Leiner & kika Möbelhandel Insolvenz
155 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Tirol betroffen

Auch die Kika-Filiale in Imst ist vom Insolvenzverfahren betroffen. | Foto: Perktold
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Wie von der Schuldnerfirma, Leiner & kika Möbelhandels GmbH., angekündigt, wurde am beim Landesgericht St. Pölten der Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung gestellt. Mit der Eröffnung des Verfahrens ist am Dienstag, 13.06.2023, zu rechnen.

INNSBRUCK. Bei diesem Fall handelt es sich aufgrund der vorläufigen Passiva von rd. EUR 132 Mio. um die bislang größte Unternehmensinsolvenz im Jahr 2023. Laut Angaben der Leiner & kika Möbelhandels GmbH. sind in Tirol mit den Standorten Lienz, Wörgl und Imst 155 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Insolvenz betroffen (Imst 43, Lienz 54 und Wörgl 58).

Das Unternehmen

Das 1910 gegründete Unternehmen befasst sich mit dem Einzelhandel von Möbeln, Einrichtungsgegenständen und Raumausstattungsartikeln (u.a. Tapeten, Leuchten, Teppiche, Heimtextilien, Elektrowaren, Geschirr).

Die Gesamtzahl der Filialen beträgt 40, davon sind von der Schließung voraussichtlich 23 Standorte sowie rd. 3.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen. Die Anzahl der Gläubiger kann aktuell noch nicht konkret beziffert werden. Bei den Gläubigern handelt es jedenfalls sich im Wesentlich um Dienstnehmerforderungen, Forderungen der Finanz und Lieferantenforderungen. Die Passiva belaufen sich auf rd. 132 Mio. Euro. In den angeführten Passiva sind die Gutscheinforderungen sowie von den Kunden geleisteten Anzahlungen nicht enthalten.

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Insolvenzursache (lt. Schuldnerangaben)

Das schuldnerische Unternehmen wurde Ende Mai 2023 von der Signa-Gruppe, die das Schuldnerunternehmen 2018 erworben hat, verkauft. Eine vom neuen Eigentümer Hermann Wieser durchgeführte Analyse der Bilanzzahlen hat gezeigt, dass gravierende Verluste in Millionenhöhe bestehen und das wirtschaftliche Überleben des Unternehmens nur durch einen restriktiven Sanierungskurs gesichert werden kann. Erste Sanierungsmaßnahmen in Form von Schließungen von 23 Filialstandorten sowie einer Straffung im organisatorischen und logistischen Bereich des Unternehmens wurden schuldnerseits bereits angekündigt. Brigitte Dostal, KSV1870 Leiterin Unternehmensinsolvenzen Wien/NÖ/Bgld erklärt: „Der KSV1870 wird diese Schuldnerangaben sowie die vorgelegten Sanierungsmaßnahmen genauestens überprüfen, um einen weiteren wirtschaftlichen Schaden für die betroffenen Gläubiger zu vermeiden. Zudem geht es auch darum, rasch Lösungen für die rund 1.900 betroffenen Mitarbeiter zu finden, die unverschuldet ihren Job verlieren und deren Existenz nun auf dem Spiel steht.“

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Neben zahlreichen anderen Filialen ist auch jene in Osttirol von den Schließungen betroffen. | Foto: Kika
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Fortbetrieb im Insolvenzverfahren

Wie die Schuldnerfirma in ihrem Antrag auf Eröffnung des Sanierungsverfahrens angibt, ist der Fortbetrieb von 17 Leiner/kika Filialen beabsichtigt. Der noch zu bestellende Insolvenzverwalter wird nunmehr das Fortführungskonzept in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten auf dessen Umsetzbarkeit prüfen, um einen reibungslosen Fortbetrieb während des Insolvenzverfahrens gewährleisten zu können. „Die Sanierung eines Schuldnerunternehmens in Form eines Insolvenzverfahrens ist immer mit drastischen Veränderungen verbunden. Die österreichische Insolvenzordnung bietet jedoch in Form des Sanierungsverfahrens eine „echte“ Chance, das Unternehmen nachhaltig zu sanieren und wieder auf Erfolgskurs zu bringen. Je früher dieser Schritt gesetzt wird, desto größer auch die Chance auf Erfolg“, so Dostal. Aktuell ist davon auszugehen, dass es sich beim Fall Leiner / kika eher um einen Einzelfall innerhalb der Möbelbranche handelt. Aus heutiger Sicht ist laut KSV1870 nicht davon auszugehen, dass es in nächster Zeit zu einer Vielzahl an Insolvenzen innerhalb des Möbelhandels kommen könnte, wie es zuletzt etwa in der Baubranche oder in der Gastronomie war.

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Sanierungsplan

Die Schuldnerfirma bietet allen unbesicherten Insolvenzgläubigern eine Quote von 20%, zahlbar binnen zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes. Dabei handelt es sich vorerst um das gesetzliche Mindestanbot. Dieses Anbot wird vom KSV1870 hinsichtlich der Angemessenheit und Erfüllbarkeit einer strengen Prüfung unterzogen werden. Dostal dazu: „Dieses Insolvenzverfahren stellt für alle Beteiligten eine große Herausforderung dar. Als führender Gläubigerschutzverband erwartet der KSV1870 insbesondere auch vom neuen Eigentümer die größtmögliche Unterstützung, damit die Fortführung des Unternehmens und der angestrebte Sanierungsplan erfolgreich umgesetzt werden können.“

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