Schwerpunkt Lehre
Der erfolgreiche Start in die Lehre

Die AK-Tirol hilft bei offenen Fragen beim Start in den neuen Lebenabschnitt, damit die Lehre erfolgreich gestaltet wird. | Foto: Kapferer
  • Die AK-Tirol hilft bei offenen Fragen beim Start in den neuen Lebenabschnitt, damit die Lehre erfolgreich gestaltet wird.
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INNSBRUCK. Mit dem Start in die Lehre beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Dabei gibt es oft viele Fragen, beginnend bei der Probezeit über den Lehrvertrag bis zum Lehrlingsticket. Die AK-Jugendabteilung informiert über die wichtigsten Punkte.

Beratung

Die Expertinnen und Experten der AK Jugendabteilung stehen auch bei individuellen Fragen der angehenden Lehrlinge mit Rat und Tat zur Seite. Hilfe und Beratung gibts unter Tel. 0800/22 55 22 - 1566 oder jugend@ak-tirol.com

Dreimonatige Probezeit

Die ersten 3 Monate des Lehrverhältnisses sind die so genannte Probezeit. Innerhalb der Probezeit kann sowohl der Lehrberechtigte als auch der Lehrling das Lehrverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen lösen. Die Auflösung muss jedoch schriftlich erfolgen!

Lehrvertrag

Der Lehrvertrag sollte abgeschlossen werden, bevor du deine Lehre beginnst. Auf jeden Fall muss er innerhalb von 3 Wochen nach Start deiner Lehre gemacht werden. Innerhalb dieser Frist muss dich dein Lehrbetrieb auch bei der Lehrlingsstelle als Lehrling anmelden. Sollte das nicht erfolgt sein, wende dich an die AK.

Berufsbild genau anschauen

Zu Beginn des Lehrverhältnisses solltest du dir das Berufsbild deines gewählten Lehrberufes genau anschauen. Darin ist genau aufgelistet, welche Fertigkeiten und Kenntnisse du während der Lehrzeit erlernen musst.

Arbeitszeiten

Schreibe deine Arbeitszeiten lückenlos und verlässlich auf. Sollte es einmal Probleme geben, sind deine Arbeitszeitaufzeichnungen sehr hilfreich. Du darfst als Jugendlicher (bis 18 Jahre) in der Regel nicht länger als 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Nur in seltenen Fällen darf von dieser Normalarbeitszeit abgewichen werden. Überstunden sind für Jugendliche verboten.

Berufsschule

Auch für Lehrlinge heißt es noch einmal: Schulbank drücken! Die/Der Lehrberechtigte ist verpflichtet, den Lehrling innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Lehrverhältnisses an der Berufsschule anzumelden. Während der Schulzeit ist dienstfrei, das Lehrlingseinkommen wird bezahlt.

Lehrlingsticket

Zu Beginn ist es für den Lehrling wichtig, die Lehrlingsfreifahrt zum Betrieb und zur Schule zu organisieren. Dafür können Lehrlinge ein Lehrticket zum Selbstbehalt von 19,60 Euro beantragen. Darüber hinaus bietet der VVT die Möglichkeit, mit dem LehrPlus-Ticket ein ganzes Jahr um 99,80 Euro mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln in ganz Tirol unterwegs zu sein. Die notwendigen Formulare und Infos erhältst du bei der AK oder dem VVT.

Gratis-Nachhilfe

Außerdem können sich Lehrlinge bei der AK Tirol Gutscheine für Nachhilfe holen, die während der Lehrzeit bei Bedarf eingelöst werden können. Mehr dazu gibts auf ak-tirol.com sowie unter Tel. 0800/22 55 22 – 1566 oder jugend@ak-tirol.com

AK Broschüren

Mehr Tipps und Infos über dein Recht als Lehrling zum Nachlesen gibt es in den kostenlosen Broschüren der AK Tirol wie etwa „Ausbildung Lehre“ oder „Dein Recht als Lehrling“. Gleich bestellen unter 0800/22 55 22 – 1566 oder herunterladen auf ak-tirol.com

Weitere Informationen rund um die Lehre und dem Schwerpunkt Lehre der Bezirksblätter auf meinbezirk.at

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