Naturdenkmal Blutbuche
Obergutachten entscheidet über die Zukunft

Ein endgültiges Gutachten soll über die Zukunft der Blutbuche vor dem Haus der Musik Innsbruck entscheiden. | Foto: IKM/Giuliani
  • Ein endgültiges Gutachten soll über die Zukunft der Blutbuche vor dem Haus der Musik Innsbruck entscheiden.
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INNSBRUCK. In der Frage, ob die Blutbuche vor dem Haus der Musik Innsbruck gefällt werden muss oder nicht, wird in den kommenden Wochen ein gerichtlich beeideter Gutachter entscheiden. Nach den divergierenden fachlichen Bewertungen, die bereits vorliegen, soll mit einem letzten Gutachten Klarheit geschaffen werden.

Naturdenkmal

„Die Blutbuche ist ein Naturdenkmal, deshalb ist mir ein besonders sensibles und gründliches Vorgehen wichtig. Am Ende geht aber die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger vor“, erklärt Bürgermeister Georg Willi. Den Stadtblatt-Beitrag zum ersten Gutachten zur Blutbuche finden Sie hier und den Stadtblatt-Beitrag zu einem weiteren Gutachten und Alternativvorschlägen können Sie hier abrufen.

Gutachtenerkenntnisse

Nach fachlicher Einschätzung des Amtes für Grünanlagen und den zwei vorliegenden Gutachten wurde aufgrund von Sicherheitsbedenken die Fällung des Baumes empfohlen. Hierbei wurden verschiedene Kriterien zur Beurteilung herangezogen, wie zum Beispiel die Beschaffenheit der Baumkrone, der Äste, der Baumstatik, die Austreibung diverser holzzerstörender Pilze und der damit zusammenhängenden Fäulnis am Stamm- und im Wurzelbereich. Im Rahmen eines weiteren Gutachtens wurde eine Schalltomographie vorgenommen, bei der die Dichte des Stammes gemessen wurde. Auch ein Zugversuch, über den festgestellt werden kann, ob ein Baum bei starkem Wind mit der Wurzel umkippen oder der Stamm abbrechen würde, wurde durchgeführt. Dieses kam zu dem Schluss, dass die Blutbuche unter bestimmten Auflagen noch einige Jahre erhalten bleiben könnte.

Obergutachten

„Aufgrund dieser drei unterschiedlichen Gutachten habe ich mich – nach intensiven Beratungen mit der Rechtsabteilung und mit dem städtischen Amt für Grünanlagen – nun dazu entschlossen, einen Obergutachter zu beauftragen, um eine eindeutige Entscheidung herbeiführen zu können“, so Willi. Das Gutachten wird demnächst von Dipl.-Ing. Helmut Gassebner MA, einem gerichtlich beeidigten Sachverständigen, durchgeführt.

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