Reith b. K.
Kritik an Event-Zelten in Reith

Event-Zelte in alpenländischem Stil hoch über Reith. | Foto: Kogler
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  • Event-Zelte in alpenländischem Stil hoch über Reith.
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Zwei "alpenländische" Holz-Zelte erregten Kritik von GR Pointner; Bgm. Jöchl erklärt die Situation.
REITH. Scharfe Kritik übte GR Florian Pointner an Event-Zelten aus Holz (siehe Bilder) hinter dem Hof "Waching" (Bichlach). Er stellt zahlreiche Fragen zur Genehmigung, zum Bau der Zelte und zu den Rahmenbedingungen von Events, die in dieser Location stattfinden sollen. Er spricht von 20 Events mit über 100 Leuten jährlich und weiteren kleineren Veranstaltungen, die dort stattfinden könnten. Für ihn sind diverse Begleitumstände ungeklärt bzw. hinterfragungswürdig: Verkehrssicherheit (desolate, einspurige Zufahrtsstraße, Sicherheit (Wohnbauten), Lärm- und Lichtbelästigung, Abgase, Anrainerbelastung, Anlieferung und Entsorgung, Bus-Shuttledienst und Parkmöglichkeit nur beim Kulturhaus, Sperrzeit, Betriebsanlagengenehmigung, allgemeine Negativwerbung für den Ort, Location im Naherholungsgebiet, zu wenig Entschädigung für die Straßeninteressentschaft (nur 50 € pro Event), Ausverkauf der Heimat.

"Vom Menschen- und Naturschutz her ist das alles bedenklich, wir holen uns noch mehr Verkehr und Halligalli ins Dorf, und das nur zum Nutzen Einzelner",

so Pointner.
Er sorgt sich auch um die Folgewirkung, wenn solche Dinge von der Gemeinde genehmigt werden.

"Was tut man, wenn weitere Veranstalter kommen, die ähnliche Event-Pläne haben?"

Bürgermeister beruhigt

"Genehmigt wurde ein bauliche Anlage vorübergehenden Bestandes. Es gilt das Tiroler Veranstaltungsgesetz wobei, jede Veranstaltung separat zu bewilligen ist. Im Veranstaltungsgesetz wird geregelt, dass von den Events keine Störung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit oder eine Verletzung sonstiger öffentlicher Interessen ausgehen darf. Außerdem dürfen Menschen weder durch Lärm, Geruch, Rauch, Erschütterung, Wärme, Lichteinwirkung oder Schwingungen noch auf andere Weise unzumutbar belästigt werden (somit wird es Limitierungen auch in zeitlicher Hinsicht geben). Auch Veranstaltungen unter 50 Personen sind nach dem Veranstaltungsgesetz genehmigungspflichtig",

erklärt Bgm. Stefan Jöchl.

Abbau der Anlage

Nach heutigem Stand und zahlreichen Besprechungen mit den Verantwortlichen (die Gemeinde hat mit dem Veranstalter gute Erfahrungen gemacht) muss die baulich Anlage bis spätestens Ende September wieder entfernt werden, da eine dauerhafte Belastung durch Veranstaltungen nicht zumutbar ist. Es haben nur zwei Veranstaltungen stattgefunden. Es sind in Zukunft – wenn überhaupt – nur wiederrum Einzelveranstaltungen denkbar, so der Ortschef.

Verkehr

"Die Verkehrserschließung ist gegeben. Es gibt keine Parkplätze für Gäste am Veranstaltungsort. Daher ist der gesamte Besuch mit einem Shuttle-System zu organisieren. Der Veranstalter muss dieses Konzept vorlegen, ansonsten wird die Veranstaltung nicht genehmigt. Die Kosten für die Wegbenützung sind von der Gemeinde vorgeschlagen worden und sind als Minimum zu verstehen. Beim Wachingweg handelt es sich um eine öffentlich rechtliche Straßeninteressentschaft. Der Ausschuss wird hier entscheiden",

so Jöchl.

Folgewirkung?

Nachdem es sich nun nur mehr um Einzelveranstaltungen handelt, sollte die Folgewirkung gering sein, so Jöchl. Grundsätzlich sei die Gemeinde immer bemüht, alle Entscheidungen objektiv zu treffen. Sollten weitere derartige Veranstaltungen an uns herangetragen werden, wird man diese situationsbezogen entscheiden. Wenn Veranstaltungen nicht dem Veranstaltungsgesetz entsprechen und dadurch Nachteile für die Bevölkerung entstehen, dann werden diese nicht genehmigt, betont der Ortschef.

Genehmigungen?

Die vorhergegangene Abtragung des Humus und Befestigung des Platzes bedurften keiner Genehmigung, das Aufstellen des Zeltes war erst nach Bescheiderstellung. Laut Veranstaltungsgesetz ist der Bürgermeister zuständige Behörde. "Es ist um jede Veranstaltung einzeln anzusuchen und diese gilt es dann auch einzeln zu prüfen. Für die Einhaltung und Prüfung der gültigen Covid-Verordnungen sowie ob allenfalls eine Betriebsanlagen- oder naturschutzrechtliche Bewilligung notwendig sind, ist die BH Kitzbühel zuständig. Dies abzuklären ist Aufgabe des Veranstalters", so Bgm. Jöchl.

Event-Zelte in alpenländischem Stil hoch über Reith. | Foto: Kogler
In den Holz-Zelten mit Kaiserblick sollen Veranstaltungen stattfinden. | Foto: Kogler
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