Innsbrucker Polit-Ticker
Demoauflösung war rechtswidrig und Gemeinderatsanträge

Demoauflösung rechtswidrig: Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision im vollen Umfang Inhaltlich als unberechtigt zurück.
  • Demoauflösung rechtswidrig: Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision im vollen Umfang Inhaltlich als unberechtigt zurück.
  • hochgeladen von Georg Herrmann

INNSBRUCK. Zahlreiche Themen aus dem Stadtsenat, die Rechtswidrigkeit der Auflösung der "Grenzen töten"-Demo vom 30.01., Anträge für den bevorstehenden Gemeinderat und die Digitalisierung in Schulen. 

Müllabfuhrordnung wird geändert

Die aktuelle Verordnung zur Müllabfuhr in der Landeshauptstadt Innsbruck besteht in der aktuellen Fassung seit 2015. Nun ist eine Novellierung notwendig. „Eine wesentliche Neuerung des Verordnungsentwurfs hat mit der Nutzung von Unterflursammelsystemen zu tun“, weiß Bürgermeister Georg Willi. Diese Systeme werden immer häufiger bei Liegenschaften errichtet. Um die Abholung des Abfalls sicherstellen zu können, gilt es auf der einen Seite technische Voraussetzungen und auf der anderen Seite auch Regelungen zu Reinigung, Räumung und Wartung zu erfüllen bzw. sicherzustellen. Dafür sind die Errichterinnen und Errichter selbst zuständig. Außerdem wird festgehalten, dass die Gebühren erhöht werden, sofern aufgrund der Nutzung des Unterflursammelsystems höhere Kosten für die Stadt Innsbruck anfallen. Im neuen Verordnungsentwurf ist auch vorgesehen, dass Wertstoffsammelinseln als Unterflursammelsysteme ausgeführt werden können. Zwei weitere Änderungen betreffen einerseits die Auflistung der Grundstücke, die aufgrund ihrer Lage oder ihrer verkehrstechnischen Erschließung von der Abholpflicht ausgenommen sind, sowie die Abholung von Sperrmüll. „Hier geht es vor allem darum, dass die Antragsstellerinnen und Antragssteller verpflichtet sind, jene Abfälle zu entsorgen, die im Zuge der Abholung nicht mitgenommen wurden“, stellt Bürgermeister Willi klar. Der Stadtsenat sprach sich ohne Gegenstimme für die Novellierung der Müllabfuhrordnung aus.

Parkplatz wird vermietet

Der ehemalige SPAR-Parkplatz auf der Hungerburg wird derzeit von der Stadt Innsbruck bewirtschaftet. Zukünftig wird dafür allerdings die Innsbrucker Nordkettenbahnen Betriebs GmbH (INKB) zuständig sein – an diese wird der Parkplatz inkl. der bestehenden Parkscheinautomaten künftig vermietet. „Dabei ist gewährleistet, dass ein Parkstreifen – jene Reihe vorne an der Straße – für Inhaberinnen und Inhaber von dort gültigen Anwohnerparkkarten frei bleiben“, versichert Bürgermeister Georg Willi. Vermietet wird nämlich lediglich ein Teilbereich des Platzes – einzelne Parkplätze, die Flächen für Container (Verein WAMS), die Müllinsel sowie den Verkaufsautomaten „Gustl“ bleiben bei der Stadt Innsbruck. Der Stadtsenat sprach sich einstimmig für die Vermietung aus. Die INKB verpflichtet sich ebenfalls zur Bewirtschaftung des Parkplatzes, die Gebühren dürfen allerdings nicht jene der Stadt Innsbruck übertreffen.

Umbau von Nasszellen

Wird eine Nasszelle seniorengerecht umgebaut, kann bei der Stadt Innsbruck seit 2009 um eine Förderung angesucht werden. Diese Aktion wird nun – nach einstimmiger Entscheidung im Stadtsenat – für mindestens fünf weitere Jahre weitergeführt. Der Förderprozentsatz beträgt 35 Prozent der Umbaukosten bzw. maximal 3.500 Euro. „Mit dieser Förderung soll es älteren Menschen ermöglicht werden, möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden zu bleiben“, erklärt Bürgermeister Georg Willi.

Einsegnungshalle am Friedhof Igls

Ein Gemälde des Malers Alfons Schnegg, auf dem eine sitzende Maria mit dem Jesuskind auf dem Schoß dargestellt ist, wird zukünftig die Einsegnungshalle am Friedhof in Igls schmücken. Dafür sprach sich der Stadtsenat in seiner heutigen Sitzung ohne Gegenstimme aus. Ein Leihvertrag mit den EigentümerInnen wird unterzeichnet und eine Versicherung abgeschlossen. Weitere Kosten fallen dadurch nicht an. „Durch die prominente Platzierung erfährt das Bild eine zusätzliche Aufwertung und Würdigung“, erklärt Kulturstadträtin Mag.a Uschi Schwarzl, die sich erfreut über die Leihgabe zeigt.

Sichere Fahrt mit dem Ferienzug

Der beliebte Innsbrucker Ferienzug soll auch 2022 in den Semester-, Oster- und Sommerferien wieder stattfinden. Besonders die beiden Programmreihen im Winter bzw. Frühjahr werden aufgrund der anhaltenden Pandemie teilweise mit Einschränkungen geplant, um die Sicherheit zu gewährleisten. Familienstadträtin Christine Oppitz-Plörer erläutert diesbezüglich: „So werden beispielsweise die Gruppengrößen klein gehalten und mehrere Termine angeboten. Auf Großveranstaltungen wie das Eröffnungsfest müssen wir im Februar und im April höchstwahrscheinlich leider noch verzichten.“ Nach Möglichkeit werden die Veranstaltungen im Freien angeboten, Übernachtungen wird es keine geben. Sichergestellt wird jedenfalls, dass die zu dem jeweiligen Zeitpunkt gültigen behördlichen Auflagen erfüllt werden. Dem Sommer blicken die Organisatorinnen und Organisatoren der Veranstaltungsreihe optimistisch entgegen: Von 9. Juli bis 11. September soll das Programm nach zwei Jahren pandemiebedingten Einschränkungen wieder in bewährter und gewohnter Form geplant werden. Auch Eigenveranstaltungen wie der Besuch von städtischen Dienststellen sollen dann wieder stattfinden. „Das gesamte Programmangebot des Innsbrucker Ferienzuges findet selbstverständlich auch unter Befolgung der dann aktuell geltenden Corona-Bestimmungen und Maßnahmen der Bundesregierung für außerschulische Kinder- und Jugendarbeit statt“, versichert Oppitz-Plörer.bDie Programmhefte werden 2022 ausschließlich online zu finden sein. Dafür wird der Internetauftritt erneuert und das Anmeldesystem verbessert. Der Stadtsenat sprach sich einstimmig für die Durchführung des Innsbrucker Ferienzugs in den Semester-, Oster- und Sommerferien aus.

Demoauflösung rechtswidrig

Im April 2021 Urteilte das Landesverwaltungsgericht Tirol, dass die Auflösung der Demonstration durch die Polizei am 30.01. rechtswidrig war. Gegen dieses Urteil legte die Polizei in letzter Minute eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof ein. Dieser kam nun zu einem Urteil und wies die Revision im vollen Umfang Inhaltlich als unberechtigt zurück. „Nun sind alle Instanzenzüge ausgeschöpft und auch das Höchstgericht bestätigt einmal mehr, dass die Polizei bei der Grenzen Töten Demo rechtswidrig gehandelt hat. Auch wenn es lang gedauert hat, sind wir froh dass das Justizsystem funktioniert und verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte von der Exekutive nicht einfach mit Füßen getreten werden können.“ meint Nick Grüner, Vorsitzender der Sozialistischen Jugend Tirol abschließend.

Die BezirksBlätter Innsbruck-Artikel zur "Grenzen töten"-Demo finden Sie hier

Keine Interventionen von Bgm. Willi und NR Neßler
Justizministerin zur "Grenzen töten"-Demo
201 Fragen zur "Grenzen töten"-Demo
Schwarzer Block stand im Mittelpunkt 

Digitalisierung

Um dem politischen Auftrag der Digitalisierung in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen nachzukommen, wird in sieben der insgesamt neun Schülerhorte digital aufgerüstet: Dafür werden die Horte mit umfassender WLAN-Infrastruktur ausgestattet und insgesamt 36 Tablets angekauft. „Die Pandemie hat deutlich gemacht, dass Schule verstärkt digital stattfinden kann – und künftig auch weiter wird. Ziel muss sein, dass junge Menschen hervorragende Ausbildungsmöglichkeiten vorfinden. Deshalb arbeiten wir auch in den städtischen Horten an der entsprechenden Infrastruktur“, betont Bildungsstadträtin Elisabeth Mayr.

Kosten und Finanzierung

Im Zuge der Pandemie wurden für die privaten Betreuungseinrichtungen Fördergelder – die sogenannten Elternbeitragsförderungen – von Seiten der Stadt Innsbruck zur Verfügung gestellt, um den finanziellen Entgang durch die temporären Schließungen abzufedern. Da diese nicht vollständig abgeholt wurden, sind Restmittel vorhanden. „Ich freue mich, dass nun endlich auch die Horte zeitgemäß digital aufgerüstet werden können“, unterstreicht Stadträtin Mayr. Die Kosten belaufen sich insgesamt auf 45.000 Euro. Für die WLAN-Installationen und notwendigen Elektroarbeiten werden etwa 24.000 Euro aufgewendet, für die Anschaffung der Geräte knapp 21.000 Euro.

Unterstützung der Nachtkultur 

Im Gemeinderat werden die Innsbrucker Grünen einen Antrag zur stadtseitigen Unterstützung der Nachkultur in Innsbruck einbringen. Dabei sollen die im Mai beschlossenen Mittel für einen von Stadt, Land und WKO gemeinsam getragenen Unterstützungsfonds einseitig freigegeben werden, nachdem von letzteren trotz mehrfacher Verhandlungen keine verwertbaren Zusagen gekommen sind. „Wir wollen die von der Stadt Innsbruck in Aussicht gestellten 150.000€ nun für Nachkulturbetriebe im Stadtgebiet zur Unterstützung bei den Corona-Sicherheitsmaßnahmen zur Verfügung stellen“, fasst der Grüne Gemeinderat Dejan Lukovic den Inhalt des Antrags zusammen. Den Innsbrucker Grünen geht es dabei um nichts anderes als einen Beitrag zum Erhalt der bunten Innsbrucker Nachkultur zu leisten, die aufgrund der Corona-Pandemie schon Federn lassen musste – eine Situation die sich dank der aktuellsten Entwicklungen nicht verbesserte. „Es herrscht große Verunsicherung und Resignation bei den Betreiberinnen und Betreibern vor. Wir müssen sie jetzt unterstützen anstatt sie wie eine heiße Kartoffel zwischen den Stellen herumzuschieben“, findet Lukovic klare Worte. „In diesem Zusammenhang geht es auch um die städtischen Subventionen der nächsten zwei Jahre, die von der FPÖ, Für Innsbruck, der ÖVP und der SPÖ offen infrage gestellt werden. Die Entscheidung um die Unterstützung der Innsbrucker Nachkultur spiegelt damit im Kleinen die großen kulturpolitischen Budgetentscheidungen, die eine solche Mehrheit zu verhindern droht. Ein Umstand, der der Kulturstadt Innsbruck in all ihren Facetten nicht gerecht werden würde“, schließt der Grüne Gemeinderat.

Kein Schneeräumungsplan

Der letzte Winter hat gezeigt, in welch kurzer Zeit die Infrastruktur der Stadt Innsbruck zum Erliegen kommen kann. Ohne entsprechende Vorkehrungen seitens der zuständigen Ämter, wurde die Gefährdung der BürgerInnen bewusst in Kauf genommen. „Die Fehler des letzten Winters dürfen sich nicht wiederholen. Speziell beim öffentlichen Nahverkehr wurden zum Beispiel tagelang die Bushaltestellen vom Schnee nicht befreit“, kritisiert SP-Klubobmann und Gemeinderat Helmut Buchacher. „Es braucht ein professionelles Konzept in Absprache mit den zuständigen Stellen zur Schneeräumung!“ Buchacher begrüßt das Projekt der Schneeräumung von Fahrradwegen: „Der Winterdienst ist wichtig und ein hoher Beitrag für die Sicherheit der RadfahrerInnen, jedoch stellt der Einsatz von Salz eine hohe Umweltbelastung dar. Außerdem sollte die Priorität der Schneeräumung bei Nutzern der Gehwege und der Gäste des Öffentlichen Nahverkehrs liegen!“

Recyclinghof West

„Bei der morgigen Sitzung des Innsbrucker Gemeinderates, am 17. November 2021, stehen die vom Gerechten Innsbruck eingebrachten Anträge bzgl. der Errichtung eines Sonderhilfsfonds für Obdachlose in der Höhe von mindestens 50.000 Euro, die Errichtung einer barrierefreien Toilettanlage für die Markthalle bzw. für den Innsbrucker Marktplatz, wie auch der dringende Antrag bzgl. der Budgetierung eines Recyclinghofes im Westen der Stadt in Verhandlung. Der dringende Antrag über die Budgetierung eines Recyclinghofes im Westen der Stadt ist politisch brisant, da Bürgermeister Georg Willi bereits am 10. Dezember 2020 vom Innsbrucker Gemeinderat mittels Mehrheitsbeschluss damit beauftragt wurde, die entsprechenden Kosten für die möglichen Varianten zu ermitteln, und diese sodann bis spätestens Ende März 2021 zur endgültigen Entscheidung im Gemeinderat vorzulegen, auf dass dieser dann die konkrete Umsetzung beschließen kann. Dem Mehrheitsbeschluss des Innsbrucker Gemeinderates vom Dezember 2020 ist Bürgermeister Georg Willi bis heute nicht nachgekommen. Bürgermeister Georg Willi wird sich dementsprechend dem Innsbrucker Gemeinderat gegenüber rechtfertigen müssen. Verschiedenste Gemeinderatsfraktionen, welche sich in den letzten Wochen, Monaten und Jahre für die Errichtung des Recyclinghofes im Westen ohne zeitliche Verzögerung ausgesprochen haben, können beweisen, ob sie ihren Worten auch Taten folgen lassen, oder eben nicht.

Konsultenvertrag

Des Weiteren steht der Mehrparteienantrag (GERECHT, FPÖ, ÖVP, FI, NEOS und LISTE FRITZ) bzgl. eines möglichen Konsulentenvertrags von Mag. Johannes Verdross neuerlich in Verhandlung, nachdem die Gemeindeaufsicht des Landes Tirol im Schreiben vom 13. Oktober 2021 nach einer Aufsichtsbeschwerde des Gerechten Innsbruck mitgeteilt hat, dass die Zurückweisung des dringenden Antrages durch Bürgermeister Georg Willi vom 27.05.2021 stadtrechtswidrig erfolgte“, teilt Gemeinderat Gerald Depaoli mit. "Die Argumente zu den jeweiligen Anträgen, welche in Verhandlung stehen, sprechen dafür, dass der Innsbrucker Gemeinderat den ein oder anderen Anträgen mehrheitlich zustimmen wird. Die jeweiligen Diskussionen über die in Verhandlung stehenden Anträge des Gerechten Innsbruck dürften spannend werden“, sagt GR Gerald Depaoli.

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