Berglandmilch
Bonus für Tiere, die sich "kuh-wohl" fühlen

Den höchsten Bonus erhalten Bauern, deren Kühe in Laufstallhaltung mit ganzjährigem Auslauf oder mindestens 120-tätiger Weidehaltung gehalten werden. | Foto: Pixabay/Christian B.
  • Den höchsten Bonus erhalten Bauern, deren Kühe in Laufstallhaltung mit ganzjährigem Auslauf oder mindestens 120-tätiger Weidehaltung gehalten werden.
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  • hochgeladen von Laura Sternagel

TIROL. Für Kühe, die sich „kuh-wohl“ fühlen, erhalten Bauern seit 1. Juli einen Bonus. Fast 90 Prozent der Berglandmilchbäuerinnen und -bauern setzen die Tierwohlmaßnahmen um, die über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen.

Schon im Jänner 2019 informierte Berglandmilch ihre Bauern über die Einführung eines sogenannten „Tierwohlbonus“. Mit 1. Juli startete nun die Ausbezahlung dieses Bonus an die Bauern. „Kuh-wohl“ fühlen sich die Tiere der Schärdinger, Tirol Milch, Lattella und Stainzer Bauern. Das zeigt die hohe Anzahl an Lieferanten, die jetzt von diesem Tierwohlbonus profitieren. Fast 90% der Berglandmilchbäuerinnen und Bauern setzen Tierwohlmaßnahmen um, welche über den strengen österreichischen Tierwohlstandards liegen und lukrieren so Milchgeldzuschläge von bis zu einem Cent pro Kilogramm Milch. Durch den allgemein hohen Tierwohlstandard bezahlt Berglandmilch sieben Millionen Euro Tierwohlbonus an ihre Bäuerinnen und Bauern.

Höchste Qualitätsstandards

Berglandmilchkühe werden in kleinen Herden mit intensiver Tier-Menschbeziehung auf bäuerlichen Familienbetrieben gehalten und profitieren von der Haltung über den gesetzlichen Mindeststandards. Mit dem Zugang zu Wasser in Trinkwasserqualität, heimischen Futtermitteln, Glyphosatverzicht auf allen Futterflächen, Verzicht auf Palmöl in der Fütterung und Gentechnikfreiheit werden höchste Qualitätsstandards umgesetzt. 

3-Stufen-Modell

Der Berglandmilch Tierwohlbonus sieht eine Einordnung in drei Stufen vor. Jede dieser drei Stufen geht über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus und wird mit zusätzlichen Milchgeldzuschlägen abgegolten. Stufe 1 sieht eine Kombinationshaltung mit 120 Tagen Auslauf anstatt der gesetzlich vorgeschriebenen 90 Tage vor. In Stufe 2 wird mit einem Zuschlag von 0,5 Cent die Haltung im Laufstall oder Kombinationshaltung mit ganzjährigem Auslauf abgegolten. Der Maximalzuschlag von einem Cent in Stufe 2 kann durch Laufstallhaltung mit ganzjährigem Auslauf oder mindestens 120-tätiger Weidehaltung lukriert werden.

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