Mindestsicherung in Tirol neu geregelt

TIROL. In der Regierungssitzung am 17.01. wurden die Eckpunkte für die Änderung der Mindestsicherung in Tirol beschlossen. Auch die Mindestsicherung NEU bleibt ein Mittel zur Vermeidung und Bekämpfung von Armut in Tirol.

Die zentralen Änderungen in der Mindestsicherung

  • Verminderter Tarif für Personen in Wohngemeinschaften: Es gibt einen eigenen verminderten Tarif für all jene Menschen, die in Wohngemeinschaften leben, da ein gemeinsames Wirtschaften weniger Ausgaben erfordert. Beispielsweise kann bei den Ausgaben für Hausrat, Heizung und Strom gespart werden.
  • Wohnen als Sachleistung inklusive Zuweisungsrecht der Behörde: Wohnen soll als Sachleistung geregelt werden. Das heißt Mindestsicherungsempfängern können Wohnungen zugewiesen werden. Wird eine Wohnung nicht angenommen, kann dadurch die Wohnleistung wegfallen.
  • Bezirksweise Deckelung der Wohnungskosten: Aufgrund unterschiedlicher Kosten für das Wohnen, sollen die Wohnkosten ab nun gedeckelt werden. Der Betrag wird künftig für jeden Bezirk einzeln festgesetzt.
  • Einschränkung der Vierteljährlichen Sonderzahlungen: Diese Sonderzahlungen betragen 76 Euro. Künftig soll dieser Betrag nur mehr unter anderen Minderjährigen, MindestrentnerInnen, AlleinerziehrInnen und Menschen mit Behinderung ausbezahlt werden
  • Ausbau des Anreizsystems zur (Wieder-)Aufnahme einer Arbeit: Bekommen Menschen aus einer Beschäftigung einen Lohn, der nur wenig über der Mindestsicherung liegt, sollen sie auf befristete Zeit eine Aufzahlung bekommen.
  • Änderung der Mindestsicherungssätze für Kinder: Die Mindestsicherungssätze für Kinder sollen künftig gestaffelt werden. Pro Kind in einer Familie sinkt der Prozentsatz des Ausgangswertes.
  • Einschränkung der Anspruchsberechtigung bei Mindestsicherung: Bei einem längeren Auslandsaufenthalt wird die Zahlung der Mindestsicherung eingeschränkt bzw. gestrichen. Einschränkungen bzw. keine Auszahlung der Mindestsicherung während einer Dauer von drei Monaten gibt es für BürgerInnen aus anderen EU-Staaten. Somit soll Sozialtourismus vermieden werden.
  • Tiroler Integrationskompass als Bestandteil der Mindestsicherung: Für den Bezug der Mindestsicherung sind Deutsch-, Orientierungs- und Wertekurse verpflichtend.

Im Mai-Landtag soll der Beschluss zur Mindestsicherung NEU gefasst werden und mit 1. Juli 2017 soll das neue Mindestsicherungsgesetz in Kraft treten.

Meinungen zur Mindestsicherung NEU

  • Landeshauptmann Günther Platter ist mit der präsentierten Regelung zur Mindestsicherung für Tirol zufrieden. Für ihn ist es das Ziel, dass einerseits Armut bekämpft und vermieden wird. Andererseits müssen die Menschen möglichst auf eigenen Beinen stehen und ihr Leben selbst bestreiten können. Der Weg muss daher auch wieder aus der Mindestsicherung herausführen. „Die beste Lösung wäre eine bundesweite gewesen. Aber diese erscheint derzeit leider nicht realisierbar. Deshalb nehmen wir stattdessen im Gleichklang mit Vorarlberg und in Anlehnung an die Salzburger Regelungen eine Novellierung des Mindestsicherungsgesetzes vor.“
  • Landeshauptmannstellvertreterin Ingrid Felipe betont, dass Tirol weiterhin für soziale Sicherheit sorgt und Menschen, die in Not geraten, auch weiterhin unterstützt wird. In Tirol gibt es keine generelle und undifferenzierte Deckelung der Mindestsicherung.
  • Soziallandesrätin Christine Baur: Die Mindestsicherung soll weiterhin ein soziales Netz bleiben und die Teilhabe an der Gesellschaft möglich machen. Sie stelle eine Unterstützung dar, bis selbständiges Leben wieder möglich sei.
  • Wirtschaftsbundobmann Franz Hörl sieht die Mindestsicherung NEU positiv: Die Maßnahmen würden dem Ansatz "Fordern und Fördern folgen: "Es ging uns immer darum, Verantwortung gegenüber jenen zu übernehmen, die Hilfe brauchen. Andererseits muss es auch den notwendigen Druck geben, um Arbeit auch tatsächlich anzunehmen." Alles andere sei nicht fair oder leistbar.
  • Landesparteiobmann der FPÖ Tirol Markus Abwerzger sieht in der Mindestsicherung NEU nur ein "Reförmchen". Ihm gehen die Einschränkungen für Ausländer zu wenig weit. Er fordert eine Verschärfung bei den Zahlungen für befristete Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte sowie mehr Sachleistungen anstelle von Geldleistungen. Er befürchtet mit dieser Regelung der Mindestsicherung Sozialtourismus aus anderen Bundesländern.
  • Impuls Tirol fordert weiterhin eine einheitliche österreichweite Regelung. LH Günther Platter hätte als Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz die Möglichkeit das Tiroler Modell in gesamt Österreich durchzusetzen.
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