Kostenlose Impfung
Zehn nachweisliche Masernerkrankungen in Leibnitz

Impfen schützt – so z.B. vor Masern, Mumps und Röteln in Form einer Dreifach-Immunisierung. | Foto: Pixabay
  • Impfen schützt – so z.B. vor Masern, Mumps und Röteln in Form einer Dreifach-Immunisierung.
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Der in der Steiermark nachgewiesene Masernausbruch macht auch vor dem Bezirk Leibnitz nicht halt: "Zur Zeit gibt es im Bezirk Leibnitz zehn nachgewiesene Masernerkrankungen", bestätigt die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz. Im Bezirk Deutschlandsberg waren es in der Vorwoche zwei gemeldete und bestätigte Masernfälle.

Weitere Fälle erwartet

Da vor allem Kinder und Jugendliche viele Kontakte haben, wie Krabbelstuben, Kindergärten, Schulen, Wartezimmern in Spitälern oder Ordinationen, ist mit weiteren Masernfällen zu rechnen. So ist ein Masernfall im BRG Leibnitz nachgewiesen.
Besonders Säuglinge und Kleinkinder haben darüber hinaus ein erhöhtes Risiko nach einer Masererkrankung mit mehrjähriger Verzögerung an SSPE (subakute sklerosierende Panenzephalitis-einem Gehirnzerfall) zu erkranken, die in 25 % der Fälle tödlich endet.

Impfung als vorbeugende Maßnahme

Als DIE vorbeugende Maßnahme wird dringend empfohlen, Kinder ab dem vollendeten 9. Lebensmonat erstmalig gegen Masern zu impfen, davor besteht ihr einziger Schutz durch eine konsequente Impfung älterer Kinder und Erwachsener, dem sogenannten „Herdenschutz“. Damit verbunden sei es besonders wichtig, den Impftermin nicht hinauszuschieben und auch die zweite Impfung zum vorgesehen Zeitpunkt laut österreichischen Impfplan durchzuführen. Diese Impfung wird im Rahmen des Gratisimpfkonzeptes in Österreich angeboten.
Neben amtsärztlichen Untersuchungen und Beratungen stellt die Gesundheitsvorsorge mit dem Impfwesen einen wesentlichen Teil der Tätigkeit des Sanitätsreferates der Bezirkshauptmannschaft dar. Ganz besonders durch das Impfen von schulpflichtigen Kindern und das Verabreichen saisonal bedingter Impfungen wie der Grippeimpfung werden, so die Bezirkshauptmannschaft, Infektionskrankheiten und in weiterer Folge Epidemien verhindert.

Kostenlose Impfung in der Bezirkshauptmannschaft

Unter anderem können alle, die keine oder nur die erste Teilimpfung erhalten haben, nach vorheriger Terminvereinbarung, auch die Mumps-Masern-Röteln-Impfung erhalten.
Die Impfung ist KOSTENLOS und wird ohne Altersbegrenzung nach oben hin verabreicht. Bei jeder Impfung und jedem Arztbesuch sollte der Impfpass auf Vollständigkeit überprüft werden.
Bei Kontakt mit potentiell ansteckenden Personen darf auf KEINEN FALL eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus aufgesucht werden, sondern es besteht die Pflicht einer ehestmöglichen telefonischen Kontaktaufnahme mit einem Arzt, der mit dem Patienten die weitere Vorgehensweise bespricht.

Im Zweifelsfall wird laut Bezirkshauptmannschaft geraten zu impfen, da eine "Überimpfung" unmöglich ist.

Bei Masern handelt es sich um eine hochansteckende virale Infektionskrankheit, die sehr leicht übertragbar ist und bei empfänglichen, das heißt bei nicht geimpften Personen, nach Kontakt mit einem Masern-Erkrankten in beinahe 100 % zur Erkrankung führt.

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