AK Tirol warnt vor der Handynutzung im Urlaub

(mum). Urlaubsfotos vom Stand via Handy oder übers Internet zu versenden kann teuer werden. Denn beim Telefonieren oder mobilen Datenaustausch im Ausland benutzt man das Handynetz eines lokalen Anbieters. Abgerechnet wird dann über den eigenen Netzbetreiber mit den „Roaminggebühren“.

EU-Roaming-Verordnung

Die AK Tirol informiert: Bereits seit 2007 regelt die EU Höchstgrenzen für Roamingtarife. Seit 1. Juli gilt die bisher umfassendste Roaming-Verordnung: Bei der Einreise in ein anderes Land muss automatisch eine Information (per SMS) über Roaming-Gesprächs- und SMS-Tarife erfolgen. Bei der ersten Nutzung von Datenroamingdiensten muss zusätzlich (etwa per SMS, E-Mail oder Pop-up-Meldung) über die hierfür verrechneten Tarife informiert werden. Diese Informationspflichten gelten auch bei Reisen außerhalb der EU.

Höchstgrenzen

Beim Roaming in EU-Mitgliedstaaten gelten als Tarif-Höchstgrenzen: 34,8 Cent pro Minute für einen abgehenden, 9,6 Cent pro Minute für einen eingehenden Anruf. Diese Höchstgrenzen werden übrigens auch in den nächsten Jahren weiter gesenkt. Bei der Nutzung von Datendiensten muss der Kunde den bisherigen Verbrauch kontrollieren können. Wird bei der Nutzung von Datendiensten ein Rechnungsbetrag von 60 Euro oder eine andere vereinbarte Schwelle erreicht, erhält man eine Warnung (per SMS, E-Mail oder Pop-up-Meldung) und kann die Dienste nur dann weiter nutzen, wenn man dies ausdrücklich bestätigt.

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