Das Warten hat ein Ende
Keine Zulassung für den FC Wacker Innsbruck

Das Tivoli bleibt 2022/23 ohne Fußballspiele des FC Wacker Innsbruck in der Admiral 2. Liga.  | Foto: ibkinfo
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Die letzte Hoffnung der Wackerfamilie war eher klein. Die Entscheidung der Bundesliga, dem FC Wacker Innsbruck keine Zulassung für die Admiral 2. Liga zu erteilen, stellt den Verein vor einen Scherbenhaufen. Viele Fragen aber keine Antworten für die Zukunft des Traditionsvereins.

INNSBRUCK. Nachdem der Verein bereits auf die Lizenz verzichtet hat, stand nur mehr die Zulassung des FC Wacker Innsbruck für die Admiral 2. Liga auf der Tagesordnung. Der Senat 5 der Bundesliga hat dem Verein die Zulassung, wie von vielen schon erwartet, jedoch nicht erteilt. Dem FC Wacker Innsbruck wurde die die Zulassung für die kommende Saison 2022/23 verweigert (finanziell). Gegen die Verweigerung der Lizenz, die zur Teilnahme an der höchsten Spielklasse berechtigt, wurde kein Rechtsmittel erhoben. Der Lizenzantrag wurde im Rahmen des Protests gegen den Senat 5-Beschluss zurückgezogen.

Der Senat 5 der Bundesliga hat entschieden. | Foto: Bundesliga
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Stellungnahme Verein

Dem FC Wacker Innsbruck wurde am heutigen Tag vom Protestkomitee der österreichischen Fußballbundesliga die Zulassung zur zweiten Liga für die kommende Spielzeit aus finanziellen Gründen in zweiter Instanz verweigert. Nun bleibt dem Verein noch die Möglichkeit über das Ständig Neutrale Schiedsgericht das Urteil erneut anzufechten.

Kevin Radi, Präsident: „Wir prüfen aktuell alle Möglichkeiten und Lösungsansätze, um binnen der nächsten acht Tage (Anm. Frist für Schiedsgericht) gegen das Urteil Einspruch einzulegen. Sofern es uns gelingt Lösungen zu erarbeiten, werden wir selbstverständlich versuchen diese dem Schiedsgericht vorzulegen und so die Zulassung für die zweite Spielklasse zu erwirken. Gleichzeitig werden richtungsweisende Entscheidungen getroffen, damit der Verein, im Fall der Fälle, eine Zukunft im kommenden Jahr in der Regionalliga hätte. Wir geben nicht auf und werden bis zum letzten Tag alles unternehmen, um den Fortbestand des FC Wacker Innsbruck zu sichern!“

Vertragsauflösung

Nachdem die Spieler der Profiabteilung dem FC Wacker Innsbruck eine Nachfrist für ausstehende Gehaltszahlungen setzten und der Verein den Zahlungen bis gestern Mitternacht nicht nachkommen konnte, wurde der FC Wacker Innsbruck von Clemens Hubmann, Raphael Gallé, Fabio Markelic und Darijo Grujcic über den vorzeitigen Austritt aus dem Dienstverhältnis informiert. Alle vier Spieler werden dem Verein somit ab sofort nicht mehr zur Verfügung stehen.

Viele offene Fragen

Die konkreten Auswirkungen der Entscheidung auf den Verein und seine Gesellschaften dürfen weitreichend sein. Die FC Wacker Innsbruck GmbH dürfte Insolvenz anmelden, aktuell soll der Schuldenstand der GmbH bei rund 1,9 Mio. Euro liegen. Die FC Wacker Innsbruck GmbH hat bemerkenswerter Weise keinen Geschäftsführer im Firmenbuch eingetragen (Wer ist der Geschäftsführer, BezirksBlätterInnsbruck Artikel). Auch die Zukunft der zweite GmbH im Besitz des Verein ist ungeklärt, Detail am Rande, auch bei dieser GmbH ist kein Geschäftsführer im Firmenbuch eingetragen (BezirksBlätter Innsbruck Artikel zur eSports Management Agency GmbH). Der Verein FC Wacker Innsbruck selbst soll bei einem Schuldenstand von 960.000 Euro liegen.

Haftungsfragen

Die Eintragung des handelsrechtlichen Geschäftsführers ist im GmbH-Gesetz geregelt. Dass derzeit kein GF aufscheint, ist ein „Mangel“. Nach § 15 GmbHG muss die Gesellschaft einen oder mehrere Geschäftsführer haben. Wenn und soweit die zur Vertretung der Gesellschaft erforderlichen Geschäftsführer fehlen (also keine bestellt sind), hat in dringenden Fällen das Gericht einen oder mehrere Geschäftsführer auf Antrag eines Beteiligten für die Zeit bis zur Behebung des Mangels zu bestellen (§ 15a GmbHG). Spannend ist das Thema durchaus in der Haftungsfrage: Der Geschäftsführer einer GmbH haftet zudem (der Gesellschaft gegenüber) auch persönlich für schuldhafte Pflichtverletzungen. Auch faktische Geschäftsführer, also wenn sich der Gesellschafter aktiv in die Geschäftsführung einmischt und Agenden übernimmt, können im Rahmen der Geschäftsführerhaftung haftbar gemacht werden. Der Verein ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet grundsätzlich nur der Verein mit seinem Vereinsvermögen. Die Organwalter (Vorstand) haften mit ihrem Privatvermögen persönlich nur dann, wenn sich dies aus konkreten gesetzlichen Vorschriften oder auf Grund persönlicher rechtsgeschäftlicher Verpflichtung (z.B. Bestellung eines Pfandrechts oder Übernahme einer Bürgschaft) ergibt. Dem Verein gegenüber persönlich haften die Organwalter für Schäden aus schuldhafter und sorgfaltswidriger Erfüllung ihrer Pflichten (z.B. Inangriffnahme von Vereinsvorhaben ohne ausreichende finanzielle Sicherung, Missachtung der Rechnungslegungsvorschriften, Verschleppung eines notwendigen Insolvenzantrags …).

Mit der Kernmitgliedschaft wollte der Verein neue Wege bestreiten. | Foto: FC Wacker Innsbruck
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Kernmitgliedschaft

Ein Problem für die Zukunftsgestaltung des Vereins könnte die Kernmitgliedschaft beim FC Wacker Innsbruck darstellen. Am 17. Jänner 2022 teilte der Verein mit: "Die BlockRock GmbH (Anmerk. Red. Gesellschafter sind Kevin Radi und Bernhard Dornauer) wird neues Kernmitglied beim FC Wacker Innsbruck. Das Tiroler Unternehmen hat mit einem Investor im Hintergrund die Finanzierung für die nächsten Jahre gesichert. Kevin Radi und Bernhard Dornauer werden mit dem heutigen Tag als operative Ansprechpartner in Innsbruck fungieren. Ein neuer sportlicher Leiter und ein neuer Trainer werden ebenfalls in Bälde bekannt gegeben." Ausschlaggebend war die Statutenänderung des Vereins am 19.01.2020. Damals meint der Verein: "Eine alteingesessene Hamburger Kaufmannsfamilie mit globalem Netzwerk und unternehmerischen Schwerpunkten in den USA, im arabischen Raum und in Europa wird finanzstarker Förderer und Partner des Tiroler Traditionsvereins. Das Engagement der Unternehmerfamilie, deren Family Office von Hamburg aus agiert, ist langfristig angelegt (Anm. Zehnjahresplan) und wird aus rechtlichen und organisatorischen Gründen in einer österreichischen Firma gebündelt. Dieses in Gründung befindliche Unternehmen wird offizielles Kernmitglied beim FC Wacker Innsbruck." 

Kernmitglieder

In den Statuten des FC Wacker Innsbruck wird die Kernmitgliedschaft definiert: 

  • Kernmitglieder sind jene Mitglieder, die vom Vorstand aufgrund einer Beitrittserklärung als solche aufgenommen werden und sich durch Ausübung ihres Stimmrechtes in der Generalversammlung aktiv am Vereinsleben im Rahmen der Vereinsstatuten beteiligen. Über die Aufnahme als Kernmitglied entscheidet der Vorstand endgültig. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
  • Kernmitglieder unterscheiden sich von ordentlichen Mitgliedern dadurch, dass diese über individuelle Vereinbarung mit dem Vorstand einen jährlichen Mitgliedsbeitrag entrichten, der ein Vielfaches des Mitgliedsbeitrages von ordentlichen Mitgliedern beträgt. Zu Beginn einer Generalversammlung (jedenfalls vor der ersten Abstimmung) sind die anwesenden Mitglieder auch über die Anzahl der Stimmen zu informieren, die einem Kernmitglied zukommen. Kernmitglieder haben den vereinbarten, jährlichen Mitgliedsbeitrag bis spätestens 30. Juni jeden Jahres zu bezahlen. Der bei Eintritt in den Verein mit dem Vorstand vereinbarte jährliche Mitgliedsbeitrag kann nur von der Generalversammlung mit einer qualifizierten Mehrheit gem. § 17 Abs 1 herabgesetzt werden. Eine Erhöhung des jährlichen Mitgliedsbeitrages kann jederzeit über Antrag eines Kernmitglieds vom Vorstand beschlossen werden.
  • Der Vorstand hat dabei darauf zu achten, dass der mit dem Kernmitglied vereinbarte Mitgliedsbeitrag durch die Höhe des einfachen Mitgliedsbeitrages, der von den ordentlichen Mitgliedern entrichtet wird, teilbar ist. Die Stimmanteile der Kernmitglieder bei Vorstandswahlen und Beschlussfassungen in Generalversammlungen – mit Ausnahme der in § 18 ausdrücklich geregelten Sonderfälle – richten sich nach der Höhe des Mitgliedsbeitrages. Kernmitgliedern kommen demnach so viele Stimmen zu, wie der ordentliche Mitgliedsbeitrag in ihrem individuell mit dem Vorstand vereinbarten Mitgliedsbeitrag enthalten ist.

zum Thema Beendigung der Mitgliedschaft

  • Der freiwillige Austritt von Kernmitgliedern kann ebenfalls nur zum 30. Juni jeden Jahres erfolgen, wobei die schriftliche Austrittserklärung dem Vorstand des Vereins bis spätestens 31. Dezember des Vorjahres zugegangen sein muss. Der Austritt entbindet nicht von der Erfüllung der bis zum Austrittszeitpunkt entstandenen Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein.
  • Die Streichung von Kernmitgliedern muss der Vorstand dann vornehmen, wenn dieses den vereinbarten, jährlichen Mitgliedsbeitrag nicht bis spätestens 31.07. des laufenden Geschäftsjahres einbezahlt hat.

Über den Senat 5

Seit Mitte der 90er-Jahre wird im Rahmen des Bundesliga-Lizenzierungsverfahrens über die sportliche Qualifikation hinausgehend die Erfüllung von wirtschaftlichen, infrastrukturellen, rechtlichen und personell-organisatorischen Mindestkriterien geprüft. Demnach berechtigt nur die Erfüllung sämtlicher (im Bundesliga-Lizenzierungs- bzw. Zulassungshandbuch definierter) Kriterien zum Erhalt der Lizenz bzw. Zulassung und damit zur Teilnahme an den Bundesliga-Bewerben. Der Senat 5, in dessen Kreis sich bestimmungsgemäß zumindest ein Jurist und ein Wirtschaftstreuhänder finden müssen, stellt im Rahmen des Lizenzierungs- bzw. Zulassungsverfahrens das Entscheidungsgremium erster Instanz dar. Dessen Hauptaufgabe liegt darin, die Erfüllung der einzelnen Kriterien festzustellen und folglich über die Erteilung (oder Verweigerung) der Lizenz bzw. Zulassung sowie über die Erteilung etwaig notwendiger Auflagen zu entscheiden. Der Senat 5 wird dabei durch die Lizenzadministration mittels Informations- und Unterlagenaufbereitung unterstützt.

Mitglieder: Dr. Thomas Hofer-Zeni (Vorsitz), Mag. Dr. Peter Dösinger, Dr. Stefan Lutz, MBA, Dr. Rudolf Novotny, Mag. Peter Pros, Dr. Hanno Schatzmann, LL.M., Mag. Bernhard Schwarz, Mag. Norbert Vanas.
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