Polit-Ticker
Ungleichbehandlung bei Wohnkostenverordnung und Housing First

Im Rahmen von „Housing First“ konnten fünf Frauen eigene Wohnungen beziehen. Sie erhalten laufend psychosoziale Unterstützung. | Foto: © Alena Klinger
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  • Im Rahmen von „Housing First“ konnten fünf Frauen eigene Wohnungen beziehen. Sie erhalten laufend psychosoziale Unterstützung.
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Wohnkostenverordnung: "Bedürftige oder von Schicksalsschlägen getroffene Innsbruckerinnen und Innsbrucker scheinen hier bewusst vergessen zu werden." Das Pilotprojekt Housing First für obdachlose Frauen kann nur der erste Schritt gewesen sein, es braucht in Innsbruck viel mehr Plätze.

INNSBRUCK. Der für Soziales ressortzuständige Vizebürgermeister Johannes Anzengruber zeigt sich in einer Aussendung sehr verwundert über die von der Tiroler Landesregierung am 21.11.2023 beschlossene Wohnkostenverordnung. Hierin werden nämlich Höchstsätze für Leistungen der Mindestsicherung zur Sicherung des Wohnbedarfes (§ 6 Abs 3 Tiroler Mindestsicherungsgesetz) bezirksweise festgelegt. „Für die große Gruppe der Ein-Personen-Haushalte wurde der Höchstsatz in allen Bezirken, mit Ausnahme von Innsbruck und Schwaz erhöht. Wie es zu dieser Benachteiligung der Bevölkerung in Innsbruck und Schwaz kommt, erschließt sich mir beim besten Willen nicht“, so Vizebgm. Johannes Anzengruber. „Das städtische Amt Soziales hat im Vorfeld dieses Beschlusses eine eindeutige Stellungnahme abgegeben. Dort wird festgehalten, dass bei jeder fünften Ein- und Zwei-Personen-Haushalte, die durch Mindestsicherungsleistungen unterstützt werden, die jeweilige Miete über der durch die Verordnung gedeckelten Höchstgrenze liegt. Deshalb wurde angeregt, auch bei 1 Personenhaushalte, diesen Höchstsatz von 639 auf 714 Euro zu erhöhen. Dies wurde mit Schreiben vom 24.10. dem Land Tirol mitgeteilt und um entsprechende Veranlassung ersucht. „Geschehen ist nichts", erklärt Anzengruber. „Bedürftige oder von Schicksalsschlägen getroffene Innsbruckerinnen und Innsbrucker scheinen hier bewusst vergessen zu werden. Vor allem in Hinblick auf die beschlossenen Erhöhungen in sieben anderen Bezirken Tirols.

Aktuelles aus der Stadtpolitik im Polit-Ticker der BezirksBlätter

Pilotprojekt Housing First

Der bevorstehende zweite Geburtstag des Pilotprojekts „Housing First“ in Tirol – für obdachlose Frauen ist  für STR Rudi Federspiel Anlass, einen Ausbau der Angebote in diesem Bereich zu fordern: „Dieses Projekt war absolut notwendig, da die Landesregierung und die Stadtregierung die Obdachlosenproblematik jahrelang ignorierten“, hält Federspiel fest, der daran erinnert, dass die FPÖ bereits im Jahr 2014 im Tiroler Landtag einen diesbezüglichen Antrag eingebracht hatte, und der Antrag „Kampf gegen die Obdachlosigkeit“ im Jahr 2016 - nach zwei Jahren – „von der damaligen schwarz-grünen Regierung gegen die Stimmen der gesamten Opposition abgelehnt wurde“, schildert Federspiel die Historie des „Housing First“ Konzepts in Tirol. „Das Pilotprojekt ‚Housing First‘ für obdachlose Frauen kann daher nur der erste Schritt gewesen sein, es braucht in Innsbruck viel mehr Plätze.“ Federspiel: „Die immense Teuerungswelle hat vor allem für alleinerziehende Mütter negative Folgen, daher muss man das Angebot regional auch in den Bezirken ausbauen.“ Das Modell ‚Housing First‘ bietet Obdachlosen die Möglichkeit in eigene Wohnungen oder Garçonnièren zu ziehen, ohne vorher ein Qualifizierungs- bzw. ein längeres Anmeldeverfahren zu durchlaufen. „In Wien und in anderen österreichischen Bundesländern wird dieses Konzept bereits über zehn Jahre erfolgreich angewendet, in Tirol besteht aber viel Luft nach oben“, erläutert Federspiel abschließend.

Das Modell ‚Housing First‘ bietet Obdachlosen die Möglichkeit in eigene Wohnungen oder Garçonnièren zu ziehen, ohne vorher ein Qualifizierungs- bzw. ein längeres Anmeldeverfahren zu durchlaufen. | Foto: Ar/Unsplash
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Im Rahmen von „Housing First“ konnten fünf Frauen eigene Wohnungen beziehen. Sie erhalten laufend psychosoziale Unterstützung. | Foto: © Alena Klinger
Das Modell ‚Housing First‘ bietet Obdachlosen die Möglichkeit in eigene Wohnungen oder Garçonnièren zu ziehen, ohne vorher ein Qualifizierungs- bzw. ein längeres Anmeldeverfahren zu durchlaufen. | Foto: Ar/Unsplash
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