UPDATE: Kein Bettelverbot vor der Wahl für Kufstein

Der Punkt "Bettelverbot" wurde kurzfristig von der Tagesordnung genommen, die Stellungnahme des Landes sah die Verordnung zu breit formuliert.
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  • Der Punkt "Bettelverbot" wurde kurzfristig von der Tagesordnung genommen, die Stellungnahme des Landes sah die Verordnung zu breit formuliert.
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KUFSTEIN (nos). In der letzten Sitzung des Kufsteiner Gemeinderats vor der Wahl, am Mittwoch, dem 3. Februar, hätte auf Antrag der FPÖ/GKL ein örtliches Bettelverbot für die Festungsstadt beschlossen werden sollen. Schon in der vorhergehenden Sitzung im Dezember 2015 hätte sich die freiheitliche Fraktion einen solchen Beschluss gewünscht, scheiterte aber an der formalen Ausgestaltung des Textes und den geltenden Gesetzen – pauschale Bettelverbote sind nicht möglich, sondern nur in eigens ausgewiesenen Zonen und bestimmten Zeiträumen machbar. Der vorgeschlagene Rahmen war zu weit gefasst.
Nun langte zur Sitzung am 3. Februar eine Stellungnahme des Landes ein, der Gemeinderat kann sich deshalb erst in der nächsten Legislaturperiode damit befassen.

"Zu breit gefasst"

"Dass somit zusammengefasst die Benützung des ganzen angedachten Bereichs allein aufgrund der bloßen Anwesenheit von stillen Bettlern, sei es auch in großer Zahl, derart erschwert wird, dass von einem Missstand im Sinn des zitierten Judikats VfSlg 19.662/2012 gesprochen werden kann, ist schon für sich gesehen mehr als unwahrscheinlich.", lässt das Land Tirol der Stadtgemeinde ausrichten. Hinzu kommt, "dass Erhebungen, die diese Themen stützen könnten, nicht vorliegen. Die Verordnung erscheint in dieser Hinsicht weder sachlich noch differenziert. Von der Erlassung einer derartigen Verordnung wird daher abgeraten."

Aufgrund der Stellungnahme wurde der vorgesehene Tagesordnungspunkt kurzfristig wieder abgesetzt.
"Es muss jetzt anscheinend gezählt werden, wie viele Bettler angetroffen werden", stellt Vizebgm. Walter Thaler (FPÖ/GKL) fest. Er findet, "man sollte schon auch selber was entscheiden dürfen" und nicht jede Entscheidung vorher überprüfen lassen.
"Der Sukkus des Schreibens war, dass aggressives Betteln ohnehin verboten sei und der Entwurf zu breit gefasst war", erklärte Bürgermeister Martin Krumschnabel auf Nachfrage der BEZIRKSBLÄTTER, "stilles Betteln kann nur dann untersagt werden, wenn es in einem Ausmaß geschieht, sodass tatsächlich ein Missstand vorliegt." Nun müsse die Stadt Erhebungen machen und Zahlen vorlegen, um einen "Missstand" zu belegen. "Wir müssten jetzt etwa sagen, hier sind plötzlich so und so viele Bettler und stören den Ablauf eines Fests", erklärt Krumschnabel weiter. Er habe bereits die Polizei kontaktiert, die nun über einen bestimmten Zeitraum hinweg die Orte an denen gebettelt wird und die Zahl der Bettler dokumentieren soll. "Ich will keine Verordnung beschließen, die dann nichts bringt", so der Bürgermeister. Wie weit sich dieser Zeitraum erstrecken könnte, könne auch er nicht sagen, einerseits wäre es wünschenswert, so schnell als möglich Zahlen bereitstellen zu können, andererseits sind die meisten Feste in der Innenstadt auf die wärmere Jahreszeit beschränkt, etwa das Festival "Kufstein unlimited", das Kaiser- oder das Weinfest. "Das 'unlimited' wäre dafür ein guter Anlass, da könnten wir belegen, dass plötzlich mehr Bettler hier sind und die Bürger das Fest ohne Spießrutenlauf nicht erleben könnten", meint Krumschnabel weiter.

Das war der erste Entwurf der FPÖ/GKL:

"Vzbm. Walter Thaler/GR Herbert Santer/GR Anton Frisch/GR Reinhard Amort: Antrag Bettelverbot in Kufstein
18.11.2015 | Anton Frisch, Antrag, Herbert Santer, Reinhard Amort, Walter Thaler
Antrag betreffend die Einführung eines räumlich und zeitlich begrenzten Bettelverbotes:

Der Gemeinderat möge beschließen:
In den nachfolgenden Straßenzügen bzw. öffentlichen Flächen wird alljährlich im Zeitraum vom 01. Jänner bis 10. Jänner, vom 01. Mai bis 01. September sowie vom 15. November bis 31. Dezember jeweils für die Zeit von 07.30 Uhr bis 21.00 Uhr ein und im Umkreis von 50 Metern an sämtlichen Bankomatstandorten im Stadtgebiet ein umfassendes Bettelverbot nach § 10 Abs. 2 Landes-Polizeigesetz verhängt:

Kaiserbergstraße – Franz-Josef-Platz – Stadtpark – Hans-Reisch-Straße – Oberer Stadtplatz – Arkadenplatz – Kinkstraße – Unterer Stadtplatz – Marktgasse – Fischergries – Römerhofgasse – Eduard-Hofbauer-Weg – Inngasse – Feldgasse – Gewerbehof – Südtiroler Platz – Georg-Pirmoser-Straße – Kreuzgasse – Oskar-Pirlo-Straße – Rosenheimer Straße – Salurner Straße – Karl-Ganzer-Straße – Wagingerstraße – Innpromenade zwischen Wildbichlerbrücke und Innotech

Begründung:
Das Landes-Polizeigesetz, LGBl. Nr. 60/1976 idF LGBl. Nr. 150/2012 hält in seinem § 10 Abs. 2 fest, dass durch Verordnung der Gemeinde an bestimmten öffentlichen Orten Betteln generell untersagt werden kann, auch wenn es nicht in aufdringlicher oder aggressiver Weise, in gewerbsmäßiger Weise oder unter aktiver Mitwirkung einer unmündigen minderjährigen Person erfolgt. Voraussetzung für ein Verbot ist, dass aufgrund der Anzahl an bettelnden Personen die Benützung der betreffenden öffentlichen Orte durch andere Personen derart erschwert wird, dass dadurch ein Missstand, der das örtliche Gemeinschaftsleben stört, vorliegt oder unmittelbar bevorsteht.

Nachdem in Innsbruck ein solches zeitlich und räumlich begrenztes Bettelverbot bereits beschlossen wurde und auch in Salzburg bereits solch ein sektorales Bettelverbot beschlossen wurde, ist zu bemerken, dass sich seither die organisierte Bettelei, welche – Erhebungen zufolge – in Innsbruck allein in den Wintermonaten mit zumindest 14 Bettlern pro Tag aktiv ist, gerade in jenen Verbotszeiten auch massiv nach Wörgl und Kufstein verlagert.

Nachdem in Wörgl ebenfalls bereits über ein solches Verbot der Bettelei diskutiert wird und auch dort ein entsprechender Antrag vorliegt, wäre es verantwortungslos unserer Kufsteiner Bevölkerung gegenüber, wenn wir hier untätig bleiben.

In unserem Sozialstaat hat es niemand nötig, auf der Straße zu betteln um sein Überleben zu sichern. Es ist jedoch auch nicht unsere Aufgabe, „Sozialamt Europas“ zu spielen und hier organisierte Bettelei aus Rumänien und Bulgarien zuzulassen und im Sinne der gelebte Übernächstenliebe dann auch noch zu unterstützen, während die heimische Bevölkerung auf der Strecke bleibt.

Wenn man sich die Situation der Bettler ansieht, dann werden sie vielfach dazu gezwungen, und müssen auch einen Großteil ihrer Einnahmen wieder abgeben. Schlussendlich werden hier arme Menschen aus aller Herren Länder ausgebeutet und eine jede Stadt, die nichts gegen diese Ausbeutung unternimmt, macht sich nur der Beitragstäterschaft schuldig. Deshalb ist es unsere Aufgabe als soziale Stadt, dieser organisierten Bettelei einen Riegel vorzuschieben und der Armut, die in Kufstein selbst herrscht, wie gehabt mit dem entsprechenden sozialen Gedanken zu begegnen." (Quelle: FPÖ/GKL-Website)

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