ich teile Ihnen zusammengefasst mit: Die Verkehrskapazitäten des Moserfeldweges sind mit Errichtung der von Ihnen angesprochenen Kleingartenanlage ausgeschöpft. Der derzeit bestehende Verkehr kann laut Aussagen des verkehrstechnischen Amtssachverständigen unter den gesetzlichen Vorgaben des Tiroler Straßengesetzes und der Straßenverkehrsordnung noch abgewickelt werden. Weitere bauliche Maßnahmen am Moserfeldweg im Bereich des bestehenden Fahrverbotes für alle Kraftfahrzeuge und eine damit einhergehende verkehrliche Mehrbelastung, würden auch straßenbauliche Maßnahmen erfordern. Zur Zeit ist ein Ausbau des Moserfeldweges nicht geplant. Aus wasserrechtlicher Sicht besteht laut Auskunft der Wasserrechtsbehörde beim derzeitigen Verkehrsaufkommen kein Handlungsbedarf.“ Wie lauten die konkreten vollständigen Stellungnahmen der befassten Fachdienststellen? (Bitte um Übermittlung der Stellungnahmen)
69.) Warum liegen diese Stellungnahmen erst jetzt, im April 2021 und somit über ein Jahr NACH (!) Genehmigung der „Gartensiedlung“ von Christoph Appler vor?
70.) Es ist schwer vorstellbar, dass im Nachhinein eingeholte Stellungnahmen von Ihnen weisungsgebundenen Bediensteten Ihre Genehmigungen von vor über einem Jahr negativ beleuchten würden. Erkennen Sie auch diese mehr als schiefe Optik bzw. überaus problematische Vorgangsweise?
71.) Wenn nein, warum nicht?
72.) Wenn nein, warum sind Sie hier nicht professionell vorgegangen?
73.) Wenn ja, warum sind Sie hier nicht professionell vorgegangen?
74.) Warum haben Sie diese Stellungnahmen nicht VOR Genehmigung der „Gartensiedlung“ von Christoph Appler eingeholt?
75.) Die Verkehrskapazitäten sind demnach mit der Errichtung der „Gartensiedlung“ von Christoph Appler ausgeschöpft. Wie ist dies mit dem ÖROKO und der dort verankerten „gesamthaften Planung und Erschließung“ vereinbar?
76.) Sie haben durch die Genehmigung der „Gartensiedlung“ Ihres ÖVP-Koalitionspartners Christoph Appler den gesamten in diesem Bereich im ÖROKO verankerten Entwicklungsprozess torpediert. Warum?
77.) „Der derzeit bestehende Verkehr kann laut Aussagen des verkehrstechnischen Amtssachverständigen unter den gesetzlichen Vorgaben des Tiroler Straßengesetzes und der Straßenverkehrsordnung noch abgewickelt werden.“ Was verstehen Sie konkret unter dem „derzeit bestehenden Verkehr“?
78.) Gibt es keine Bewertung und Begutachtung des durch die neue Gartensiedlung zu erwartenden Verkehrs?
79.) Wenn nein, warum nicht?
80.) Wie wurde konkret geprüft, ob die gesetzlichen Vorgaben des Tiroler Straßengesetzes und der Straßenverkehrsordnung abgewickelt werden können, auch nach Fertigstellung der „Gartensiedlung“?
81.) Was sind konkret die abzuwickelnden gesetzlichen Vorgaben?
82.) „Zur Zeit ist ein Ausbau des Moserfeldweges nicht geplant.“ Wie werden Sie dann die von Ihnen im ÖROKO verankerte „gesamthafte Planung und Erschließung“ ermöglichen?
83.) Was bedeutet dies für Ihren geplanten Radweg?
84.) Ist Ihr kürzlich beschlossener Masterplan Radverkehr somit bereits überholt?
85.) Wenn ja, warum haben Sie dies zugelassen?
86.) Wenn nein, wie soll diese „Radroute“ „Schrebergartensiedlung“ dann im Jahr 2024 konkret umgesetzt werden?
87.) „Aus wasserrechtlicher Sicht besteht laut Auskunft der Wasserrechtsbehörde beim derzeitigen Verkehrsaufkommen kein Handlungsbedarf.“ Wie wurde dies konkret geprüft?
88.) Welche Gegebenheiten wurden dieser Prüfung zu Grunde gelegt?
Innsbruck, am 22. April 2021
Zusatz: * Die hervorgehobenen bzw. mittels Stern (*) markierten Fragestellungen wurden Ihnen bereits im November 2020 von den Anrainern in der betroffenen Wohnsiedlung Moserfeld übermittelt. Leider blieben diese bis dato unbeantwortet.




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