Urteile
Zwei Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt

Großeinsatz nach Bombendrohung im Juli 2019 in der Innsbrucker Altstadt. | Foto: zeitungsfoto.at
  • Großeinsatz nach Bombendrohung im Juli 2019 in der Innsbrucker Altstadt.
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INNSBRUCK. Zwei Gerichtsprozesse nach aufsehen erregende Vorfällen standen in den letzten Tagen im Mittelpunkt. Ein gebürtiger Kärntner wurde nach der Bombendrohung in der Altstadt  im Juli 2019 und dem Schusswechsel in der Wildschönau zu zwei Jahren Haft verurteilt. Ein 69-jähriger, der im Vorjahr auf eine Sekretärin in einem Anwaltsbüro eingestochen hat, soll in eine Anstalt eingewiesen werden.

Bombendrohung in der Altstadt

Die Bombendrohung ging am 3. Juli um ca. 19.20 Uhr telefonisch bei der Bezirksleitszentrale Kufstein ein. Ein Mann erklärte, er habe eine Bombe – die er selbst gebastelt hätte – in einer Filiale in der Altstadt platziert und zwei Personen als Geiseln genommen. Einer dieser Geiseln hätte er bereits in den Kopf geschossen. Daraufhin wurde das Handy des Mannes gepeilt und in Oberau (in der Wildschönau) im Bezirk Kufstein geortet. Zwischenzeitlich meldete ein Autofahrer, dass er einen betrunkenen Autostopper von Oberau nach Niederau mitgenommen habe – dieser hätte eine Schusswaffe bei sich gehabt und von einer Bombe gesprochen. Mehrere Polizeistreifen begaben sich daraufhin zur Tankstelle, wo der Autostopper ausgestiegen war und fanden den Betrunkenen mit einer Waffe vor. Wie sich im Nachhinein herausstellte, handelte es ich bei der Waffe um eine Co2-Waffe, die einer echten zwar täuschend ähnlich sieht, aber nicht gefährlich ist. Der Mann wurde von der Polizei aufgefordert, seine Hände herzuzeigen, woraufhin er aus 30-40 Metern Distanz in Richtung der Polizisten schoss. Die Polizei schoss aus Notwehr zurück: Es wurden sechs Schüsse abgefeuert, der Mann wurde im Oberschenkel und unteren Bauchbereich getroffen und sank zu Boden. Infolgedessen musste er reanimiert werden und wurde mit dem Hubschrauber zuerst in das Bezirkskrankenhaus Kufstein überliefert und danach in die Klinik in Innsbruck. Wie sich später herausstellte, gab es weder eine Bombe noch eine Geiselnahme. Im Rahmen der Gerichtsverhandlung erklärte der vorbestrafte Mann sich nicht erinnern zu können. Der Blutest ergab zwei Promille Alkohol festgestellt. Neben dem nicht rechtskräftigen Urteil muss er auch 3.270 Euro für den Einsatz zahlen.

Messer-Attacke in Kanzlei

Nachdem ihm eine 25-jährige Sekretärin mitteilte, dass der Rechtsanwalt keine Zeit hätte, wurde sie vom vermeintlichen Klienten unvermittelt mit einem Messer angegriffen und im Kinnbereich verletzt. Durch die Schreie des Opfers eilte eine weitere Sekretärin (31-j.) herbei, wobei auch sie vom 69-Jährigen mit dem Messer attackiert wurde. Nachdem sich die zweite Sekretärin ein großes Buch als Schutz vor den Körper hielt und ebenfalls lautstark zu schreien begann eilten mehre Mitarbeiter aus den Büros zu Hilfe, sodass der der Beschuldigte den Angriff abbrach und aus der Kanzlei flüchtete. Der Tatverdächtige konnte nach kurzer Flucht von in der Nähe anwesenden Polizisten der PI Saggen, welche von einem Zeugen auf den Mann aufmerksam gemacht wurden, in der Maria-Theresien-Straße festgenommen und in das Polizeiliche Anhaltezentrum eingestellt werden. Das Tatmesser konnte dabei sichergestellt werden. Vor dem Geschworenengericht zeigte der Täter keine Reue. Der psychiatrische Sachverständige meinte: "Er war nicht in der Lage, das Unrecht dieser Tat einzusehen." Die Gefährlichkeitsprognose sei daher ungünstig. Der Mann soll in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.

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