Kommentar
Kopfschütteln auf sehr vielen Ebenen.

- Sportkommentar Kalenderwoche 31.
- Foto: BEZIRKSBLÄTTER TIROL
- hochgeladen von Friedl Schwaighofer
Die Regierung in Österreich schlittert immer mehr in eine Bredouille. Bei mehreren Bedeutungserklärungen zu den COVID-Bestimmungen gibt es Widerspruch und das nicht nur im Sport. Die Geschäftsschließungen bzw. -öffnungen wurden ja bereits vom VfGH abgehandelt. Der Bürger "Normalverbraucher" ist in Sachen Schutzmaßnahmen im großen Maße gewillt, sich an Bestimmungen und Vorgaben zu halten. Trotzdem kommt bei manchen, zu verschieden ausgelegten Maßnahmen, "Kopfschütteln" auf. Beispiele: Schutzmaskenpflicht in Geschäften, nicht in Baumärkten. Maskenpflicht österreichweit, auch dort wo es kaum Infizierte gibt, Bundesländer, in denen nicht einmal eine stationäre Behandlung benötigt wird.
Zurück zum Sport
Es scheint wichtig zu sein, für einen sozialen Zweck zu melden, siehe "Vienna Night Run" und 10.000 Startplätze auf der Wiener Ringstraße sind genehmigt. Begründung: Man kann von überall starten. Wie es hier trotzdem zu keiner Vermischung der Teilnehmer kommen soll, ist mir nicht erklärbar. Bei Freiluft-Sportveranstaltungen gibt es keine bzw. sehr wenige Ansteckungen. Die Cluster-Gefahr besteht hauptsächlich in Räumlichkeiten. Hier zielt auch Spartan-Organisator Helge Lorenz bei seinem Hinweis der Gesetzeswidrigkeit an den Gesundheitsminister gerichtetes Mail ab. Der § 10 der COVID-Veranstaltungsbestimmungen lässt Messeveranstaltungen in Räumen mit mehreren 1000 Personen zu. Derselbe 10er § bei Freiluft-Sportveranstaltungen nicht. Da kommt doch tatsächlich "Kopfschütteln" auf.
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