Insolvenzschutz bei Flugreisen soll verbessert werden
Aus dem Insolvenzantrag der Fluglinie Air Berlin, lässt sich der Schluss ziehen, dass Reisende bei solch auftretenden Problematiken mangelhaft abgesichert sind. Die Insolvenzversicherung ist meist mangelhaft oder einfach nicht existent.
TIROL. Bei dieser speziellen Problematik sind vor allem Nur-Flug-Buchungen betroffen. Hier können Ansprüche der Reisenden nur noch im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Meistens ist der bereits bezahlte Betrag für die Flugtickets allerdings verloren.
Eine Verbesserung erhofft man sich durch die Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie. Ab dem 1. Juli 2018 tritt diese mit dem Pauschalreisegesetzt in Österreich in Kraft. Danach werden künftig neben Pauschalreisen auch andere „kombinierte Buchungen“ von einer Insolvenzabsicherungspflicht erfasst.
Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter als Vertragspartner und Ansprechpartner für die vereinbarungsgemäße Durchführung der gesamten gebuchten Reise (und damit auch für den Transport bzw. den Flug) zuständig. Er muss Abhilfe schaffen, falls die gebuchte Reise aufgrund von Turbulenzen oder gar einer Insolvenz der Fluglinie nicht so, wie geplant, stattfinden kann.
Grundsätzlich besteht bei Pauschalreisen eine Insolvenzabsicherung. Seit 1990 bestehen die europarechtlichen Vorgaben für die Pauschalreiserichtlinien. Hier müssen die Mitgliedstaaten eine voll umfassende Insolvenzabsicherung geben. Hier kritisiert AK Präsident Erwin Zangerl, dass diese Vorgaben in Österreich nur mangelhaft umgesetzt sind.
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