Covid-19 in Tirol
Coronavirus-Fall in Ischgl nicht gemeldet – Ermittlungen eingeleitet

Coronavirus: In einem Ischgler Betrieb soll bereits Ende Februar ein positiver Fall unter seinen MitarbeiterInnen bekannt gewesen sein.  | Foto: Carolin Siegele
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ISCHGL. Das Land Tirol hat eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Innsbruck übermittelt. Bereits Ende Februar soll es einen positiven Coronavirus-Fall in einem Ischgler Betrieb gegeben haben. Dieser sei aber nicht an die Behörden gemeldet worden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

+++UPDATE Staatsanwaltschaft Innsbruck leitete Ermittlungen ein+++

Positiver Coronavirus-Fall nicht gemeldet

Die Gemeinde Ischgl wurde gestern, Sonntag, (22. März) von einem deutschen Medium informiert, dass einem Ischgler Betrieb bereits Ende Februar ein positiver Fall unter seinen MitarbeiterInnen bekannt gewesen sein soll. Der vom deutschen Medium namentlich nicht genannte Betrieb soll diesen positiven Fall jedoch nicht an die Gesundheitsbehörde gemeldet haben.
Die Gemeinde Ischgl übermittelte diese Informationen des deutschen Mediums gestern Abend an die Bezirkshauptmannschaft Landeck. Die BH Landeck leitete daraufhin umgehend Schritte ein und übermittelte die Information des deutschen Mediums heute Früh als Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Innsbruck, damit Ermittlungen eingeleitet werden können. Auch von Seiten der Bezirkshauptmannschaft Landeck wird nach dem Epidemiegesetz ermittelt, da der Vorwurf im Raum steht, dass eine meldepflichtige Erkrankung oder deren begründeter Verdacht nicht an die Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet worden sei. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Meldepflichtige Erkrankung

Die Gesundheitsbehörden weisen in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass u.a. auch für InhaberInnen von Gast- und Schankbetrieben bei meldepflichtigen Erkrankungen, zu denen auch das Coronavirus zählt, eine gesetzliche Meldepflicht besteht. Das Land Tirol macht ausdrücklich und wiederholt darauf aufmerksam, dass LokalbesitzerInnen bei Nichtanzeige einer meldepflichtigen Krankheit eine Anzeige nach dem Epidemiegesetz droht.

+++UPDATE+++Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungen ein

Am 25. März teilte die Staatsanwaltschaft Innsbruck mit, dass das Landeskriminalamt Tirol mit Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten beauftragt wurde. Laut Staatsanwaltschaftssprecher Hansjörg Mayr sei derzeit aber unbekannt, um welchen Betrieb es sich handle und ob Meldepflichten verletzt worden seien. Allerdings seinen die Ermittlungen aufgrund der derzeitigen Qurantänebestimmungen im Paznaun schwierig.

Hörl: "Gras über der Sache" und "Hottentotten Staat"

NEOS: "Trotz massiver Krise darf Rechtsstaat nicht stillgelegt werden"

Laut einer Aussendung haben NEOS Tirol bereits am 14. März gefordert, dass sich die Staatsanwaltschaft die Vorgänge in Ischgl anschauen möge, weil schon damals klar war, dass die Verschleierungen und Vertuschungen, die dort passiert sind, nicht nur einen immensen und nachhaltigen wirtschaftlichen Schaden für den Tiroler Tourismus nach sich ziehen, sondern auch eine strafrechtliche Dimension haben. „Auch in Zeiten einer massiven Krise darf der Rechtsstaat nicht stillgelegt werden“, begrüßt NEOS-Klubobmann und Landessprecher Dominik Oberhofer ausdrücklich, dass die Staatsanwaltschaft - wenn auch mit Verspätung - jetzt die Ermittlungen aufnimmt, um die skandalösen Vorgänge in Ischgl strafrechtlich aufzuarbeiten.
„Die politische Aufarbeitung muss warten, bis die Krise vorbei ist. Sie wird aber ebenfalls in aller Konsequenz anzugehen sein. Niemand soll glauben, dass über diese Sache das Gras wachsen wird“, verspricht Oberhofer.

NEOS Dominik Oberhofer: "Auch in Zeiten einer massiven Krise darf der Rechtsstaat nicht stillgelegt werden." | Foto: Michael Venier
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FPÖ: "Keine politische Kindesweglegung"

Die eingebrachte Sachverhaltsdarstellung des Landes Tirol bei der Staatsanwaltschaft bzgl. den Vorgängen im Zuge der Corona-Pandemie im Skiort Ischgl nimmt der Tiroler-FPÖ-Landesparteiobmann KO LAbg. Markus Abwerzger in einer Aussendung zum Anlass absolute Klarheit einzufordern: „Es darf sicher keine politische Kindesweglegung geben, sondern es müssen alle Abläufe und Vorgänge akribisch aufgearbeitet werden“, so Abwerzger, der es sicher nicht auf „Bauernopfern“ beruhen lässt.
Der Tiroler Landesparteiobmann erinnert an das SMS datiert mit 9. März von ÖVP- Wirtschaftsbundobmann NAbg. Franz Hörl an den Betreiber des Lokales Kitzloch in Ischgl. Nach dessen Inhalt wäre am 10. März alles gut gewesen, und die Skisaison wäre fortgesetzt worden. „Mich machen derartige Vorgänge persönlich einfach nur „traurig und wütend zugleich“. Die scheinbare Flucht nach vorne seitens des Landes Tirol mit der Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Innsbruck kommt für den Tiroler FPÖ-Landesparteiobmann zu früh. Für Abwerzger steht fest, dass die "die Tiroler Landesregierung mit einer Selbstanzeige besser beraten wäre.“

FPÖ Abwerzger: „Es darf keine politische Kindesweglegung geben, sondern es müssen alle Abläufe und Vorgänge aufgearbeitet werden.“ | Foto: Baumgartl
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