„Einheitswertbescheide genau prüfen!“
LK-Präsident Hechenberger empfiehlt rechtzeitige Kontrolle und bietet Unterstützung bei Beschwerden durch die Bezirksstellen.
(kr). Ende Mai 2014 hat das Finanzamt mit der Einheitswerthauptfeststellung begonnen, seit einigen Wochen werden nun laufend Bescheide zugestellt.
„Zunächst bekommen vor allem jene Einheiten, welche keine Erhebungsformulare erhalten haben, Bescheide. Dies sind zum Beispiel reine Forstwirtschaften unter 10 Hektar oder Landwirtschaften ohne Hofstelle und weniger als 5 Hektar landwirtschaftliche Fläche, bzw. Stückländereien“, informiert LK-Präsident Josef Hechenberger. Die Bewertung dieser Einheiten erfolgt auf Grund der Aktenlage beim Finanzamt. Im Anschluss daran erfolgt laufend die Bewertung der übrigen land- und forstwirtschaftlichen Einheiten.
Romana Painer, LK-Referentin für Betriebswirtschaft, empfiehlt die Bescheide unbedingt zu überprüfen und gegebenenfalls eine Beschwerde einzubringen, da der Einheitswert die Grundlage für die Bemessung einer Vielzahl von Abgaben und Steuern bildet. „Zu prüfen sind vor allem die zugrunde gelegten Daten des Betriebes, wie zum Beispiel die Zuordnung der Flächen zu den jeweiligen Nutzungsarten, aber auch das berücksichtigte Schutzwaldausmaß, da Schutzwald mit einem niedrigeren Hektarsatz bewertet wird“, erklärt Painer.
Unterstützung durch LK vor Ort
Die Landesforstdirektion stellt in diesem Zusammenhang wertvolle Daten hinsichtlich des Schutzwaldanteiles über die Waldaufseher zur Verfügung.
„Sollte der Schutzwald nicht entsprechend im Einheitswertbescheid berücksichtigt sein oder es Abweichungen bei den zugrunde gelegten Daten geben, helfen die Bezirkslandwirtschaftskammern bei der Erstellung von Beschwerden weiter“, erklärt LK-Präsident Hechenberger und betont dabei die Fristeinhaltung. So ist eine Beschwerde innerhalb eines Monats ab Zustellung des Bescheides beim zuständigen Finanzamt einzubringen.
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