Meisterbetriebe sichern Fachkräfteausbildung
Hörl/Zoller-Frischauf - Eine Gewerberechtsnovelle ist notwendig - allerdings nicht auf Kosten von Sicherheit, Qualität, Konsumentenschutz und Gewährleistung.
TIROL. Erste Maßnahmen zur Reform der Gewerbeordnung sind bereits erfolgt. Weitere Maßnahmen sollen folgen. Aber nicht alle geplanten Maßnahmen werden positiv aufgenommen.
Mehr Bürokratieabbau
Mit dem Bürokratieabbau soll der Unternehmer wieder mehr Zeit für seinen Betrieb haben. Betriebsanlagenverfahren müssen einfacher und schneller werden. Die Abschaffung von Genehmigungspflichten bei kleinen Betriebsanlagen muss weiter ausgebaut werden.“, so Wirtschaftsbund-Obmann Franz Hörl. Weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau wären der Ausbau des One-Stop-Shop-Prinzips und weniger Regulierungen und die Zusammenfassung von 440 verschiedenen Gewerben zu einem einzigen Schein, so Landesrätin Zoller-Frischauf.
Berufliche Qualifizierung muss fortbestehen
In Österreich gibt es 81 reglementierte Gewerbe. Für diese muss ein Befähigungsnachweis erbracht werden. Hier müsse der hohe Ausbildungsstandard der Fachkräfte erhalten bleiben. "98 Prozent aller Lehrlinge werden in Betrieben ausgebildet, die zu den reglementierten Gewerben gehören.“, so Patrizia-Zollauf. Dies sei mit ein Grund für die niedere Jugendarbeitslosigkeit in Österreich. Österreich setzt diesbezüglich auf die duale Ausbildung in Meisterbetrieben und Fachberufsschulen
Qualität für den internationalen Wettbewerb
Auch wenn die Ziele für die heimischen Unternehmen Deregulierung, Entbürokratisierung und Vereinfachung für mehr Wettbewerbsfähigkeit sind, muss auch weiterhin in Tirol auf Qualität gesetzt werden. „Sicherheitsaspekte, Qualitätsstandards, Gewährleistungsregeln und Konsumentenschutz sprechen für unsere Meisterbetriebe. Und vor allem die ausreichende und qualitativ hochstehende Ausbildung von Fachkräften ist ein weiteres Argument für die Beibehaltung reglementierter Gewerbe“, so LRin Patrizia Zoller-Frischauf und WB-Obmann Franz Hörl.
Was sind reglementierte Gewerbe?
Die österreichische Gewerbeordnung beinhaltet Tätigkeiten, für die ein Befähigungsnachweis erbracht werden muss. Hier spricht man von reglementiertem Gewerbe. Dem gegenüber stehen Tätigkeiten, die keinen Nachweis der Befähigung benötigen. Die Tätigkeiten, für deren Ausübung kein Befähigungsnachweis erforderlich ist, heißen freie Gewerbe.
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