Das Aus für die kalte Progression

Wirtschaftskammerpräsident Dr. Jürgen Bodenseer sieht der Abschaffung der Kalten Progression positiv entgegen. | Foto: Löscher
  • Wirtschaftskammerpräsident Dr. Jürgen Bodenseer sieht der Abschaffung der Kalten Progression positiv entgegen.
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Dass der Staat ohne dieses zusätzliche Geld auskommen kann, ist für den WK-Präsidenten klar: „Wenn der Staat nur ein Prozent bei den wachsenden Staatsausgaben einbremst, ist der fehlende Betrag mehr als kompensiert. Das kann doch nicht so schwer sein! Betriebe müssen tagtäglich wesentlich größere Herausforderungen meistern“, erklärt Bodenseer. Unkenrufen gegen die Abschaffung kann der Präsident nichts abgewinnen: „Die Kalte Progression ist ungerecht und belastend. Es gibt kein ernstzunehmendes Argument, das deren Beibehaltung rechtfertigen könnte“, so Bodenseer.

Wirtschaftskammer sieht Nachhaltigkeit der Maßnahme als wichtigen Punkt

Besonders hebt der WK-Präsident die Nachhaltigkeit dieser Maßnahme hervor: „Wenn ein Automatismus bei der Anpassung der Lohnsteuergrenzen an die Inflation eingebaut wird, wirkt das langfristig und verhindert, dass sich der Staat wie bisher stillschweigend an Steuergeldern bedient, die nicht für ihn vorgesehen sind“, so Bodenseer. Das schränkt auch den Spielraum für zukünftige „großzügige“ Steuergeschenke und Wahlzuckerln ein, da Tarifsenkungen alljährlich automatisch passieren würden: „Dann hört sich dieses politische Theater auf und es kehrt mehr Sachlichkeit ein“, stellt Bodenseer fest.

Auch Arbeiterkammer ist über die Entscheidung erfreut

„Das sind doch einmal gute Nachrichten für die Arbeitnehmer!“ freut sich AK Präsident Erwin Zangerl, dass Finanzminister Schelling nun auch die „kalte Progression“ abschaffen will. „Diese Forderung ist von der AK Tirol immer wieder erhoben worden, etwa im Zuge der geplanten Lohnsteuer-Senkung ab 2016.“

Kalte Progression

Kalte Progression. Unter „kalter Progression“ versteht man einen Effekt, der Jahr für Jahr zusätzlich viel Geld in die Kassen des Fiskus spült: Denn mit jeder Brutto-Lohnerhöhung steigt auch das steuerpflichtige Einkommen eines Beschäftigten. Doch sobald er in die nächst höhere Steuerklasse rutscht, bleibt ihm netto unter Umständen weniger als zuvor. Denn derzeit sind die einzelnen Steuer-Tarifstufen in Österreich nicht an die jährliche Inflation angepasst. Und so steigt die Steuerbelastung automatisch, ohne dass per Gesetz eine Steuererhöhung beschlossen werden muss. Betroffen davon sind vor allem die Lohnsteuerzahler – somit die Arbeitnehmer und Pensionisten.

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