Heizungstausch
Klimafreundliche Heizungsalternativen werden gefördert

- Bund fördert den Ausstieg aus fossilen Heizsystemen.
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Mit 2024 hat Österreich eine neue Förderlandschaft für Heizungstausch und thermische Sanierung.
Wer seine alte Heizung erneuern möchte, kann loslegen. Mit 1. Jänner traten für den Heizungstausch entsprechende Anreize in Form neuer technologiespezifischer Förderpauschalen in Österreich in Kraft. Damit soll der Umstieg von fossilen Gas-, Öl-, Kohle-, Allesbrenner- und Direktstrom-Heizungen auf klimafreundlichere Wärmealternativen leichter fallen.
75 Prozent Förderung
Durchschnittlich 75 Prozent der Kosten für eine neue Heizung sollen so durch Bundes- und Landesförderungen übernommen werden. Das gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser wie auch für den mehrgeschossigen Wohnbau. Die grobe Faustregel: Je höher die Investitionskosten für ein klimafreundliches Heizsystem, desto höher die Förderung.

- Viele Haushalte entscheiden sich bewusst gegen fossile Brennstoffe und wählen mit der Wärmepumpe eine nachhaltige Alternative.
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"Bei den neuen Förderungsrichtlinien handelt es sich um die beste Sanierungsoffensive für private Heizungsanlagen, die es je gegeben hat, die unbedingt genützt werden sollte", erklärt ein Experte aus der Branche. "Für den Umstieg von fossilen auf moderne, grüne Heizungslösungen in Bestandsgebäuden werden die bestehenden Förderungen massiv erhöht. Seit dem 1. Jänner gelten neuen technologiespezifische Förderungspauschalen, die den Heizungstausch so attraktiv wie nie zuvor gestalten", so der Experte weiter. Jede Anlage sei jedoch individuell zu betrachten, um eine maßgeschneiderte Lösung zu erarbeiten. "Eine Heizungsanlage von der Stange gibt es nicht", betont der Experte. Sowohl für Ein- und Zweifamilienhäuser als auch für Reihenhäuser werden bis zu 75 Prozent Förderung bereitgestellt, für einkommensschwache Haushalte ist sogar eine Förderung bis 100 Prozent möglich.
Wärmepumpen angepasst
Wärmepumpen sind die erste Wahl, wenn es darum geht, Heizkostenersparnis und umweltschonende Wärmeerzeugung zusammenzubringen. Daher wurde für Wärmepumpen eine wichtige technische Änderung beschlossen. Die Begrenzung auf eine zulässige Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems von maximal 40°C entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. Die Effizienz der Wärmepumpen hat sich in den letzten Jahren stark verbessert. Aus diesem Grund werden künftig auch Wärmepumpen mit Vorlauftemperaturen von bis zu 55°C gefördert. Damit wird eine unnötige Einschränkung für Wärmepumpen behoben. Bei einer Haussanierung sollte aber auch nicht auf Pellets-Anlagen, Holzvergaseranlagen oder Holz/Pellets-Kombianlagen vergessen werden.
Was gefördert wird:
- Umstieg von einem fossilen Heizsystem (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf einen Nah- oder Fernwärmeanschluss. Ist ein Anschluss nicht möglich, werden eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.
- Die Förderung gilt nicht nur für die Kosten des Geräts, sondern auch die Planungskosten, Wärmequellenanlage (Tiefenbohrungen, Erdkollektoren etc. inklusive Grabungsarbeiten), Einbindung in das Heizungssystem, zentrale Heizungsregelung, Speicher, Elektroinstallationen für die Heizung, oder Demontage- und Entsorgungskosten.
Wie gefördert wird:
- Die Förderung wird nach Abschluss des Projekts ausbezahlt. Somit können auch Projekte, die aktuell einen Heizungstausch planen oder bereits eine thermische Gebäudesanierung umsetzen, schon unter den neuen Richtlinien genehmigt werden. Förderanträge, die aktuell laufen und für die noch keine Genehmigung erteilt wurde, bekommen ohne zusätzlichen Antrag automatisch die erhöhen Förderungen.
- Die Förderung ist mit einer Höchstgrenze von maximal 75 Prozent der förderfähigen Investitionskosten begrenzt. Die endgültige Fördersumme wird nach dem Heizungstausch und der Vorlage der Antragsunterlagen ermittelt und ausbezahlt.
Förderpauschalen für Wärmepumpen
- Luft-Wasser-Wärmepumpe: 16.000 Euro
- Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe: 23.000 Euro
- Bohrbonus bei gleichzeitigem Einbau einer Wasser-Wasser oder Sole-Wasser-Wärmepumpe: + 5.000 Euro
Förderbedingungen
- Einhaltung der EHPA-Gütesiegelkriterien in der gültigen Version, bestätigt durch ein unabhängiges Prüfinstitut.
- Für Anlagen mit einem Kältemittel mit einem GWP1 ≥ 1.500 wird die ermittelte Förderung um 20 % reduziert. Das eingesetzte Kältemittel darf ein GWP von 2.000 nicht überschreiten.
- max. Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems von 55°C
- Bei Ein-/Zweifamilienhäusern sind nur Wärmepumpen < 100 kW förderungsfähig.
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