Schnee auf der Seegrube
Winterdienst in Innsbruck ist vorbereitet

Noch liegt der Schnee auf den Bergen rund um Innsbruck. Der städtischen Winterdienst zeigt sich vorbereitet. | Foto: BezirksBlätter Innsbruck
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Knapp zwei Grad minus und Schneefall auf der Seegrube. Die Stadt selbst zeigt sich grau in grau und im Regen. Der trübe Novembertag ist ein erster Vorbote für die kommende Wintersaison. Die Stadt ist gerüstet, sie betreut 550 Straßenkilometer und wird die Radwegeräumung fortsetzten. Erinnert wird an die Räumpflicht für Grundeigentümer.

INNSBRUCK. Im städtischen Amt für Straßenbetrieb herrscht seit Kurzem wieder Hochbetrieb: Die Einsatzflotte der Schneeräumung ist einsatzbereit, um insgesamt 550 Kilometer Straße, einen Teil der Gehsteige sowie die Hauptradwege bei Schneefall verkehrstauglich zu machen. „Die Räumung erfolgt nach einem geordneten Einsatzplan und wird bei Schneefall entsprechend angepasst. Entscheidend für die Dienstpläne ist die Wetterprognose am Vortag“, erklärt die zuständige Stadträtin Uschi Schwarzl.

Sind verantwortlich für den Winterdienst der Stadt Innsbruck (v. l.): Straßenbetrieb-Amtsvorstand Peter Hölzl, Werkstättenleiter Dietmar Auer, Straßenmeister Thomas Leyss und Fuhrparkleiter Erwin Weidacher. | Foto: IKM
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Insgesamt sind 14 Großfahrzeuge und 12 Geräteträger des Straßenbetriebes, unterstützt durch Frächter und Landwirte mit 22 Traktoren mit Schneepflug und Streuer, 3 Traktoren mit Schneeschleuder, 12 Radlader sowie bis zu 50 Lastkraftwagen verfügbar.

Winterdienst wird evaluiert, BezirksBlätter Innsbruck Artikel

Räumpflicht

Amtsvorstand Peter Hölzl vom Amt für Straßenbetrieb klärt auf: „Für Gehsteige und deren Räumung sind prinzipiell private Grundeigentümerinnen und Grundbesitzer zuständig.

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten, ausgenommen jene von unverbauten land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften, haben dafür Sorge zu tragen, öffentliche Gehsteige und Gehwege inklusive Stiegenanlagen von Schnee und Verunreinigungen zu säubern.“ Die Räumnfplicht gilt von 6 bis 22 Uhr. Ist ein Gehsteig oder Gehweg nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von eine Meter zu säubern und zu bestreuen.

Räumungsvereinbarungen

Die Stadt Innsbruck hat 2021 die automatische Räumung von Gehsteigen in der Kernzone (Innenstadt) aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe zugunsten privater Räumungsvereinbarungen geändert. Gehwege und Gehsteige, für die keine Vereinbarung abgeschlossen wurde, werden vom Straßenbetrieb nicht geräumt, macht Hölzl aufmerksam.

Salzstreuung auf Radwegen, BezirksBlätter Innsbruck Artikel

Radwege werden geräumt

Die im Vorjahr in einem Pilotprojekt durchgeführte Räumung der Hauptradwege (Innpromenade), für die gesetzlich keine öffentliche Räumpflicht vorgesehen ist, wurde evaluiert. Diese wird auch im Winter 2022/23 fortgeführt, freut sich Stadträtin Schwarzl:

„Sichere und ganzjährig befahrbare Radwege zur Verfügung zu stellen, ist uns als Stadt ein wichtiges Anliegen. Es ist ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber allen, die durch ihr Mobilitätsverhalten einen Beitrag zur klimaneutralen Stadt leisten.“ 

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