E-Scooter
Was tun, wenn der Gehsteig zum Parkplatz wird?

„Wenn man im Rollstuhl unterwegs ist oder einen Kinderwagen schiebt, kann man nicht einfach ausweichen“, schildert Silke Reiter im Gespräch mit MeinBezirk Innsbruck.  | Foto: Reiter
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E-Scooter sind für viele eine praktische Ergänzung zum öffentlichen Verkehr. Doch falsch abgestellte Roller können in Innsbruck große Schwierigkeiten mit sich bringen, besonders auf schmalen Gehsteigen und wenn nach einer Falschparkmeldung keine Konsequenzen folgen. Die Familie Reiter aus Wilten berichtet von wiederkehrenden Problemen und Schwierigkeiten beim Melden. Die Stadt plant indessen eine Ausweitung der Abstellzonen.

INNSBRUCK. Ein E-Scooter vor der Haustür, der nächste auf dem Gehsteig und ein weiterer auf einem taktilen Leitsystem für sehbehinderte Menschen: Für die Familie Reiter aus der Haymongasse in Wilten sind solche Situationen keine Ausnahme. Seit Jahren beschäftigt sie das Thema falsch abgestellter Leih-E-Scooter. Besonders problematisch sei die Situation in ihrer Straße, in der die Gehsteige stellenweise weniger als einen Meter breit sind.

Dieser Roller wurde direkt vor der Haustür in der Haymongasse abgestellt. | Foto: Reiter
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„Wenn man im Rollstuhl unterwegs ist oder einen Kinderwagen schiebt, kann man nicht einfach ausweichen“, schildert Silke Reiter im Gespräch mit MeinBezirk Innsbruck. Sie wünscht sich klare Regeln, ausreichend Abstellmöglichkeiten und Konsequenzen, wenn diese wiederholt missachtet werden.

Der Gehweg ist leider sowieso schon beengt. | Foto: Reiter
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Abstellzonen sollen ausgeweitet werden

Innsbruck hat bereits 2024 auf Beschwerden über falsch abgestellte E-Scooter reagiert. Seit September desselben Jahres dürfen Leih-Scooter in der Innenstadt sowie in Teilen von Wilten und Pradl nur noch auf eigens gekennzeichneten Flächen zurückgegeben werden. Insgesamt gibt es dort laut Stadt 34 vorgesehene Abstellflächen. Technische Vorgaben sollen verhindern, dass die Fahrt innerhalb dieser Sperrzonen an einem beliebigen Ort beendet wird.

Ein E-Rolle auf einem Behindertenparklatz. | Foto: Reiter
  • Ein E-Rolle auf einem Behindertenparklatz.
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Außerhalb der Sperrzonen gilt hingegen weiterhin das sogenannte Free-Floating-Prinzip. Dort können die Leih-Scooter grundsätzlich frei abgestellt werden, sofern die geltenden Verkehrsregeln eingehalten werden und niemand behindert wird. Ein Roller außerhalb einer ausgewiesenen Abstellfläche ist deshalb nicht automatisch rechtswidrig geparkt.
Genau hier liegt ein Teil des Problems: Wo keine verpflichtenden Abstellflächen vorgesehen sind, bleibt mehr Verantwortung bei den Nutzerinnen und Nutzern. 

Die Stadt Innsbruck will deshalb weitere Bereiche in das bestehende Sperrzonensystem aufnehmen. Die Planungen dafür seien inzwischen abgeschlossen worden, heißt es auf Anfrage von MeinBezirk Innsbruck. Auch die Haymongasse ist demnach für eine Erweiterung vorgesehen. Die entsprechende Vorlage soll noch heuer dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Vorbehaltlich eines Beschlusses und der nötigen technischen Anpassungen ist die Umsetzung bis Ende 2026 geplant.

Melden allein löst das Problem nicht immer

Bis die neuen Regeln tatsächlich gelten, bleibt für Betroffene die Frage, was sie tun können, wenn ein Roller im Weg steht. Die Familie Reiter hat sich wiederholt an die Verleihfirmen, die Stadt und die Polizei gewandt. Eine rasche Lösung sei dabei nicht immer gelungen.

Bei einer Meldung an Lime erhielt die Familie etwa die Rückmeldung, dass das zuständige Team informiert worden sei und das Fahrzeug entfernt werde. Die Antwort sei allerdings erst fast zwei Tage später gekommen, berichtet Reiter. Dabei gilt zwischen der Stadt und den Verleihfirmen eine Vereinbarung, nach der Verkehrsbehinderungen oder Störfälle innerhalb von höchstens vier Stunden beseitigt werden sollen.

Auch die Zuständigkeiten seien für Betroffene nicht immer leicht nachvollziehbar. Die Stadt erklärt, dass die Entfernung beziehungsweise das Umstellen falsch abgestellter Leih-Scooter grundsätzlich Aufgabe der jeweiligen Betreiber sei. Die Meldungen würden an diese weitergeleitet. Die Polizei wiederum verwies die Familie darauf, dass ein Einschreiten wegen eines Verkehrsverstoßes regelmäßig nur möglich sei, wenn der verantwortliche Lenker auf frischer Tat betreten werde. Eine nachträgliche Ausforschung sei in solchen Fällen nicht möglich.
Für Reiter bleibt damit ein frustrierender Eindruck: Sie meldet einen Roller, erhält eine Rückmeldung oder Weiterleitung, weiß aber nicht unbedingt, wann das Hindernis tatsächlich verschwindet.

Bürgermeldungen: Weitergeleitet heißt nicht erledigt

Als Anlaufstelle empfiehlt die Stadt unter anderem die Plattform Buergermeldungen.com. Dort können Probleme im öffentlichen Raum gemeldet werden. Laut Stadt gehen seit Jahresbeginn 2026 durchschnittlich rund sieben Meldungen beziehungsweise Beschwerden zu E-Scootern pro Monat ein.

E-Scooter auf dem taktilen Bodensystem abgestellt.  | Foto: Reiter
  • E-Scooter auf dem taktilen Bodensystem abgestellt.
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Die Hinweise zu falsch abgestellten Leih-Scootern werden automatisiert per E-Mail an die Betreiber weitergeleitet. Die Stadt stellt dabei klar, dass die automatische Weiterleitung nicht mit einer Bestätigung gleichzusetzen ist, dass der Roller tatsächlich entfernt wurde. Für die Überprüfung vor Ort und die notwendigen Maßnahmen seien die jeweiligen Unternehmen verantwortlich.
Genau diese Unterscheidung ist für die Familie Reiter entscheidend. Silke Reiter schildert, dass sie auf ihre Meldungen häufig standardisierte Antworten erhalte. Auch wenn sie ergänze, dass ein Roller schon seit Stunden an derselben Stelle stehe oder bereits gemeldet worden sei, komme oft eine ähnliche Rückmeldung. Dadurch entstehe bei ihr der Eindruck, mit ihrem Anliegen nicht wirklich durchzudringen. Zudem würden Meldungen am Wochenende nicht immer zeitnah bearbeitet beziehungsweise veröffentlicht.

Die Stadt hält dagegen, dass standardisierte Antworten nicht bedeuten würden, dass ein Hinweis ignoriert werde. Die automatisierte Weiterleitung solle vielmehr sicherstellen, dass die Informationen möglichst rasch bei den zuständigen Unternehmen ankommen. Ob und wann der betreffende Roller tatsächlich entfernt werde, liege jedoch in deren Verantwortung.

Für die Familie Reiter bleibt die Frage, wer die Einhaltung der Vereinbarung zwischen Stadt und Betreibern kontrolliert, jedoch nach wie vor unbeantwortet. 

Anbieter setzen auf Verwarnungen und Sperren

Die Verleihfirmen verweisen auf Anfrage von MeinBezirk auf verschiedene Möglichkeiten, falsch abgestelltes Parken zu sanktionieren. Lime erklärt, dass bei festgestellten Verstößen je nach Schwere Verwarnungen, Gebühren oder Kontosperren möglich seien. Bei einer Meldung könne das Unternehmen nachvollziehen, welches Kundenkonto das Fahrzeug zuletzt genutzt habe und wo die Fahrt beendet worden sei. Auch das vorgeschriebene Foto am Fahrtende könne zur Überprüfung herangezogen werden. Gleichzeitig müsse berücksichtigt werden, dass Roller nachträglich von Dritten verschoben oder umgeworfen werden könnten.

Dott (ehemals Tier) gibt an, dass bei schwerwiegenden Verstößen Verwarnungen ausgesprochen werden. Bei wiederholtem Fehlverhalten seien auch Kontosperren und automatisierte Strafen über die App möglich. Das Unternehmen empfiehlt für Meldungen die Plattform Scooter-Melder.at und verweist auf die automatisierte Weitergabe an das zuständige Team. Weitere Anbieter sollen schrittweise auf der Plattform eingebunden werden.

Jeder Scooter hat eine Telefonnumer für eine Falschparkmeldung aufgedruckt. | Foto: Königer
  • Jeder Scooter hat eine Telefonnumer für eine Falschparkmeldung aufgedruckt.
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Auch Voi setzt nach eigenen Angaben auf Abstellfotos, Hinweise zu den geltenden Regeln sowie Strafgebühren und Kontosperren bei wiederholten Verstößen. Die Anbieter betonen übereinstimmend, dass gut erreichbare und ausreichend vorhandene Abstellflächen wesentlich seien, um Behinderungen zu vermeiden.

Bei den Meldemöglichkeiten gab es allerdings ebenfalls Schwierigkeiten: Im August 2026 wies die Familie Reiter die Stadt darauf hin, dass Innsbruck auf der Beschwerdeseite von Lime nicht als Standort ausgewählt werden konnte. Die Stadt kündigte daraufhin an, sich mit dem Unternehmen in Verbindung zu setzen. Lime teilte auf Anfrage von MeinBezirk Innsbruck nun mit, Innsbruck sei inzwischen auf der Website ergänzt worden. 

Mehr Abstellplätze und nachvollziehbare Konsequenzen

Dass die Anbieter auf Beschwerden reagieren und Verstöße grundsätzlich sanktionieren können, zeigt: Es gibt durchaus Möglichkeiten, das Problem in den Griff zu bekommen. Für Betroffene ist allerdings oft schwer erkennbar, ob eine Meldung tatsächlich zu einer Konsequenz führt. Auch die unterschiedlichen Meldewege machen es nicht unbedingt einfacher, schnell Hilfe zu bekommen.

Neben einer verlässlichen Bearbeitung der Beschwerden könnte deshalb vor allem eine bessere Infrastruktur helfen. Dott verweist etwa auf Bereiche mit hoher Nachfrage, die aus Sicht des Unternehmens nicht optimal mit Abstellflächen versorgt seien, darunter der Sillpark und der Hauptbahnhof. Auch Lime und Voi sprechen sich für ausreichend große und sinnvoll platzierte Abstellflächen aus.

Für die Familie Reiter ist die geplante Erweiterung der Sperrzonen ein wichtiger Schritt. Gleichzeitig wünscht sie sich, dass wiederholtes Falschparken nicht folgenlos bleibt. Denn für Menschen, die auf freie Gehsteige angewiesen sind, ist ein blockierter Weg mehr als ein Ärgernis.

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