Warum wir uns um die Magistratsdirektion bewerben. Überparteilich! Unabhängig! Als Tiroler für Tiroler!!!
Ausschreibung Magistratsdirektor: Inn Piraten fordern öffentliches Hearing im Gemeinderat

Noch brechen alle fachkundigen Systemvertreter in offenes, doch sogleich um Zurückhaltung bemühtes & womöglich verschämtes Gelächter aus.

Ich, Mag.Dr.Iur. Heinrich Stemeseder, angelobt zum Gemeinderat schon im Herbst 2012 und zu jedem Budgetgemeinderat über die Funktionperiode von sechs Jahren in Vollfunktion und in fachlich-unbestrittenem, weil sachlich top-informiertem Redeeinsatz tätig, erkläre hier meine Bewerbung/ Kandidatur um das Amt/ den Posten des ausgeschriebenen Magistratsdirektors innerhalb offener Frist zum Stichtag, den heutigen 12. Oktober 2020/ Frist-Ende.

Dies in vollem Ernst und aus folgenden Erwägungen und sozialpolitischen Motiven:

Einst war es Hausbrauch, amts-frz. usance, der kleinsten Fraktion den Vorsitz zum Kontrollausschuss der Rechnungsgebarung unserer Heimatstadt Innsbruck anzubieten. Dahinter stand wohl der Gedanke breitmöglichster Teilhabe der Tiroler in Innsbruck an der politischen Aufgabe. Das sieht man auch am Fehlen einer  hohen 5% Prozent-Hürde, wie bei anderen Grämien.

So sollten auch & gerade die Kleinstparteien gerade in den Ausschüssen Gehör & die Möglichkeit der Mitarbeit finden, vor allem vom Controlling-Gedanken her, bei dem ja eine gewisse Unabhängigkeit vom Partei-Zwang der Fall sein könnte & wie wir meinen unbedingt sein sollte.

Aus diesem Grunde haben wir auch an allen (!!!) Ausschüssen aktiv teilgenommen, vor allem in unserer #THC4ALL-Fussfessel-Zeit im Jahr 2017. Vorher sind wir regelmässig & mit den merkwürdigsten Argumenten vom jeweiligen Ausschuß nach Hause geschickt worden & versprechen wir hiermit im Falle unserer höchst unwahrscheinlichen Bestellung zum Magistratsdirektor endlich dem Stadtrecht zur klassischen + wortreuen Durchsetzung zu verhelfen, fernab behaupteter "Hausbräuche" nach Wahl & Lage persönlicher Präferenzen.

Heisst es doch im § 30 Abs.3  des geltenden Innsbrucker Stadtrechts zu den Ausschüssen der Stadt Innsbruck:

Cit.: " Die nicht in den Ausschüssen vertretenen Gemeinderatsparteien haben das Recht, AUS IHRER MITTE je EIN MITGLIED namhaft zu machen, das berechtigt ist, an den Sitzungen der Ausschüsse als Zuhörer teilzunehmen. Ein Frage- oder Rederecht kommt diesen Personen nur zu, wenn dies der jeweilige Ausschuss beschließt."

Eine Vereidigung auf das Wohl & die Diskretion im Namen der Heimatstadt sollte wie einstens wieder dem Stil & der Ausübung von öffentlich-rechtlichen Befugnissen entsprechen & finden wir es angebracht in Zeiten wie den krisengeplagten unseren wieder zur alten Rechtsform EID STATT HAND-SHAKE zurückzufinden, denn das Recht des Staates ist & war immer eine res dura, eine harte Sache.

In solchem Sinne
Ein schwierig Werk beginne 

Nur die Harten schützen Volkes bunten Garten

Erscheint auch manches heute wie von Sinnen
Möge Gottes Werk in Krisis Freiheits-Luft gewinnen

Noch hängt vieles schief

Im Grippewahn & Bankster-Mief 

Es gilt wohl an der Pflicht zu wachsen
Lasst uns schmieden neue GR-Achsen.

Ahoi + Glückauf, yrs Heinrich!
www.tirolerfürtiroler.at
www.heil-heinrich.at

Post skriptum: Innsbruck braucht dringend ein WAHRHAFT UNABHÄNGIGES TREASURY von Anlage- zu den Kreditpositionen. Wir können das!
Con Dios, vamonos!!

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