Einführung eines Überbrückungszuschusses für Studierende

Der Innsbrucker Gemeinderat hat mit Wirkung 01.09.2016 eine Anwartschaft von 3 Jahren Hauptwohnsitz in Innsbruck für die Gewährung der Mietzinsbeihilfe eingeführt. Dabei wurde vereinbart, für auftretende soziale Härtefälle in der Übergangszeit ein Unterstützungspaket zu sichern. Ein solches Paket für Studierende legte nunmehr der für das Ressort Wohnen zuständige Stadtrat Andreas Wanker (ÖVP) dem Stadtsenat am 09.11.2016 vor und gaben die Regierungsmitglieder dem Antrag mit 5:2 statt. Die Grünen stimmten dagegen. Der Gemeinderat muss diesem Unterstützungspaket noch die Zustimmung erteilen.

„Studierende haben keinen Anspruch auf Mindestsicherung. Bedürftige Studierende, die unmittelbar vorausgehend Mietzinsbeihilfe bezogen haben, nun aber die Kriterien der dreijährigen Anwartschaft noch nicht erfüllen, bekommen so weiterhin Unterstützung von der Stadt Innsbruck.“, erklärt Stadtrat Andreas Wanker. Der Zuschuss wird auf Antrag bis zur Erfüllung der Anwartschaft jeweils ein Jahr lang als Einmalzahlung gewährt. Für diesen Überbrückungszuschuss wurden im noch zu beschließenden Doppelbudget für 2017/18 bereits € 800.000 veranschlagt.

Wir lassen die Studenten nicht im Regen stehen – das war auch so ausgemacht“, so Stadtrat Andreas Wanker zum beschlossen Unterstützungspaket.

Bei Erwerbstätigen, Pensionisten und Arbeitslosen wird der vorübergehende Entfall der Mietzinsbeihilfe größtenteils durch die Mindestsicherung abgedeckt werden. Aber auch für diesen Personenkreis wird es für Fälle, bei denen die Mindestsicherung nicht bzw. nicht zur Gänze den Verlust abfedert, einen Überbrückungszuschuss geben. Die dementsprechenden Anträge werden beim Sozialamt zu stellen sein.

FACTBOX:

Wer hat Anspruch auf den Überbrückungszuschuss?

Der im Stadtsenat vom 09.11.2016 beschlossen Überbrückungszuschuss richtet sich ausschließlich an Studierende, die bereits Mietzinsbeihilfe bezogen haben und aufgrund der geänderten Richtlinie (3 Jahre Hauptwohnsitz in Innsbruck) für das nächste bzw. die nächsten zwei Jahre keinen Anspruch mehr hätten. Kein Überbrückungszuschuss steht Personen zu, welche zum ersten Mal ein Antrag auf Mietzinsbeihilfe stellen.

Welche weiteren Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Neben der Voraussetzung des vorangegangenen Bezuges der Mietzinsbeihilfe wird der Überbrückungszuschuss nur bei sozialer Bedürftigkeit gewährt. Die soziale Bedürftigkeit wird angenommen, wenn das monatliche Netto-Einkommen der Eltern bzw. Unterhaltspflichtigen den Betrag von € 1.890,- (Jahreszwölftel) pro Elternteil/Unterhaltspflichtigen nicht überschreitet. Dieser Satz erhöht sich für Geschwister (bis zum vollendeten 25. Lebensjahr) des Studierenden um je € 245,-. Zudem darf das Eigeneinkommen bei einer Tätigkeit von max. 20 Wochenstunden monatlich € 800,- netto (Jahreszwölftel) nicht überschreiten.

Wieviel beträgt der Überbrückungszuschuss?

Für das erste Ansuchen auf Überbrückungszuschuss gewährt die Stadt Innsbruck 50%, für das zweite Ansuchen 30% der Bemessungsgrundlage. Bemessungsgrundlage ist die Höhe der Mietzinsbeihilfe, die bei Erfüllung der dreijährigen Anwartschaft zustehen würde.

Wo stelle ich den Antrag?

Anträge auf Überbrückungszuschuss für Studierende sind beim Amt für Wohnungsservice, Referat Wohnbau-Förderungen, Schlichtungsstelle 2, Rathaus, Maria-Theresien-Straße 18, einzureichen.

Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.