Neue Heimat für steirische Storchenstation gesucht

Steirische Störche suchen ein neues Zuhause. | Foto: Rosenthaler

Die steirische Tierschutzombudsfrau Barbara Fiala-Köck und der „Storchenvater" Helmut Rosenthaler suchen ein Grundstück für eine neue Storchenstation. Die bisherige Storchenstation in Tillmitsch liegt leider so ungünstig, dass sie aufgelöst werden muss.
Das Grundstück für die neue Storchenstation sollte für zirka 30 Störche Platz bieten, komplett eingezäunt sein und eine Fläche von mindestens 3.000 Quadratmetern aufweisen. Unter den aufgenommenen Pflegestörchen bilden sich Brutpaare. Diese brauchen die Möglichkeit der ungestörten Brutpflege und sollten daher von den anderen Störchen getrennt gehalten werden. Die Pflegestörche benötigen genügend Auslauf, damit sie auch selbst auf Futtersuche gehen können.

Möglichst ruhige Lage

An dem Grundstück darf keine stark frequentierte Straße vorbeiführen; um ein gefahrloses Zu- und Abfliegen der Störche zu gewährleisten, dürfen auch keine Stromleitungen vorhanden sein. Wegen der möglichen Verschmutzung von Hausdächern und einer eventuellen Geruchsbelästigung sollte das Grundstück außerhalb des Siedlungsgebietes liegen. Es sollten auch keine stark lärmerregenden Objekte in der Nähe sein. „Es wäre schön, wenn uns das Grundstück möglichst kostengünstig zur Verfügung gestellt wird", so Rosenthaler. Auch die Gemeinde Tillmitsch selbst wird mit Nachdruck nach einem geeigneten Grundstück suchen.

Die Grundvoraussetzungen:

– Das Landen und Abfliegen muss für die Störche gut möglich sein.
– Auf dem Grundstück müssen mindestens zwei bis drei Auswilderungshorste für die Jungstörche zur Verfügung stehen.
– Zur Futteraufnahme sollten trotz dieser angegebenen Grundstücksgröße noch Wiesenflächen für frei fliegende Störche vorhanden sein.
– Zur Entnahme von Wasser zum Trinken und zum Baden in Pfützen sollte entsprechendes Wasservorkommen gegeben sein.
– Die Volierengrößen müssen den gesetzlichen Regelungen entsprechen.
– Zur Versorgung der Störche muss ein Stationsgebäude mit benötigten Nebengebäuden vorhanden sein (Quarantäne, Behandlungsraum, Lager für Kühltruhen, sanitäre Anlage, Aufenthaltsraum; Gebäudefläche zirka 63 Quadratmeter).
– Eine seichte Wasserfläche zum Trinken und Baden und eine geeignete Bepflanzung als Schattenspender und zur Versorgung mit Nistmaterial.
– Angrenzende Wiesenflächen für eine ungestörte Futteraufnahme.
– Konsens mit der örtlichen Jägerschaft.

Nähere Informationen gibt es beim „Storchenvater" Helmut Rosenthaler unter der Telefonnumer 0664/59 79 583 oder unter www.der-storchenvater.com.

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