110-kV-Stromleitung
Einspruch der Gemeinde Ried i.O. abgewiesen
RIED (otko). 110-kV-Leitung auf das Sonnenplateau: Landesverwaltungsgericht weist Beschwerde der Gemeinde Ried zurück. Die Suche nach einer tragbaren Lösung läuft.
Verfahren läuft weiter
Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Tirol hat mit Beschluss vom 29. August 2019 die erhobene Beschwerde der Gemeinde Ried im Oberinntal gegen die naturschutzrechtliche Bewilligung zur Errichtung der geplanten Projekts „Umspannwerk und 110kV Leitung Fiss" als unzulässig zurückgewiesen. "Die Gemeinde hat nämlich ihre Parteistellung und ihr Beschwerderecht verloren, da sie in der mündlichen Verhandlung der Naturschutzbehörde am 28. Jänner 2019 keine Einwände gegen das Vorhaben erhoben hat", heißt es in der Begründung. Zudem wurde auch die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) für nicht zulässig erklärt. Damit ist neben der elektrizitätsrechtlichen nun auch die naturschutzrechtliche Bewilligung rechtskräftig. Das Verfahren zum Forstrecht ist seitens TINETZ eingereicht und läuft. "Diese Vorgangsweise wurde an alle Beteiligten kommuniziert und dient dazu, keine zusätzliche Zeit zu verlieren", betont TINETZ-Geschäftsführer Thomas Rieder.
Die Kritik am geplanten Projekt richtet sich dabei gegen eine weitere Freileitung, die sichtbar wäre und das Rieder Ortsbild nachhaltig beeinflussen würde. Keinen Kommentar will auf Anfrage der BEZIRKSBLÄTTER hingegen der Rieder Bgm. Elmar Handle abgeben: "Es ist ein laufendes Verfahren und kommende Wochen stehen weitere Verhandlungen an. Wir schauen, dass wir eine Lösung finden."
Gespräche laufen
Unabhängig von den Behördenverfahren laufen laut dem TINETZ-Geschäftsführer derzeit mit Vertretern der betroffenen Gemeinden, der Bürgerinitiative Ried, der Agrargemeinschaften und betroffener Grundeigentümer intensive und lösungsorientierte Gespräche über Adaptierungswünsche zum Leitungsverlauf. "Die TINETZ prüft zusammen mit Behördenvertretern und Grundeigentümern die Vorschläge auf ihre Machbarkeit. Ziel ist es, bis Ende September eine tragfähige Lösung zu haben, damit wir heuer noch die Abänderungen zu den bereits vorliegenden Genehmigungen einreichen können", so Rieder.
Das sei notwendig, damit bis Ende 2019 alle relevanten Genehmigungen vorliegen. Nur dann sei die neuerlich notwendig gewordene Ausschreibung, Vergabe, Errichtung und Inbetriebnahme bis Ende 2020 machbar. "In die Gespräche bringen sich die Beteiligten aus allen betroffenen Gemeinden aktiv ein. Sollte dieser Zeitplan nicht halten, wird die Inbetriebnahme des UW Fiss erst frühestens im Jahr 2021 möglich und die Einschränkungen für Leistungserweiterungen am Sonnenplateau bestehen noch eine Wintersaison länger", verweist Rieder.
Tragfähige Lösung suchen
Ob das gelingen wird hängt auch davon ab, inwiefern man sich in den nächsten Wochen auf jene Variante einigen kann, die nach den relevanten Materiengesetzen (Elektrizitätsrecht, Naturschutz, Forstrecht) genehmigungsfähig ist und wozu alle (teilweise auch neu) betroffenen Grundeigentümer zustimmen. "Die TINETZ ist jedenfalls bestrebt zur raschen Realisierung des Projektes eine umsetzbare Lösung abzustimmen. Dies natürlich auch deswegen, weil wir den betroffenen Kunden am Sonnenplateau, mit denen wir nun Gespräche hinsichtlich Erweiterungsstopps führen müssen, auch eine klare Perspektive für eine absehbare Umsetzung geben wollen", so der TINETZ-Geschäftsführer abschließend.
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